Im Jahr 2016 wurde bekannt, dass die Daimler AG ebenfalls illegale Software in Fahrzeugen verbaute. Bei Tests im Straßenverkehr wurden erhöhte Abgaswerte festgestellt. Diese unterschieden sich deutlich von den Messungen der Zulassungsbehörden.
Seitdem kam es sowohl vom Hersteller im Jahr 2018 als auch vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu Rückrufaktionen und Software-Updates. Darauf folgten erste Gerichtsurteile gegen den Autoriesen aus Stuttgart. Die klagenden Verbraucher erhielten Entschädigungen für die manipulierten Diesel. Mercedes-Benz steht bei der Produktion von Diesel-Fahrzeugen weit oben.
Update: Unsere Kanzlei hat das erste rechtskräftige Urteil gegen Daimler erstritten und leitete damit einer Kehrwende im Dieselskandal für alle betroffenen Mercedes-Fahrer ein.
Daimler wird die Nutzung von mindestens drei illegalen Funktionen vorgeworfen. Das sogenannte Thermofenster drosselt bei niedrigen und hohen Außentemperaturen die Abgasreinigung. Die “Bit-15“-Funktion sorgt dafür, dass die Bereinigung lediglich für 26 Kilometer anhält. Der „Slipguard“ erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im realen Betrieb befindet und reguliert dementsprechend den Schadstoffausstoß.
Daimler selbst widerspricht den Vorwürfen zum Teil und weist auf den Motorschutz hin. Ob das rechtens ist, entscheidet der Europäische Gerichtshof. Das Urteil wird die zukünftigen Entscheidungen maßgeblich beeinflussen.
Unzählige Diesel-Fahrzeuge wurden bereits zurückgerufen. Mit einem Software-Update sollen die illegalen Funktionen entfernt und die Abgaswerte angeblich verbessert werden. Viele Autofahrer klagen über spürbare Mängel nach Aufspielen des Updates. Es gibt außerdem Zweifel an der Wirksamkeit. Neue Tests zeigten sogar eine Verschlechterung der Stickoxid-Werte.
Aus diesem Grund raten wir grundsätzlich davon ab. Der Daimler-Konzern versuchte, den Kunden durch Gutschein-Aktionen das Update schmackhaft zu machen.
In Deutschland laufen zur Zeit zahlreiche Klagen gegen Mercedes-Benz. Ein erstes rechtskräftiges Urteil haben unsere Anwälte im April 2020 vor dem Landgericht (LG) Stuttgart erwirkt. Es bietet durch seine Unanfechtbarkeit eine lang erwartete Grundlage für eine künftige verbraucherfreundliche Rechtsprechung.
Auch Sie sollten darüber nachdenken, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Der Wertverlust des Diesel-Fahrzeugs, der Nutzungsvorteil und die Gefahr für Schäden nehmen mit jedem Tag zu.