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Unfallversicherung: Gutachten zur Invalidität

  • Nach einem Unfall entscheidet häufig ein von der Unfallversicherung angeordnetes ärztliches Gutachten über die Summe.
  • Mit dem Begriff der Invalidität ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistung gemeint.
  • Wir zeigen Ihnen, welchen Ausweg es für Betroffene gibt.

Brauche ich ein Gutachten zur Invalidität?

Eine private Unfallversicherung kann Verbraucher dann vor großen finanziellen Verlusten schützen, wenn ein Unfall zu einer Invalidität führt.

Mit dem Begriff der Invalidität ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistung gemeint. Als dauerhaft wird die jeweilige Beeinträchtigung dann einschätzt, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre andauern wird und eine gesundheitliche Verbesserung unwahrscheinlich ist.

Um Leistungen von der privaten Unfallversicherung zu bekommen, muss zudem nachgewiesen werden, dass die Invalidität tatsächlich Folge eines Unfalls ist. Entsprechend vereinbaren die meisten Versicherer in ihren Verträgen, dass die Beeinträchtigung innerhalb einer bestimmten Frist eintreten und festgestellt werden muss – in der Regel beträgt diese Frist 15 Monate.

Die Versicherungsleistung besteht gelegentlich in Form einer Unfallrente, vielfach aber aus einer einmaligen Zahlung. Deren Höhe hängt vom sogenannten Invaliditätsgrad ab. Dieser bemisst sich an dem konkreten Ausmaß der Beeinträchtigung und gibt an, zu wie viel Prozent der Versicherungsnehmer tatsächlich eingeschränkt ist. Das bedeutet, dass der Versicherte beispielsweise weniger Geld bekommt, wenn er einen Finger verliert, als wenn der Unfall den Verlust des ganzen Armes zur Folge hat.

Mit der nach einem Unfall ausgezahlten Summe kann der Versicherte unter anderem Verdienstausfälle ausgleichen, notwendige Umbauarbeiten in seinem Zuhause finanzieren oder gegebenenfalls Behandlungskosten aufbringen. Der Vorteil der privaten Unfallversicherung liegt darin, dass ihr Schutz nicht an Zeiten oder Orte gebunden ist – Sie ergänzt also die gesetzliche Unfallversicherung, welche nach Unfällen, die während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passieren, einspringt, und für die der Arbeitgeber verpflichtend zuständig ist.

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Welche Probleme kann es mit der Unfallversicherung geben?

Mit der Unfallversicherung verhält es sich ähnlich wie mit den meisten anderen Versicherungen auch: Sie sind vor allem dann zufrieden, wenn kein Versicherungsfall eintritt, der Verbraucher also einzahlt, ohne dass sie je etwas auszahlen müssen. Kommt es schließlich doch zu einem Schadensfall, verweigern die Unfallversicherer gelegentlich die Zahlungen, beispielsweise weil sie den Unfall nicht anerkennen wollen oder der Versicherte nicht beweisen kann, dass seine körperliche Beeinträchtigung tatsächlich alleinige Folge des Unfalls ist.

Ein weiterer Streitpunkt ist häufig der Grad der Invalidität, denn dieser bestimmt die Höhe der Auszahlungssumme. Um zu ermitteln, zu wie viel Prozent der Versicherte dauerhaft körperlich beeinträchtigt ist, wird in der Regel ein ärztliches Gutachten erstellt.

Die Erstellung des Gutachtens: was gilt es zu beachten?

Damit die Unfallversicherung den Schaden reguliert, muss der Verbraucher beweisen, dass der Unfall eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung zur Folge hatte. In der Regel wird hierzu zunächst ein hausärztliches Gutachten erstellt. Der Versicherte befreit den Arzt von seiner Schweigepflicht, sodass das Ergebnis des Gutachtens sowie der vom Arzt festgestellte Grad der Invalidität der Unfallversicherung mitgeteilt werden kann. Durch die Entbindung von der Schweigepflicht kommt der Versicherte seiner Aufgabe, die Beweislast zu tragen, nach.

