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Ihr Arbeitgeber droht Ihnen mit Kündigung?
Mit uns kommen Sie sicher zu Ihrem Recht.

Ihr Arbeitgeber droht Ihnen mit einer Kündigung und Sie benötigen jetzt professionelle Hilfe, um sich zu wehren? Wir als spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen und eine drohende Kündigung entweder abzuwenden oder eine Abfindung zu bekommen. Bei einer Kündigung gibt es bereits im Vorfeld vieles zu beachten - wie zum Beispiel drohende Fristen und ob ein Vorgehen überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Deswegen beraten wir Sie im ersten Schritt immer kostenfrei und helfen Ihnen dann als erfahrener Partner, Ihre Ansprüche durchzusetzen – und das muss nicht immer der Klageweg sein!

Direkt zur kostenfreien Erstberatung

Ihnen droht eine Kündigung?
Jetzt ist Handeln gefragt.

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber versetzt viele Arbeitnehmer in Panik. Selbst eine angedrohte Kündigung – auch häufig mit einer Abmahnung gleichzusetzen – erzeugt oftmals einen Schock. Immerhin geht mit dem drohenden Verlust der Arbeit auch der Verlust der bisherigen Lebensgrundlage einher. Nun geht es jedoch darum, wie Sie eine Kündigung entweder abwenden oder aber wie Sie so gut wie nur möglich „abgefunden“ werden. Auch bereits bei der Androhung einer Kündigung oder einer Abmahnung sollten Sie schnellstmöglich handeln und einen Anwalt aufsuchen. Zusammen mit Ihnen finden wir in unserer kostenfreien Erstberatung heraus, wie wir gegen Ihre drohende Kündigung vorgehen können.

Zunächst sollten Sie allerdings möglichst Ruhe bewahren – auch wenn das im ersten Moment natürlich sehr schwer ist. Mit der Androhung einer Kündigung ist außerdem klar – mindestens eine Seite hat kein großes Interesse mehr an einer Zusammenarbeit.

Tipp: Falls Ihnen die Kündigung bereits schriftlich zugegangen ist, informieren Sie im ersten Schritt umgehend die Bundesagentur für Arbeit. Nur so verhindern Sie, dass Ihnen Geld, das Ihnen nach dem Gesetz zusteht, verloren geht. Jetzt folgt der zweite Schritt, bei dem Sie ebenfalls sehr schnell handeln müssen, denn Sie haben lediglich drei Wochen Zeit, mit einer Kündigungsschutzklage gegen Ihre Kündigung vorzugehen. Ob wir für Sie ein erfolgreiches Ergebnis erzielen können, wenn wir gegen die Kündigung vorgehen, klären wir mit Ihnen in unserer kostenfreien Erstberatung. Darin bekommen Sie eine konkrete und schnelle Handlungsempfehlung – meist schon innerhalb eines Tages und für Sie ohne jedes Kostenrisiko. Füllen Sie dazu bequem unser kurzes Online-Formular aus:

Zur kostenfreien Erstberatung

Lohnt sich ein Vorgehen überhaupt?

Ja – das Vorgehen gegen eine drohende oder angekündigte Kündigung lohnt sich! Unserer Erfahrung nach kann man gegen die meisten arbeitgeberseitigen Kündigungen erfolgreich vorgehen. Sie wollen nach der Kündigung auch nicht mehr für Ihren Arbeitgeber tätig sein, wollen aber alle Ihre Ansprüche durchsetzen, z.B. durch eine Abfindung? Dabei muss es auch nicht zwangsläufig der Klageweg sein, sondern oft genügt bereits die außergerichtliche Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Maximum aus Ihrer Kündigung holen – und das im ersten Schritt kostenfrei in unserer Erstberatung.

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Klagen – lohnt sich das?

Ja, in vielen Fällen lohnt sich eine Klage – vor allem, wenn Ihr Unternehmen bei der Kündigung einen Fehler gemacht hat - und das kommt häufig vor. In unserer kostenfreien Erstberatung klären wir genau, ob evtl. Fehler gemacht wurden und ob man erfolgreich dagegen vorgehen kann. Gemeinsam mit Ihnen legen wir fest, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt. Bis dahin fallen für Sie keinerlei Kosten an.

Das Ziel einer Kündigungsschutzklage im Sinne des Gesetzes ist in der Regel zunächst die Weiterbeschäftigung. Meistens geht es jedoch darum, eine Abfindungszahlung auszuhandeln. Hier haben wir als spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht einen sehr hohen Erfahrungsschatz und daher auch das nötige Verhandlungsgeschick ein optimales Ergebnis für Sie zu erzielen. Natürlich stimmen wir Ihre persönlichen Ziele sowie die effektivste Strategie zuvor mit Ihnen ab.

