Obwohl VW weiterhin behauptet, beim EA288-Motor nicht manipuliert zu haben, beweisen Urteile das absolute Gegenteil. Darunter unser erstrittenes Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln. Das Gericht verurteilte VW dazu, an unseren Mandanten gegen Herausgabe seines Skoda Superb 2.0 TDI Schadensersatz zu zahlen (Az. 24 U 112/21).
Jedes Fahrzeug, welches neu auf dem Markt präsentiert werden soll, muss einen Fahrzyklus, meist den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) durchlaufen. Dieser legt fest, unter welchen Bedingungen CO²-Emissionen, Energie- und Kraftstoffverbrauch gemessen werden. Mit diesen Angaben wird dann das Fahrzeug beworben. Jedoch wird häufig kritisiert, dass diese Werte zu durchschnittlich ermittelt werden und sehr realitätsfern sind. Der ADAC konnte in Tests feststellen, dass die Normangaben in der Regel um bis zu 25 % zu niedrig ausfallen. In manchen Fällen haben Endkund*innen über 40 % mehr verbraucht als vom Hersteller ursprünglich angegeben.