Sie müssen wissen, dass der Kilometerstand erst am Tag der mündlichen Verhandlung aufgenommen wird. Dieser Kilometerstand wird als Rechnungsgrundlage für den entstandenen Nutzungsersatz genommen. Was im Umkehrschluss bedeutet: Je früher Sie gegen VW und Co. klagen, desto schneller kommt es zu einer mündlichen Verhandlung und desto geringer fällt die Nutzungsentschädigungssumme aus. Wenn Sie jedoch warten und noch mehr Kilometer ansammeln, wird es logischerweise teurer für Sie.
Wir können folgende Ansprüche für Sie durchsetzen:
- Kaufpreis zurück oder Neufahrzeug
- Auto behalten und Schadensersatz fordern
- Widerrufsjoker einlegen und Finanzierungskredit rückabwickeln
Egal, für welche Option Sie sich entscheiden, egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht – wir finden eine Lösung, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Die bisher gefällten Urteile haben schon jetzt weitreichende Folgen. Schließlich muss sich zwangsläufig jeder Richter fragen: Sind Nutzungsentschädigungen überhaupt zulässig? Die Antwort auf diese Frage ist trotzdem sehr umstritten und noch nicht endgültig erklärt.
Jetzt soll der Europäische Gerichtshof (EuGH), das oberste rechtsprechende Organ in der Europäischen Union, für rechtliche Klarheit sorgen. Denn hinsichtlich der Nutzungsentschädigungs-Thematik hat jüngst das Landgericht Gera zentrale Fragen des Abgasskandals dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Es bleibt abzuwarten, zu welcher Entscheidung der EuGH kommt. Fest steht jedoch: Wenn der EuGH sich auf die Seite des Verbrauchers stellt, kann es noch teurer für die Autohersteller werden. Dennoch lohnt es sich nicht, die Entscheidung des EuGH abzuwarten, da Ihre Ansprüche bis dahin längst verjährt sein könnten.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Möglich wird dies durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel eigene und gegnerische Anwaltshonorar sowie ggf. Gerichtskosten), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen – nur wenn wir für Sie einen Erfolg erzielt haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil des Ihnen zugesprochenen Betrags – eine sogenannte Erfolgsprovision. Sollte das Ergebnis nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.