Die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht reichen wir dann nach einer Beauftragung für Sie ein, damit die Frist der drei Wochen gewahrt bleibt. Lassen Sie allerdings die drei Wochen verstreichen, dann ist die Kündigung automatisch wirksam. Wenn Sie also die Entscheidung getroffen haben, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, dann kontaktieren Sie auch umgehend einen Anwalt, damit er für Sie tätig werden kann, bevor die Frist abläuft und auch der Anwalt handlungsunfähig ist.

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Vielleicht kennen Sie uns aus:

ARD  ZDF  Süddeutsche Zeitung

Vor allem im Arbeitsrecht stehen Sie mit einem Anwalt an Ihrer Seite immer besser da als ohne anwaltliche Vertretung.

Kaja Keller, Spezialisierte Anwältin für Arbeitsrecht

So läuft Ihre Anfrage bei uns ab

Wir wollen von Anfang an ein guter und fairer Partner sein. Damit Sie einen Überblick bekommen, wie Ihre Anfrage bei uns abläuft, haben wir die einzelnen Schritte für Sie kurz zusammengefasst:

Schritt für Schritt zu Ihrem Recht

 Schildern Sie uns Ihren Fall

Am besten und schnellsten können Sie uns Ihren Fall über unser Online-Formular schildern. Ihre Anfrage kommt dann direkt bei unseren Spezialisten an und wird sofort bearbeitet. Falls wir zur besseren Beurteilung weitere Unterlagen von Ihnen benötigen, werden wir diese schnell und unkompliziert von Ihnen anfordern. Falls Sie vorab Fragen haben, können Sie uns natürlich auch jederzeit telefonisch erreichen: Marion Relka ist Ihre Ansprechpartnerin für alle Themen rund um das Thema Arbeitsrecht: +49 30 226674-20

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 Prüfung durch spezialisierte Anwaltsteams

Unser auf Arbeitsrecht spezialisiertes Anwaltsteam beantwortet Ihnen alle Fragen, die mit Ihrem Fall zusammenhängen und zeigt Ihnen Lösungen bei Problemen auf. Am Ende entscheiden Sie, ob Sie uns mandatieren – bis dahin fallen für Sie keinerlei Kosten an. 

So geht's: Nutzen Sie für eine kostenfreie Erstberatung direkt unser Online-Formular.

  In unserer kostenfreien Erstberatung erfahren Sie,

  • welche Chancen und Risiken wir in Ihrem speziellen Fall sehen,
  • wie wir Ihre Erfolgsaussichten einschätzen,
  • wie die Kosten im Verhältnis zum Nutzen stehen,
  • was unsere Tätigkeit kostet und
  • wann Sie mit einem Ergebnis rechnen können.

Sie entscheiden dann, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen wollen. Vorher fallen für Sie keinerlei Kosten an. 

Zur kostenfreien Erstberatung

Sie wissen nicht, ob Sie gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen sollen? Mit unserer kostenfreien Erstberatung sind Sie immer auf der sicheren Seite – völlig ohne Risiko.

Bianca Meitzner, Spezialisierte Anwältin für Arbeitsrecht

Faire Honorare sowie Kostentransparenz und -sicherheit

Wir übernehmen grundsätzlich nur Mandate, die Ihnen einen deutlichen wirtschaftlichen Vorteil bringen. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, erfahren Sie in unserer kostenfreien Erstberatung. Ihr Erfolg ist unser Erfolg. Deshalb bieten wir Ihnen in vielen Fällen eine erfolgsorientierte Vergütung an. Das heißt, dass wir zunächst nur eine faire Grundpauschale vereinbaren und dann im gemeinsamen Erfolgsfall am Ergebnis beteiligt werden. Das erspart Ihnen ein hohes Risiko und gibt uns den Ansporn, das Maximale für Sie zu erreichen. Neben der erfolgsorientierten Vergütung beraten und vertreten wir Sie auch zu vorher vereinbarten Festpreisen oder Pauschalhonoraren. So haben Sie absolute Planungssicherheit.

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EXPERTEN-TIPP

Wenn Sie sich gegen die ordentliche Kündigung wehren wollen, suchen Sie sofort einen Experten für Arbeitsrecht auf. 

Finanztip, Das gemeinnützige Verbraucherportal
Service-Tipp

Rechtsschutzversichert? Im Rahmen der Ersteinschätzung stellen wir kostenfrei eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und kümmern uns um die Abwicklung.

Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht? Lassen Sie sich von uns kostenfrei beraten:

Sie haben ein Problem mit Ihrem Arbeitgeber oder Fragen zum Arbeitsrecht und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Sie sind unsicher, ob es Sinn ergibt, einen Anwalt einzuschalten? Dann nutzen Sie unsere kostenfreie und umfassende Ersteinschätzung.