Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit höchstrichterlichem Urteil am 25. Mai 2020, dass im Grunde jedem/jeder Betrogenen Schadensersatz zusteht (Az. VI ZR 252/19).
Durch diese Grundsatzentscheidung sind die Erfolgschancen einer Diesel Klage für jeden Einzelnen erheblich gestiegen und daher als optimal einzuschätzen.
Ob Sie das Software-Update bereits aufspielen ließen oder nicht, macht keinen Unterschied. Das Software-Update ändert nichts an der Tatsache, dass Sie vom Autobauer in erster Linie betrogen wurden und Sie dadurch einen erheblichen Wertverlust Ihres Fahrzeugs hinnehmen mussten. Sie haben nicht das Fahrzeug gekauft, welches Ihnen im Kaufvertrag versprochen wurde.
Sie können auch dann einen angemessenen Schadensersatz fordern, wenn Sie den Wagen im gebrauchten Zustand erworben haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit höchstrichterlichem Urteil am 25. Mai 2020, dass jedem/jeder Betrogenen ein Schadensersatz zusteht – unabhängig davon, ob es sich im Kaufvertrag um einen Gebraucht- oder Neuwagen handelte.
Grundsätzlich ja. Es gibt bereits zahlreiche Urteile zu geleasten Fahrzeugen, die gut für die Klägerin oder den Kläger ausgingen. Auch wir erstritten zu dieser Fallkonstellation verbraucherfreundliche Urteile. Hier ist jedoch eine intensivere Vorprüfung Ihres Falles vonnöten, um auszuloten, ob sich ein Vorgehen lohnt.
Die Verfahrensdauer einer Diesel Klage ist vom Einzelfall abhängig. Die Länge der Verfahrensdauer ist in erster Linie daran zu bemessen, wie ausgelastet das zuständige Gericht ist. Im Schnitt können Sie jedoch davon ausgehen, dass von der Mandatierung bis zum Urteil rund 9 Monate vergehen.
Die Diesel Klage kann entweder beim Gericht am Sitz des Herstellers, am Sitz des Händlers oder auch am Wohnsitz des Käufers eingereicht werden.