Kunden verkaufen ihre Rentenversicherung aus den unterschiedlichsten Gründen. Anhand folgender Grafik ist zu erkennen, dass die vorzeitige Beendigung der Rentenversicherung oftmals darauf zurückzuführen ist, dass sich die Versicherten die Beiträge nicht mehr leisten können. Die sinkenden Renditen stellen für viele Verbraucher einen Grund dar, sich von ihrer Renten- oder Lebensversicherung zu trennen. Etwa ein Drittel der Befragten geben zudem an, dass sie ihr Geld besser anlegen möchten. Auch die Beendigung wegen finanzieller Engpässe aufgrund von Schuldentilgung und Arbeitslosigkeit wird häufig genannt.
Aber es gibt nicht nur Gründe rein finanzieller Natur. Verbraucher sprechen auch von Unsicherheit und Unzufriedenheit in Bezug auf die Rentenversicherung. Gestützt durch Negativmeldungen, die sich in den letzten Jahren durch die Medien zogen, trennen sich auch weiterhin Verbraucher von ihren privaten Rentenversicherungen.
Beim Verkauf Ihrer Rentenversicherung geht der Vertrag an einen Händler auf dem Zweitmarkt über. Dieser wird Ihren Vertrag dann auch weiterführen. Dazu gehört auch, dass der Händler weiterhin die geforderten Beiträge einzahlt. Was im Umkehrschluss auch bedeutet, dass alle Rechte auf die Auszahlung am Vertragsende Ihrer Rentenversicherung an den Käufer übergehen.
Solange Ihre private Rentenversicherung noch vom Ankäufer fortgeführt wird, bleibt grundsätzlich auch der Hinterbliebenenschutz bestehen. Das heißt, wenn Sie während der Laufzeit versterben sollten, bekommen Ihre Hinterbliebenen die mit der Versicherung vereinbarte Todesfallsumme – unter Abzug der vom Ankäufer angefallenen Kosten. Wie hoch die Kosten ausfallen und um wie viele Euro sich Ihr Hinterbliebenenschutz reduziert, lässt sich pauschal nicht sagen und hängt vom Policenankäufer ab. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Policenankäufer sich vorbehält, die Rentenversicherung nach Ankauf selbst kündigen zu können und nicht bis zum Ende weiterführen will. Denn in einem solchen Fall würde der Hinterbliebenenschutz bei einer Kündigung komplett entfallen.
Sie sollten unbedingt darauf achten, welche Zusatzleistungen Sie in Ihrer Rentenversicherung mit abgeschlossen haben. Die Unfallversicherung oder auch die Berufsunfähigkeitsversicherung gehen mit dem Verkauf verloren. Wägen Sie also ab, ob Sie auch bei einer vorzeitigen Beendigung ausreichend durch die notwendigsten Versicherungen geschützt sind. Es empfiehlt sich, den Anbieter vor Verkauf zu fragen, ob er eine Umwandlung der Zusatzversicherung in eine eigenständige Police anbietet, da dies oft günstiger ist als der Abschluss eines neuen Vertrages.
Ob Sie Steuern auf den Verkaufspreis zahlen müssen, hängt davon ab, wann Sie Ihre Rentenversicherung abgeschlossen haben. Haben Sie Ihre Rentenversicherung ab 2005 geschlossen, müssen Sie den Verkaufsgewinn Ihrer Rentenversicherung versteuern. Sprich, es muss die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den eingezahlten Beträgen versteuert werden. Diesbezüglich fällt seit dem 1. Januar 2009 die sogenannte Abgeltungssteuer an. Diese umfasst pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und je nachdem auch Kirchensteuer.
Wenn Sie einen vor 2005 geschlossenen Vertrag verkaufen möchten, müssen Sie in der Regel keinen Steuerabzug befürchten. Dies gilt jedoch nur bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren, einer Beitragsdauer von mindestens 5 Jahren und der Voraussetzung, dass der Todesfallschutz während der gesamten Laufzeit mindestens 60 % der eingezahlten Beträge betragen muss. Jedoch sind diese Voraussetzungen in den allermeisten Fällen gegeben.
Wie üblich bei einem "Normal-Verkauf" erhalten Sie auch bei einem Verkauf Ihrer Rentenversicherung in der Regel eine Einmalzahlung. In manchen Fällen ist es auch möglich, dass Sie eine Ratenzahlung mit Ihrem Händler vereinbaren können. Abgesehen davon, kann dieser Betrag jedoch viel geringer ausfallen als die eingezahlten Beiträge. Das liegt daran, dass die Ankäufer sich an dem sogenannten Rückkaufswert der Police orientieren.
Der Rückkaufswert ist der Wert, der Ihnen im Falle einer vorzeitigen Kündigung zusteht. Und dieser fällt in der Regel so gering aus, weil der Versicherer zunächst hohe Abschluss- und Verwaltungskosten von den eingezahlten Beiträgen abzieht. Erst nach einigen Jahren liegt der Rückkaufwert höher als die eingezahlten Beiträge.
Sie erkennen bereits an dieser Stelle, dass der Rückkaufswert Ihrer Rentenversicherung viel zu gering ist? Dann lehnen Sie sich zurück und übergeben die Angelegenheit in Expertenhände. Die Prüfung und Mitteilung Ihrer Anspruchshöhe ist absolut unverbindlich.