# Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen
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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
02.02.2023 | 3 Min. Lesezeit
- Eine langwierige Erkrankung kann für Arbeitnehmer:innen und -geber:innen zur Belastungsprobe werden.
- Über einen Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis unkompliziert aufzulösen, ist in bestimmten Szenarien sinnvoll.
- Dennoch sollten Beschäftigte vorsichtig sein und den Vertrag genau prüfen!
Inhalt:
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- Wann ist ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen sinnvoll?
- Funktioniert ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen anders?
- Wie stehen meine Chancen auf Abfindung bei Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen?
- Welche Vor- und Nachteile birgt ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen?
Konflikte am Arbeitsplatz können eine echte Belastung sein. Besonders eine Kündigung bedeutet purer Stress. Wir erklären, warum es sich dabei lohnt, einen Anwalt zu konsultieren und so auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln zu können.

## Wann ist ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen sinnvoll?
Ob ein [Aufhebungsvertrag](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/aufhebungsvertrag-was-kann-und-muss-geregelt-werden) wegen Krankheit eine lukrative und sinnvolle Option ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Es gibt jedoch zwei Szenarien, in denen die Verwendung eines Aufhebungsvertrags für Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen oder beide Parteien eine gute Option darstellt.

### \#1: Unternehmen möchte sich von erkrankter Person dringend trennen
Mit [krankgeschriebenen](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/krankschreibung-was-darf-ich-und-was-nicht) Angestellten geht für ein Unternehmen immer die Unsicherheit einher, **ob und wann diese Person an den Arbeitsplatz zurückkehren kann**. Haben Arbeitgeber:innen also großes Interesse daran, die Stelle neu zu besetzen und möchten die erkrankte Person loswerden, kann ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt werden.
Eine [Kündigung](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/kuendigung-arbeitgeber) ist mit dem **Risiko einer [Kündigungsschutzklage ](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/kuendigungsschutzklage)**verbunden. Insbesondere im Krankheitsfall können Personen bessere Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang vor dem Arbeitsgericht haben. Um einen kostenintensiven und langwierigen Prozess zu vermeiden, greifen Arbeitgeber:innen in einigen Fällen auf einen Aufhebungsvertrag zurück.
Für Arbeitnehmer:innen kann es sich hierbei um einen Glücksgriff handeln, da in solchen Fällen Arbeitgeber:innen häufig bereit sind, eine **sehr hohe [Abfindung](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/aufhebungsvertrag-und-abfindung-so-verhandeln-sie-richtig)** zu bezahlen. Dennoch sollte ein angebotener Aufhebungsvertrag anwaltlich geprüft werden.

### \#2: Der Krankengeldbezug der erkrankten Person läuft bald aus
Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, sechs Wochen lang das Gehalt einer erkrankten Person fortzuzahlen. Nach Ablauf dieser Zeit übernimmt die Krankenkasse einen Großteil des Gehalts im Rahmen des Krankengeldbezugs. **72 Wochen lang kann Krankengeld bezogen werden**, danach müssen sich Arbeitnehmer:innen etwas anderes überlegen. Nicht selten bedeutet das für Beschäftigte dann, Arbeitslosengeld I zu beziehen oder auf Ersparnisse zurückzugreifen.
Gibt es beispielsweise einen anderen Job, den Sie ausüben können, kann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein, um **schnell und unkompliziert zu der neuen Stelle wechseln** zu können. Zudem könnte das Unternehmen, welches Ihnen bisher den Arbeitsplatz freigehalten hat, Interesse daran haben, das Beschäftigungsverhältnis mit Ihnen zu lösen. Zwar sind Arbeitnehmer:innen im Krankengeldbezug keine finanzielle Belastung für Arbeitgeber:innen, dennoch **fehlt häufig die Planungssicherheit**, ob und wann der Arbeitsplatz wieder besetzt sein wird.

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## Funktioniert ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen anders?
Nein, jeder Aufhebungsvertrag wird **individuell aufgesetzt** – der Grund ist hierbei vollkommen egal. Die beiden Parteien – Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen – entscheiden gemeinsam über den Inhalt des Vertrags. Auch hier kann der Aufhebungsvertrag auf die individuelle Situation angepasst werden. So kann **einvernehmlich** über das Ende des [Arbeitsverhältnisses](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/arbeitsverhaeltnis-und-arbeitsvertrag-alle-artikel-zum-thema), die Höhe der Abfindung und weitere Punkte entschieden werden. Anschließend muss der **Vertrag von beiden Parteien unterschrieben** werden, damit dieser gültig wird.

## Wie stehen meine Chancen auf Abfindung bei Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen?
Ob Arbeitgeber:innen eine Abfindung bezahlen und wie hoch diese ausfällt, ist im Fall eines Aufhebungsvertrags aus gesundheitlichen Gründen absolut **einzelfallabhängig**. Denn eine Abfindung wird in der Regel nur gezahlt, wenn ein Unternehmen Interesse daran hat, das Arbeitsverhältnis mit einer erkrankten Person schnell und unkompliziert aufzulösen.
Können Arbeitgeber:innen es sich beispielsweise betrieblich nicht leisten, die Rückkehr der erkrankten Person an den Arbeitsplatz abzuwarten, kann ein Aufhebungsvertrag zum Einsatz kommen. Schlagen jedoch Beschäftigte einen solchen Vertrag vor, ist es sehr unwahrscheinlich, dass das Unternehmen einer Abfindung zustimmt. Denn in diesem Fall haben Arbeitnehmer:innen Interesse am Zustandekommen der Vereinbarung.

## Welche Vor- und Nachteile birgt ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen?

### Vorteile
Haben Sie eine **andere Arbeit gefunden**, die Sie trotz Krankheit ausüben können, kann ein Aufhebungsvertrag weiterhelfen. Dieser ermöglicht es Ihnen, schnell aus dem alten Vertrag herauszukommen und **vor Ablauf der [Kündigungsfrist ](arbeitsrecht-arbeitnehmer/kuendigungsfrist-arbeitgeber-muessen-das-beachten)**eine neue Stelle anzutreten.
Es wirkt sich zudem auf die **Qualität Ihres Arbeitszeugnisses** aus, wenn Sie mithilfe eines Aufhebungsvertrags wegen Krankheit Ihr Arbeitsverhältnis beenden. In diesem wird vermerkt, dass die Trennung einvernehmlich war, was sich auf zukünftige Bewerbungen positiv auswirkt.

### Nachteile
Haben Sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, entfällt jeglicher **Kündigungsschutz**. Auch der Betriebsrat kann Ihnen nicht mehr weiterhelfen. Sollte sich die Situation zu Ihren Ungunsten ändern, stehen Sie ohne gesetzlichen Schutz da.
Zudem müssen Sie beachten, dass Sie gegebenenfalls für den **Bezug von [Arbeitslosengeld I (ALG I)](arbeitsrecht-arbeitnehmer/arbeitslosengeld-nach-aufhebungsvertrag) gesperrt** werden können. Dieses wird nur entrichtet, wenn de**r Aufhebungsvertrag aus einem wichtigen Grund** abgeschlossen wurde. Meist muss einzelfallabhängig geprüft werden, ob Ihre Krankheit als Grund anerkannt wird.
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Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte
