Juristische Hinweise zum Widerruf einer Immobilienfinanzierung
Hinweis zur Rückzahlung der Restschuld
Der Widerruf der Immobilienfinanzierung kann dazu führen, dass Sie die derzeitige Restschuld Ihres Darlehens, vermindert um den Betrag, den Sie als Nutzungsersatz für die in der Vergangenheit gezahlten Darlehensraten erhalten, innerhalb von 30 Tagen nach Annahme des Widerrufs ablösen müssen. In diesem Fall fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Dieser Umstand ist besonders dann wichtig, wenn Sie den laufenden Vertrag nicht aus eigenen Mitteln, sondern mit einer alternativen Finanzierung ablösen wollen.
Wenn sich Ihre Bank im Ergebnis des Verfahrens dazu bereit erklärt, Sie gegen Zahlung der noch offenen Darlehensschuld (gegebenenfalls zuzüglich einer verhandelten Vorfälligkeitsentschädigung) aus dem laufenden Immobiliendarlehensvertrag zu entlassen, bleibt Ihnen in der Regel ausreichend Zeit um eine Anschlussfinanzierung abzuschließen und damit die Forderung Ihrer bisherigen Bank zu bedienen.
Sollte keine Anschlussfinanzierung zustande kommen, ist es aufgrund der zu Gunsten der Bank bestellten Grundschuld, theoretisch denkbar, dass die Bank zur Befriedigung ihres Zahlungsanspruchs die Immobilie vollstrecken könnte. Praktisch ist uns aus vielen tausend eigenen Mandaten und darüber hinaus bislang kein Fall bekannt in dem diese unwahrscheinliche Situation eingetroffen ist.
Unsere Empfehlung
Sowohl aus juristischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen empfehlen wir Ihnen, bereits vor Erklärung des Widerrufs zu prüfen, wie Sie im Falle des Zustandekommens einer Einigung mit Ihrer Bank die entstehende Forderung Ihrer Bank über die Restschuld bedienen können.
Sollten Sie die Rückzahlung nur durch eine Neufinanzierung über ein neues Darlehen bei einer anderen Bank (Umfinanzierung) abdecken können, empfehlen wir vor Erklärung des Widerrufs mit Ihrer neuen Bank zu klären, dass diese die neue Finanzierung auch tatsächlich bewilligt. Das gilt auch, wenn die Grundschuld, die das widerrufliche Darlehen absichert, auch zur Sicherung anderer Kreditverträge dient oder umgekehrt Grundschulden für andere Grundstücke das widerrufliche Darlehen absichern (sog. Überkreuzbesicherung).
Achtung: Im Falle einer schlechten Bonität (zum Beispiel durch einen negativen Schufa-Eintrag), gesunkenen oder geringen Einkommens oder einer nicht werthaltigen Immobilie und besonders ohne ausreichende Aussicht auf eine Anschlussfinanzierung raten wir von einem Widerruf ab.
Tipp
Unser langjähriger und enger Partner, die Spreefels GmbH, vermittelt Ihnen gern eine kostenfreie und unverbindlich Beratung und Prüfung welche Konditionen zur Umfinanzierung für Sie möglich sind. Eine solche professionelle Prüfung ist regelmäßig kurzfristig und kostenfrei möglich. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an umfinanzierung@spreefels.de.
Selbstverständlich haben wir als Kanzlei keinerlei finanzielle Beteiligung oder Vorteil an Ihrer neuen Finanzierung.
Hinweis zum zeitlichen Ablauf des Vorgehens
Die genaue Verfahrensdauer ist durch die Kanzlei noch nicht absehbar. Sie hängt unter anderem davon ab, wie schnell die Bank reagiert und ob sie sich kompromissbereit zeigt. Im Regelfall wird zunächst ein Anschreiben an die Bank verfasst. Bei weiteren Abspracheerfordernissen findet zusätzliche Korrespondenz statt. Verhandlungen können dabei schriftlich per Post/Telefax sowie per E-Mail und telefonisch erfolgen.