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Checkliste bei Kündigung durch den Arbeitgeber

  • Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann einem den Boden unter den Füßen wegziehen.
  • Existenzängste und Schamgefühl sind meistens die Begleiter einer Kündigung.
  • Trotzdem ist es wichtig, dass Sie Ruhe bewahren und klar und geordnet vorgehen – was natürlich keineswegs einfach ist.
  • Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass ein geordnetes Vorgehen immer hilft.
  • Daher haben wir eine "Checkliste" für Sie zusammengestellt, die Ihnen Schritt für Schritt die wichtigsten Handlungen nach einer Kündigung aufzeigen.

Konflikte am Arbeitsplatz können eine echte Belastung sein. Besonders eine Kündigung bedeutet purer Stress. Wir erklären, warum es sich dabei lohnt, einen Anwalt zu konsultieren und so auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln zu können.

Was sollten Sie tun, wenn das Kündigungsschreiben Arbeitgeber kommt?

1. Erhalt der Kündigung dokumentieren

Wenn Sie sich entschließen, gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage einzureichen, ist es wichtig, dass Sie die Frist dafür korrekt einhalten. Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Daher ist das Datum des Erhalts der Kündigung von so großer Bedeutung.

2. Arbeitssuchend melden

Sie müssen die Agentur für Arbeit unverzüglich, das bedeutet innerhalb von drei Arbeitstagen, von Ihrer Kündigung unterrichten und sich arbeitssuchend melden. Tun Sie dies nicht, so kann die Agentur für Arbeit Sie bis zu 12 Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld sperren. Denken Sie daran, dass zusätzlich später die persönliche Arbeitslosmeldung erforderlich ist.

3. Definieren Sie Ihre Interessen

Behalten Sie Ruhe und einen kühlen Kopf. Das ist zwar leichter gesagt als getan, wird Ihnen aber auf lange Sicht mehr helfen als alles andere.

Überlegen Sie sich genau, was für Sie nun die richtigen Schritte sein könnten. Wollen Sie Kündigungsschutzklage einreichen oder kommt Ihnen die Kündigung ganz gelegen? Wollen Sie sich trotzdem wehren und eine Abfindung aushandeln? Oder wollen Sie um Ihren Arbeitsplatz kämpfen, weil Sie ungerechtfertigt gekündigt wurden?

Vielleicht hilft es Ihnen, wenn Sie eine Liste machen und aufschreiben, was Sie bewegt, was Sie von der Zukunft erwarten und welche Ziele Sie haben. Auch wenn diese Liste vielleicht etwas chaotisch ausfällt, so haben Sie doch ein großes Stück Arbeit geleistet. Wenn Sie erstmal wissen, wohin die Reise gehen soll, kann Ihr Steuermann – Ihr spezialisierter Anwalt – übernehmen.

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4. Kündigungsschutzklage rechtzeitig einreichen

Wenn Sie sich zu einer Kündigungsschutzklage entschlossen haben, reichen Sie diese rechtzeitig ein. Es gilt die Frist von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung. Ob Sie dies nun mit oder ohne Anwalt tun, spielt für die Frist keine Rolle. Unserer Erfahrung nach sind Sie jedoch deutlich besser beraten, wenn Sie einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt einschalten.

5. Lassen Sie sich ein Zeugnis ausstellen

Da auf Sie aller Wahrscheinlichkeit nach ein Jobwechsel zukommt, sollten Sie sich auch so schnell wie möglich neu bewerben. Dazu brauchen Sie erst einmal ein Zwischenzeugnis, das Ihnen der Arbeitgeber ausstellen muss. Das Zeugnis stellt außerdem eine gute Gelegenheit für Sie dar: Sie erfahren, wie Ihr Arbeitgeber Sie beurteilt. Sehr wahrscheinlich wird das Zwischenzeugnis die Grundlage bilden, auf der hinterher auch ihr Arbeitszeugnis zum Ende der Beschäftigung basiert. Sollten Sie etwas an diesem Zeugnis auszusetzen haben, können Sie schon jetzt an Ihrer Argumentation für andere Formulierungen feilen. Das Arbeitszeugnis sollte dabei wohlwollend und qualifiziert sein, das heißt unter anderem auch, eine Beurteilung der Führung und Leistung beinhalten.

6. Ist Ihre Kündigung rechtens?

Ihre Kündigung muss Ihnen schriftlich mitgeteilt werden. Gibt es einen Betriebsrat, so muss dieser vorher unterrichtet worden sein. Ist derjenige, der die Kündigung ausgesprochen hat, auch berechtigt, dies zu tun? Gelten für Sie besondere Regelungen des Kündigungsschutzes wie in der Schwangerschaft, in Elternzeit oder wegen einer Arbeit im Betriebsrat?