# Abfindung nach Betriebsschließung – Das steht Ihnen zu
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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
01.03.2023 | 3 Min. Lesezeit
- Nach einer Betriebsschließung und einer großen Zahl an betriebsbedingten Kündigungen werden regelmäßig Abfindungsforderungen laut.
- Doch wer hat tatsächlich nach einer Betriebsschließung einen Anspruch auf Abfindung?
- Lesen Sie hier, wann Ihnen eine Abfindung zustehen und was der Betriebsrat damit zu tun hat.
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Inhalt:
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- Kann mir nach einer Betriebs­schließung einfach gekündigt werden?
- Müssen mir nach einer Betriebs­schließung Alternativen zu einer Kündigung angeboten werden?
- Wann habe ich nach einer Betriebs­schließung Anspruch auf eine Ab­findung?
- Wie können Arbeitnehmer:innen eine Ab­findung nach Betriebs­schließung er­kämpfen?

## Kann mir nach einer Betriebs­schließung einfach gekündigt werden?
Bei einer [Betriebsschließung](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/kuendigung-wegen-betriebsschliessung-fristen-abfindung-und-co) bzw. Betriebsstilllegung entschließt sich das Unternehmen dazu, eine **räumlich-organisatorische Einheit des Unternehmens zu schließen**. Hierbei handelt es sich um eine **Produktionsstätte, eine Filiale oder eine Niederlassung** in einer bestimmten Stadt – der Fortbestand des gesamten Unternehmens hat damit nichts zu tun.
Da es sich bei einer Betriebsschließung um eine freie unternehmerische Entscheidung handelt, können die dort Beschäftigten **betriebsbedingt gekündigt** werden. Jedoch gibt es auch Szenarien, in denen eine [betriebsbedingte Kündigung](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/betriebsbedingte-kuendigung) unwirksam ist. Wird die [Kündigung](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/kuendigung-und-aufhebungsvertrag-arbeitsrecht-alle-artikel-zum-thema) z.B. zu einem **sehr frühen Zeitpunkt** ausgesprochen, zu dem noch nicht final feststeht, dass die Betriebseinheit geschlossen wird, können Arbeitnehmer:innen häufig **erfolgreich gegen eine Kündigung vorgehen**.

