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Immobilie verkaufen & Kredit zurückzahlen ohne Vorfällig­keits­ent­schädigung – so geht's!

Sie möchten Ihre Immobilie über McMakler verkaufen und mit dem Erlös vorzeitig Ihr Immobiliendarlehen zurückzahlen? Dann verlangt Ihre Bank wahrscheinlich eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen. Nicht selten liegt die Höhe dieser „Strafzahlung“ im fünfstelligen Bereich und stellt eine erhebliche finanzielle Belastung dar – besonders, wenn Sie bereits ein neues Immobilienprojekt im Auge haben.

Die gute Nachricht lautet: In vielen Fällen kann diese Zahlung vermieden oder zumindest deutlich reduziert werden. Nutzen Sie unseren kostenfreien Online-Check, um sofort herauszufinden, ob Sie wirklich so einen großen Teil Ihres Verkaufserlöses an die Bank abgeben müssen! Dieser Service ist für Sie völlig unverbindlich und löst keinerlei Kosten aus.

Tipp: Sie haben bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt und sind bei McMakler auf der Suche nach einer neuen Immobilie? Dann holen Sie sich das Geld von der Bank zurück und nutzen es vielleicht für den Kaufpreis des neuen Objektes – oder gönnen Sie sich damit ein noch schöneres Badezimmer! Denn auch rückwirkend kann die Vorfälligkeitsentschädigung vermieden oder reduziert werden.

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In welcher Situation befinden Sie sich?

Tut uns leid, derzeit bieten wir keine Bearbeitung von Fällen mit Darlehensverträgen an, die vor dem 21.03.2016 geschlossen wurden. Melden Sie sich aber gerne zu unserem kostenfreien Newsletter an. So erhalten Sie einmal im Monat Updates, z.B. zu aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung in Bezug auf Immobiliendarlehen, Rechtstipps und exklusive Informationen zum Geldsparen.  

 

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Eine Beauftragung nehmen wir aktuell nur an, wenn eine der genannten Auswahlmöglichkeiten auf Ihren Fall zutrifft. Unserer Erfahrung nach bestehen derzeit keine hinreichenden Erfolgsaussichten für ein Vorgehen, wenn das Darlehen aus einem anderen Grund vorzeitig abgelöst wird.

Wenn ein Darlehen im Zuge einer Trennung / Scheidung vorzeitig zurückgezahlt wird, stehen häufig zwei Darlehensnehmer:innen im Vertrag. Im Idealfall stimmen beide Parteien unserer Beauftragung zu; tragen Sie dann bitte im Folgenden die Namen beider Darlehensnehmer:innen in unser Webformular ein. Ist eine Beauftragung nur durch eine:n der Darlehensnehmer:innen gewünscht, benötigen wir für ein Vorgehen eine Abtretungsvereinbarung der zweiten Partei. Geben Sie in diesem Fall nur Ihren eigenen Namen als Darlehensnehmer:in an.

Wichtig ist, dass es sich auch genau um die Immobilie (Haus oder Wohnung) handelt, die in Ihrem Darlehensvertrag unter „Sicherheiten” eingetragen ist.

Ihre Bank hat eine nachträgliche Erhöhung des Darlehens abgelehnt. Deshalb haben Sie die Gesamtsumme unter denselben Bedingungen bei einer anderen Bank neu finanziert.

Ihre Bank hat eine nachträgliche Erhöhung des Darlehens abgelehnt. Sie haben aber von einer anderen Bank das Angebot erhalten, die Gesamtsumme unter denselben Bedingungen neu zu finanzieren.

Ihre Bank hat eine nachträgliche Erhöhung des Darlehens abgelehnt. Sie haben aber von einer anderen Bank das Angebot erhalten, die Gesamtsumme unter denselben Bedingungen neu zu finanzieren.

Tut uns leid, derzeit bieten wir keine Bearbeitung von Fällen im Bereich Nichtabnahmeentschädigung an. Melden Sie sich gerne zu unserem kostenfreien Newsletter an. So erhalten Sie einmal im Monat Updates, z.B. zu aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung in Bezug auf Immobiliendarlehen, Rechtstipps und exklusive Informationen zum Geldsparen.  

 

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Tut uns leid, aber wir können Ihnen zu den Darlehensverträgen des von Ihnen ausgewählten Kreditinstituts im Moment keine Einschätzung anbieten.

Unser Tipp

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Ausstieg aus einem laufenden Immobilienkredit um Zinsen zu sparen?

Sofern Sie eine Entschädigung an Ihre Bank zahlen müssen, weil Sie vorzeitig aus einem laufenden Immobiliendarlehensvertrag aussteigen möchten, um bei Ihrem aktuellen oder einem anderen Kreditinstitut bessere Zinsen zu erhalten bzw. Ihre monatliche Belastung zu reduzieren? Dann nutzen Sie bitte jetzt das Formular unter folgendem Link. Dort erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.

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Beauftragung nicht möglich

Aus wirtschaftlichen Gründen können wir Ihnen ein Vorgehen gegen Ihre Bank nicht anbieten. Gerne halten wir Sie aber über neueste Entwicklungen auf dem Laufenden. Melden Sie sich jetzt kostenfrei zu unserem Newsletter an.

In Ihrem Fall könnte eine Entschädigungszahlung vermieden werden. Das genaue Ergebnis erhalten Sie in unserer kostenfreien Ersteinschätzung.

In Ihrem Fall könnte die Entschädigungszahlung zurückgeholt werden. Das genaue Ergebnis erhalten Sie in unserer kostenfreien Ersteinschätzung.

Gerne informieren wir Sie kostenfrei ob und wie in Ihrem Fall Entschädigungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung Ihrer Finanzierung vermieden werden können.

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Ihr Anspruch ist womöglich verjährt. Aufgrund des Zeitpunktes, zu dem Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt haben, spricht leider viel dafür, dass etwaige Rückforderungsansprüche bereits verjährt sind. Besonderheiten, die in diesem Fragebogen nicht erfasst werden, können im konkreten Einzelfall zu einem anderen Ergebnis führen. Sie können gerne ein speziell für diese Fälle konzipiertes Formular nutzen und wir prüfen Ihren Fall erneut.

Zum Online-Formular für Spezial-Fällearrow-rightcheck

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Wer sind Gansel Rechtsanwälte?

Wir haben bereits über 50.000 Immo­bilien­kredite geprüft und sind deshalb absolute Expert:innen im Bankrecht. Bei uns gibt es immer eine kostenfreie Ersteinschätzung, da wir niemandem zu einem aussichtslosen Verfahren raten.

Dr. Timo Gansel

Inhaber von Gansel Rechtsanwälte

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