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Kosten einer Kündigungsschutzklage – Alle Zahlen und Fakten

  • Sie streben eine Kündigungsschutzklage an?
  • Sind sich aber nicht sicher, welche Kosten dabei auf Sie zukommen könnten?
  • Hier erfahren Sie, wie sich die Kosten zusammensetzen und wie hoch diese ausfallen können.

Konflikte am Arbeitsplatz können eine echte Belastung sein. Besonders eine Kündigung bedeutet purer Stress. Wir erklären, warum es sich dabei lohnt, einen Anwalt zu konsultieren und so auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln zu können.

Wie können die Kosten für eine Kündigungs­schutz­klage ausfallen? (Beispiel-Rechnung ohne Gerichtskosten)

Herr Mustermann verdient 3.000 Euro brutto monatlich. Seine Arbeitgeberin kündigt ihn, woraufhin er eine Kündigungsschutzklage anstrebt. Es wird vom Gericht ein Gütetermin angesetzt, zu dem beide Parteien erscheinen. Nach diesem Termin können sich Herr Mustermann und seine Arbeitgeberin einigen.

In diesem Fall würden die Gerichtskosten entfallen, da sich die Parteien geeinigt haben. Für Herr Mustermann würden jedoch Rechtsanwaltskosten i. H. v. 2.347,97 Euro anfallen.

Die Kosten für ein solches Verfahren sind immer sehr stark vom Einzelfall abhängig.

Wie setzen sich die Kosten einer Kündigungs­schutz­klage zusammen?

Grundsätzlich sind die Kosten einer Kündigungsschutzklage von zwei Faktoren abhängig:

  1. Anwaltskosten

  2. Gerichtskosten

Wie hoch diese Kosten jeweils sind, ist gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage ist dabei das Gerichtskostengesetz (GKG) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten berechnen sich nach dem sog. Streitwert. Und dieser beträgt meist 3 Bruttomonatsgehälter der Arbeitnehmer:innen.

Wie hoch die Gerichtsgebühren ausfallen, ist gesetzlich vorgeschrieben. In Anlage 2 zu § 34 Gerichtskostengesetz (GKG) sind die einfachen Gerichtsgebühren je nach Streitwert aufgelistet.

Beispiele für die in Anlage 2 zu § 34 GKG vorgeschriebene einfache Gerichtskostengebühr:

Streitwert bis…

einfache Gerichtsgebühren

500 Euro

38 Euro

2.000 Euro

98 Euro

5.000 Euro

161 Euro

10.000 Euro

266 Euro

Allerdings werden die Gerichtskosten bei einer Kündigungsschutzklage mit einem Kostensatz von 2,0 berechnet. Das bedeutet, dass für die Berechnung der Gerichtskosten die gesetzlich vorgeschriebene einfache Gebühr mit 2,0 multipliziert wird. Die Gerichtsgebühren für eine Kündigungsschutzklage liegen damit jedoch immer noch etwas unter den Gerichtskosten anderer Zivilverfahren.

Die Rechtsanwaltsgebühren setzen sich aus der Verfahrensgebühr – d.h. der Erhebung der Klage – und der Termingebühr – bei Wahrnehmung eines Termins vor Gericht oder wenn der Termin nicht stattfindet, aber vorgesehen war – zusammen. Der § 13 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes listet die jeweilig anfallende einfache Anwaltsgebühr je nach Streitwert auf.

Beispiel der in § 13 RVG gelisteten einfachen Anwaltsgebühren:

Bei einem Streitwert von 500 Euro beträgt die Gebühr 49 Euro. Die Gebühr erhöht sich für jeden…

… weiteren angefangenen Betrag von

… bis zu einem Streitwert von

um

500 Euro

2000 Euro

39 Euro

1.000 Euro

10.000 Euro

56 Euro

3.000 Euro

25.000 Euro

52 Euro

Hinzu kommen die Auslagenpauschale und die Mehrwertsteuer (Mwst.). Die einfachen Anwaltsgebühren werden insgesamt mit einem Faktor von 2,5 bei einem Urteil, bzw. mit einem Faktor von 3,5 bei einem Vergleich multipliziert. Was das im Klartext bedeutet, können Sie dem folgenden Beispiel entnehmen.

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Wie können die Kosten für eine Kündigungs­schutz­klage ausfallen? (Beispiel-Rechnung mit Gerichtskosten)

Ausgangslage:

  • Sie verdienen 3.000 Euro brutto im Monat.

  • Der Streitwert beträgt meist 3 Bruttomonatsgehälter, hier also 9.000 Euro.

Gerichts­kosten

Bei einem Streitwert von 9.000 Euro fällt eine einfache Gebühr von 245 Euro an. Diese einfache Gebühr multipliziert man noch mit dem Kostensatz von 2,0. Bei diesem Streitwert würden die Gerichtsgebühren also bei ca. 490 Euro liegen.

Abhängig vom Ausgang des Verfahrens können die Kosten auch geringer ausfallen oder ganz entfallen. Zudem kommen zu den Gerichtsgebühren möglicherweise noch die Auslagen des Verfahrens, z.B. die an Zeugen oder Sachverständige ausgezahlte Entschädigung hinzu. Welche Partei am Ende die Gerichtskosten übernehmen muss, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.

Anwalts­kosten

Es können folgende Kosten anfallen:

 

bei Urteil

(Faktor 2,5)

bei Vergleich

(Faktor 3,5)

Gebühren

1.395 Euro

1.953 Euro

Auslagenpauschale (max.)

20 Euro

20 Euro

Mwst. (19%)

268,85 Euro

374,97 Euro

Summe

1.683,85 Euro

2.347,97 Euro

Zusätzlich können noch Auslagen anfallen, z.B. Reisekosten des Rechtsanwalts, Schreibauslagen.

Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Kosten, die in der Regel anfallen würden. Die genaue Höhe der Kosten einer Kündigungsschutzklage ist jedoch immer vom Einzelfall abhängig.

Sonstige Gebühren bei einem Vergleich

Wenn von beiden Parteien ein Vergleich erzielt wird, entfallen die Gerichtsgebühren zwar, dafür muss der/die Arbeitgeber:in aber für die Abfindung an den/die Arbeitnehmende:n aufkommen. Zudem steigt das Honorar der Rechtsanwält:innen, da ihnen bei Abschluss eines Vergleichs den Anwälten eine sog. „Einigungsgebühr“ zusteht.

Wer trägt die Kosten einer Kündigungsschutzklage?

Bei einer Kündigungsschutzklage entstehen sowohl dem/der Arbeitgeber:in als auch dem/der Arbeitnehmer:in Kosten. Die Anwaltskosten trägt grundsätzlich jede Partei selbst (§ 12a ArbGG). Wird der Prozess gewonnen, werden die Kosten also nicht vom Gegner erstattet. Die Gerichtskosten werden dagegen von der Partei getragen, die den Prozess bei einer Urteilsverkündung verliert.