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Sollten Sie über eine zahlungspflichtige Auskunft seitens der Schufa Holding AG verfügen, stellt dies normalerweise lediglich einen von der Schufa selbst ausgewählten Teil der gesamt gespeicherten Daten dar. Um sicherzustellen, dass die Gesamtheit der Einträge in der Auskunft erfasst wurden, benötigen wir eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Eine solche Auskunft muss explizit angefordert werden und umfasst sämtliche von der Schufa Holding AG über Sie gespeicherten Daten. Wenn Ihnen eine solche Auskunft noch nicht vorliegt, wählen Sie hier bitte "Nein" aus. Sie können diese dann kostenlos und bequem über dieses Formular anfordern.

Da die Beantragung Ihrer SCHUFA-Auskunft bereits mehr als 6 Monate zurückliegt, empfehlen wir Ihnen, eine neue und kostenlose Auskunft von der Schufa Holding AG direkt über dieses Formular einzufordern. Bitte fahren Sie einfach mit dem nächsten Schritt fort. Sobald Sie dieses Formular mit Ihrer Unterschrift abgesendet haben, wird das notwendige Schreiben aus Ihren Angaben generiert und an die Schufa Holding AG versendet. Dieses Schreiben wird parallel auch an Ihre eigene E-Mail-Adresse für Ihre Unterlagen versendet.

Sie haben nun die Möglichkeit direkt über dieses Formular Ihre kostenlose Schufa-Auskunft von der Schufa Holding AG einzufordern. Bitte fahren Sie einfach mit dem nächsten Schritt fort. Sobald Sie dieses Formular abgesendet haben, wird das notwendige Schreiben aus Ihren Angaben generiert und an die Schufa Holding AG versendet. Dieses Schreiben wird parallel auch an Ihre eigene E-Mail-Adresse für Ihre Unterlagen versendet. Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

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schufa-beantragen.de ist ein angebundener Service der Spreefels GmbH, mit dessen Hilfe Sie in Ihrem Namen online eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO beantragen. Dem Schreiben werden dabei die von Ihnen zuvor eingegebenen Daten zugrunde gelegt. Die Versendung erfolgt dabei ohne weiteren Aufwand für Sie durch die Spreefels GmbH. Dieser Service ist für Sie kostenfrei. Hier finden Sie alle Informationen zum Datenschutz der Spreefels GmbH.

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Um Ihren Schadensersatzanspruch vollumfänglich prüfen zu können benötigen wir neben der spezifischen SCHUFA-Auskunft nach Art. 15 DSGVO auch einen Beleg über deren Anforderung, falls die Schufa Holding AG die gesetzlich eingeräumte Zustellungsfrist von 30 Tagen überschreitet. Daher stellen wir Ihnen im nächsten Schritt dieses Formulars unseren kostenlosen SCHUFA-Antragsservice zur Verfügung, über den alle erforderlichen Unterlagen für Sie eingeholt werden.

Sollten Sie über eine zahlungspflichtige Auskunft seitens der Schufa Holding AG verfügen, stellt dies normalerweise lediglich einen von der Schufa selbst ausgewählten Teil der gesamt gespeicherten Daten dar. Um aber sämtliche Datenspeicherungsverstöße erfassen zu können, benötigen wir eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Eine solche Auskunft muss explizit angefordert werden und umfasst sämtliche von der Schufa Holding AG über Sie gespeicherten Daten. Wenn Ihnen eine solche Auskunft noch nicht vorliegt, wählen Sie bitte "Nein" aus. Sie können diese dann kostenlos und bequem über dieses Formular anfordern.

Um Ihren Schadensersatzanspruch vollumfänglich prüfen zu können, benötigen wir neben der spezifischen SCHUFA-Auskunft nach Art. 15 DSGVO auch einen Beleg über deren Anforderung, falls die Schufa Holding AG die gesetzlich eingeräumte Zustellungsfrist von 30 Tagen überschreitet. Daher stellen wir Ihnen im nächsten Schritt dieses Formulars unseren kostenlosen SCHUFA-Antragsservice zur Verfügung, über den alle erforderlichen Unterlagen für Sie eingeholt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, direkt über dieses Formular Ihre kostenlose Schufa-Auskunft von der Schufa Holding AG einzufordern. Bitte fahren Sie einfach mit dem nächsten Schritt fort. Sobald Sie dieses Formular abgesendet haben, wird das notwendige Schreiben aus Ihren Angaben generiert und an die Schufa Holding AG versendet. Dieses Schreiben wird parallel auch an Ihre eigene E-Mail-Adresse für Ihre Unterlagen gesendet. Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

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