Es kann sein, dass sowohl der Versicherte als auch das Versicherungsunternehmen mit dem hausärztlichen Gutachten einverstanden sind und die anschließende Zahlung sich an dessen Ergebnis bemisst. In vielen Fällen jedoch reicht den Versicherern die Einschätzung nicht aus, beispielsweise weil der Hausarzt mit der prozentualen Einstufung der Invaliditätsbemessung nicht vertraut ist und das Gutachten zugunsten des Versicherungsnehmers ausfällt. Regelmäßig wird dieser deshalb im Anschluss an einen von der Unfallversicherung ausgewählten Spezialisten verwiesen. Für mögliche Verdienstausfälle und Reisekosten, die hierdurch verursacht werden, kommt sie auf. Verweigern kann der Verbraucher diesen Schritt nicht, denn hierdurch riskiert er, letztlich gar kein Geld ausgezahlt zu bekommen.

Definition „Unfall“

Die Unfallversicherung zahlt ausschließlich nur dann, wenn die Invalidität Folge eines Unfalls ist. Dazu müssen fünf Kriterien erfüllt sein: Ein Unfall ist ein plötzliches (1), von außen (2), unfreiwillig (3) auf den Körper (4) wirkendes Ereignis (5). Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die private Versicherung den Unfall an und zahlt.

Muss ich mich mit dem Ergebnis des Gutachtens zufrieden geben?

Die klare Antwort auf diese Frage lautet: Nein, Sie müssen weder das Ergebnis des ersten, noch das weiterer Gutachten einfach akzeptieren. Insbesondere solche Gutachten von Ärzten, welche das Versicherungsunternehmen ausgewählt hat, sind oft fraglich. Es besteht eine gewisse Nähe zwischen dem Unfallversicherer und dem Mediziner – dieser wird von dem Unternehmen bezahlt und trifft seine Einschätzung oft zu dessen Gunsten. Das bedeutet, dass der Grad der Invalidität, sofern überhaupt eine solche festgestellt wird, oft zu gering bemessen wird und Sie weniger Geld bekommen, als Ihnen eigentlich zustehen würde. Dabei können nur wenige Prozentpunkte bei der Invaliditätsbemessung über enorme Unterschiede hinsichtlich der Auszahlungssumme entscheiden. Nicht selten wird vom Arzt auch fälschlicherweise eine Vorerkrankung als Auslöser für die körperliche Beeinträchtigung angegeben, sodass die Unfallversicherung sich vollständig aus der Zahlungsverantwortung ziehen kann.

Sie haben möglicherweise bereits seit Jahren oder sogar Jahrzehnten in Ihre Unfallversicherung eingezahlt und müssen sich nun, da ein Schadensfall eingetreten ist, nicht mit einem unzulänglichen oder gänzlich falschen Gutachtenergebnis zufrieden geben. Unsere erfahrenen Fachanwälte beraten Sie gern und setzen Ihre Ansprüche notfalls auch vor Gericht durch. Füllen Sie einfach unser Online-Formular zur kostenfreien Erstberatung aus.

Was kann ich tun?

Wenn Sie mit dem Gutachten, auf dessen Grundlage Ihre Unfallversicherung die Zahlungshöhe bemisst, nicht einverstanden sind, sollten Sie nicht zögern, juristische Unterstützung hinzuzuziehen. Das gilt insbesondere auch dann, wenn der Versicherer Sie wiederholt zu einem Arzt schickt, um neue Gutachten zu erstellen, beziehungsweise wenn Einschätzungen gemacht werden, die jeweils stark voneinander abweichen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht (oder alternativ auch Medizinrecht) kann schnell einschätzen, ob ein Gutachten vor Gericht Bestand hat, ob es aus einer neutralen Position heraus verfasst ist und ob es formale Vorgaben erfüllt. Ebenfalls wird er Sie zu der Frage beraten, ob die Erstellung eines weiteren, eigenfinanzierten Gutachtens sinnvoll oder notwendig ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang lediglich, dass Sie nicht unnötig Zeit verstreichen lassen: So kann Ihr Rechtsbeistand zügig tätig werden und alle notwendigen Fristen einhalten.

Unsere Fachanwälte blicken auf eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich zurück. Sobald Sie unser Online-Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihren Chancen und Möglichkeiten. Diese ist für Sie völlig kostenfrei und mit keinem finanziellen Risiko verbunden. Im Anschluss erstreben wir für Sie zunächst eine zufriedenstellende außergerichtliche Einigung mit Ihrem Unfallversicherer. Beruft sich dieser weiterhin auf ein nicht korrektes Gutachten, setzen wir Ihre Ansprüche selbstverständlich auch vor Gericht durch.