Ein Gutachten des KBA gibt Auskunft darüber, welche Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen von Fiat und Iveco zu finden sind. Klar ist, dass eine Motorsteuerungssoftware des Herstellers Bosch verwendet wurde, welche auch bei anderen Autofirmen in den letzten Jahren für Furore gesorgt hat.
Zum Ziel hatte die Manipulation, die Abgasreinigung in den richtigen Momenten auf Hochtouren laufen zu lassen, um gesetzeskonforme Abgaswerte zu erreichen. Im Realbetrieb findet die Neutralisierung gesundheitsgefährdender Stickoxide nur deutlich reduziert oder gar nicht statt.
Im Detail steuert die manipulierte Software die Abgasrückführungs-Rate (AGR-Rate), welche bestimmt, wieviel Abgasluft innerhalb der Abgasreinigung gereinigt bzw. an die Außenluft abgegeben wird. Bei einer hohen AGR-Rate kommt es zu einer hohen Quote an neutralisierten Stickoxiden und einer geringen Emissionsrate.
Die AGR-Rate wird von der Schummel-Software auf zwei Weisen beeinflusst:
Timer
Die AGR-Rate wird nach einer gewissen Motorlaufzeit drastisch verringert – teilweise sogar deaktiviert. Die Motorsteuerungssoftware aktiviert nach Motorstart einen Timer, welcher nach Ablauf die Abgasreinigung abschaltet.
Thermofenster
Ebenfalls enthalten Fahrzeuge der Marke Fiat ein sogenanntes Thermofenster welches bewirkt, dass sich die AGR-Rate umgebungstemperaturabhängig verringert. Bei einer Außentemperatur von knapp unter 20 °C arbeitet die Abgasreinigung bereits nur noch eingeschränkt.
Wenn Sie wegen der Manipulation an Ihrem Fiat Schadensersatz fordern möchten, ist dies bei uns ohne jedes Kostenrisiko möglich. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Möglich wird dies durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel eigene und gegnerische Anwaltshonorare sowie ggf. Gerichtskosten), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen – nur wenn wir für Sie einen Erfolg erzielt haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil des Ihnen zugesprochenen Betrags – eine sogenannte Erfolgsprovision. Sollte das Ergebnis nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten.
Nein. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie auch in Deutschland gegen die jeweiligen Autobauer vorgehen. Das hat der EuGH im Juli 2020 durch ein Grundsatzurteil entschieden (Az. C-343/19).