## Müssen mir nach einer Betriebs­schließung Alternativen zu einer Kündigung angeboten werden?
Findet die [Betriebsschließung](arbeitsrecht-arbeitnehmer/kuendigung-wegen-betriebsschliessung-fristen-abfindung-und-co) bei einem **Unternehmen mit mehreren Standorten** statt, an denen ähnliche Tätigkeiten ausgeführt werden, muss vor einer betriebsbedingten Kündigung eine sogenannte [**Änderungskündigung**](arbeitsrecht-arbeitnehmer/aenderungskuendigung-das-muessen-sie-wissen) erfolgen. Beschäftigten muss angeboten werden, **auf andere Standorte verteilt** zu werden. Erst wenn dieses Angebot von den Arbeitnehmer:innen abgelehnt wurde, kommt es zu einer betriebsbedingten Kündigung.
Aber **auch eine solche Änderungskündigung kann unwirksam sein**, wie das Arbeitsgericht Berlin entschied (Urteil vom 10. August 2020, Az.: 19 Ca 13189/19). Denn **sofern die Arbeit auch aus dem Homeoffice verrichtet werden kann**, muss der/die Arbeitgeber:in dies anbieten, bevor er/sie die Änderungskündigung und die damit verbundene Versetzung aussprechen kann, so die Berliner Richter.
Auch, wenn es (noch) keinen grundsätzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt, muss in diesen Fällen dargelegt werden, **warum eine physische Präsenz der Klägerin zur Erfüllung der arbeitsvertraglich geschuldeten Aufgaben notwendig** ist und deshalb Homeoffice nicht als **mildere Alternative zur Änderungskündigung** in Frage kommt.
Können gekündigte Arbeitnehmer:innen jedoch nicht anderweitig eingesetzt werden, darf gleich betriebsbedingt gekündigt werden. Dann kann es jedoch dazu kommen, dass das Unternehmen diese Tatsache im Rahmen einer [**Kündigungsschutzklage**](arbeitsrecht-arbeitnehmer/kuendigungsschutzklage) nachweisen muss.
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## Wann habe ich nach einer Betriebs­schließung Anspruch auf eine Ab­findung?
Verfügt ein Unternehmen, in dem regelmäßig **mehr als 20 Arbeitnehmer:innen** tätig sind, über einen **Betriebsrat**, hat dieser bei einer Betriebsschließung ein Mitspracherecht. Vorerst wird der Grund der Stilllegung festgehalten und die Notwendigkeit diskutiert. Der Betriebsrat agiert **im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer:innen** und versucht, die Arbeitsplätze zu erhalten.
Bleibt es bei der geplanten Betriebsschließung, handelt der Betriebsrat gemeinsam mit dem Unternehmen einen **Sozialplan** aus. In diesem werden **Abfindungsregelungen** festgelegt und eine Formel bestimmt, nach der die Höhe der Entschädigung berechnet wird. Die [Betriebszugehörigkeit](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/so-haengen-kuendigungsschutz-und-betriebszugehoerigkeit-zusammen), das Alter oder die Anzahl der Kinder werden hierbei berücksichtigt.
Außerdem regelt § 1a Kündigungsschutzgesetz (KschG), dass Arbeitnehmer:innen **im Falle einer betriebsbedingten Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung** in Höhe eines halben Monatsgehalts pro Dienstjahr haben. Um diese Abfindung zu erlangen, müssen die Gekündigten allerdings darauf verzichten, Kündigungsschutzklage einzureichen.
Es **könnte allerdings sein, dass die betriebsbedingte Kündigung unwirksam ist** und tatsächliche eine **deutliche höhere Abfindung für Sie drin** sein könnte. Deshalb ist es ratsam, **direkt nach Erhalt der Kündigung mit einem/einer Anwält:in zu besprechen**, ob eine Klage erfolgversprechend wäre oder ob Sie lieber die gesetzliche Abfindung nehmen sollten.
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### Sozialauswahl schützt nicht bei Betriebsschließung
Eine betriebsbedingte Kündigung muss nicht immer im Rahmen einer Betriebsschließung ausgesprochen werden. Es kann auch nur einzelnen Beschäftigten betriebsbedingt gekündigt werden. In einem solchen Fall müssen Arbeitgeber:innen die sogenannte Sozialauswahl beachten. Arbeitnehmer:innen, die bereits eine sehr lange Betriebszugehörigkeit, ein hohes Lebensalter, eine Schwerbehinderung oder Unterhaltspflichten haben, werden erst spät für eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht gezogen. Im Falle einer Betriebsschließung, bei der dem gesamten Personal auf einmal gekündigt wird, findet die Sozialauswahl keine Beachtung.

## Wie können Arbeitnehmer:innen eine Ab­findung nach Betriebs­schließung er­kämpfen?
Eine Betriebsschließung ist für Arbeitgeber:innen mit vielen Auflagen und Bürokratie verbunden. So muss das Unternehmen, wenn es viele Arbeitnehmer:innen parallel entlassen möchte, bei der Agentur für Arbeit eine **Massenentlassungsanzeige** stellen. Bei all diesen Schritten können Fehler entstehen, die eine **Kündigung unwirksam** machen. Dadurch **kann für Gekündigte eine Abfindung möglich werden**.
Beschäftigte, die von einer betriebsbedingten Kündigung nach einer Betriebsschließung betroffen sind, sollten **ihren Fall mit einem [Anwalt](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/kuendigungsschutz-mit-einem-anwalt-sichern-kosten-ablauf-und-chancen) oder einer Anwältin besprechen**. Viele Informationen werden von Arbeitgeber:innen auch erst herausgegeben, wenn sich Arbeitnehmer:innen Unterstützung von Anwält:innen geholt haben.
Unsere Arbeitsrechtsexpert:innen können
- eine Weiterbeschäftigung für Sie erkämpfen,
- mit Ihnen besprechen, ob Sie das Angebot des Sozialplans annehmen sollten,
- eine möglichst hohe Abfindung für Sie aushandeln.
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Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte
