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Proxalto Lebensversicherung kündigen – leicht gemacht!

  • Die Generali Lebensversicherung wurde von der Proxalto AG übernommen.
  • Ist Ihre Proxalto Lebensversicherung gekündigt, erfolgt die Auszahlung des „Rückkaufswerts“.
  • Die Widerrufsfrist hat rechtlich gesehen nie begonnen, wenn ein Vertrag inhaltliche Fehler aufweist.

Wie können Sie Ihre Proxalto Lebensversicherung kündigen?

Zunächst sollten Sie beachten, dass eine wirklich sichere Kündigung der Textform bedarf – sie kann also per Brief, E-Mail oder Fax erfolgen. Das hat auch den Vorteil, dass Sie so eine schriftliche Eingangsbestätigung erhalten, zum Beispiel per Faxprotokoll oder Mail-Eingangsbestätigung. Beim Brief müssen Sie dazu die Variante Einschreiben wählen.

Fordern Sie jetzt Ihre unverbindliche Vertragsprüfung an und erfahren Sie in nur wenigen Tagen, wie viel Geld Ihnen zusteht. Sie müssen während des gesamten Prozesses kein Kostenrisiko befürchten. Die kostenfreie Prüfung Ihres Vertrages übernehmen spezialisierte Anwälte unseres Kooperationspartners helpcheck.

Was müssen Sie bei der Kündigung beachten?

Natürlich müssen Sie sich an die Kündigungsfrist Ihres Lebensversicherungs-Vertrags. Die liegt in der Regel bei ein bis drei Monate zum Ende der jeweiligen Zahlungsperiode, auch bei der Proxalto Lebensversicherung.

Sie sind unsicher, was den fristgerechten Kündigungszeitpunkt betrifft? Dann kündigen Sie einfach „zum nächstmöglichen Termin“. Sie haben aber auch die Möglichkeit, beim Kundendienst der Proxalto anzurufen. Dort verrät man Ihnen sicher, welche Kündigungsfristen gelten. Achten Sie darauf, dass Ihr Kündigungsschreiben diese Punkte enthält:

  • Name und Anschrift
  • Versicherungsscheinnummer bzw. Vertragsnummer
  • Zeitpunkt der Kündigung
  • Aufforderung zur Überweisung des Rückkaufswertes
  • Bankverbindung für Überweisung des Rückkaufswertes
  • Bitte um schriftliche Bestätigung des Erhalts der Kündigung
  • Ort, Datum und Unterschrift

Widerspruch oder Widerruf?

Tatsächlich kommt es auf die Begrifflichkeiten „Widerspruch“ und „Widerruf“ gar nicht an, denn beide führen auf jeden Fall zum selben Ergebnis: Zur lukrativen Rückabwicklung Ihres Lebensversicherungsvertrags.

Warum ist die Kündigung der Lebensversicherung die schlechtere Wahl?

Ist Ihre Proxalto Lebensversicherung gekündigt, erfolgt als Nächstes die Auszahlung des „Rückkaufswerts“ Ihrer Lebensversicherung. Um wie viel Geld es sich dabei handelt, steht in der aktuellen Standmitteilung Ihrer Lebensversicherung.

Vielleicht sind Sie jetzt überrascht, dass der Rückkaufswert unter Umständen unter der bisher eingezahlten Summe liegt. Das ist leider kein Fehler, denn von den eingezahlten Beiträgen werden häufig sehr hohe Kosten und Gebühren abgezogen. Und auf die Überschüsse und den Schlussbonus müssen Sie ebenfalls verzichten.

Wie beende ich meine Proxalto Lebensversicherung ohne Verluste?

Lass die Vertragskündigung keine wirklich gute Option ist, um seine Lebensversicherung zu beenden, ist damit klar gestellt worden. Viel lukrativer: Der Widerspruch! Bei dieser Variante sparen Sie nämlich die hohen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten.

Sehen Sie sich dazu dieses Beispiel an: Bei einer Kündigung hätte der Versicherungsnehmer einen Verlust von 9.700 Euro erlitten. Aber dank der Rückabwicklung durch den Widerspruch erhält er – im Vergleich zur Kündigung – volle 14.100 Euro mehr.

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Wie funktioniert der Widerruf Ihrer Proxalto Lebensversicherung?

Die Widerrufsfrist hat rein rechtlich gesehen nie begonnen, wenn ein Vertrag inhaltliche Fehler aufweist. In diesem Fall kann er grundsätzlich rückabgewickelt werden. Diese Fehler kommen häufig vor:

  • Der Satz „Die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genügt.“ wurde nicht hervorgehoben.
  • Die Widerspruchsbelehrung wurde mit dem Versicherungsschein verschickt.
  • Die Widerspruchsbelehrung benennt die Dauer der Widerspruchsfrist von 30 Tagen falsch.
  • Die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformation wurden nicht mit dem Versicherungsantrag versendet.
  • Die Rücktrittsbelehrung ist nicht deutlich genug hervorgehoben.
  • Die Widerspruchsbelehrung belehrt nicht über die erforderliche Form des Widerspruchs.
  • In der Widerspruchsbelehrung wurden lediglich Überschriften hervorgehoben.
  • Die Widerspruchsbelehrung ist nicht deutlich hervorgehoben, zum Beispiel weil das Schriftbild zu klein ist.
  • Über die Wahrung der Widerrufsfrist wird nicht informiert.
  • Die Widerspruchsbelehrung bezeichnet den Fristbeginn falsch. Die Frist beginnt erst dann, wenn der Kunde Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformation bekommen hat.
  • Die Rücktrittsbelehrung informiert den Versicherten nicht darüber, dass auch die Wahrung der Frist zum Rücktritt gewahrt werden muss.

Aber keine Sorge: Sie müssen sich jetzt nicht auf Fehlersuche machen. Das übernehmen spezialisierte Anwälte unseres Kooperationspartners helpcheck gerne für Sie.