Beitragserhöhungen der PKV beschäftigen regelmäßig die Gerichte. Das liegt daran, dass die PKV zwar Beiträge anheben dürfen, sich dabei aber an gewisse Regeln halten müssen. Immer wieder kommt es vor, dass diese Regeln nicht hinreichend berücksichtigt werden. Einige Gründe, weshalb eine Beitragserhöhung also unwirksam sein kann, sind:
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Keine ausreichende Begründung: Eine Beitragserhöhung muss immer begründet sein. Unvollständige Begründungen führen automatisch dazu, dass die Erhöhung aus formalen Gründen unwirksam ist. Dabei gilt auch, dass eine formelhafte Begründung oder eine Wiedergabe der gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichend ist.
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Zu niedrige Ausgangskalkulation: Genauso unzulässig ist das Vorgehen vieler Krankenkassen, neue Kund:innen mit günstigen Angeboten anzulocken. Der Clou ist allerdings häufig, dass die Beiträge absichtlich zu niedrig kalkuliert wurden. Hebt die PKV dann kurz darauf die Beiträge an, um einer angemessenen Berechnungsgrundlage zu entsprechen, kann es sein, dass die Erhöhung unwirksam ist.
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Schwellenwerte nicht erreicht: Die PKV darf Beiträge nur dann erhöhen, wenn die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung der Versicherten steigt. Hierfür gibt es wiederum gesetzlich vorgeschriebene Schwellenwerte. Erst wenn diese überschritten werden, darf die PKV die Beiträge anheben. Bei den Krankheitskosten liegt der Schwellenwert bei mindestens 10 % über den kalkulierten Ausgaben und bei der Sterbewahrscheinlichkeit bei mindestens 5 % Anstieg.
Beitragserhöhungen der PKV beschäftigen regelmäßig die Gerichte. Das liegt daran, dass die PKV zwar Beiträge anheben dürfen, sich dabei aber an gewisse Regeln halten müssen. Immer wieder kommt es vor, dass diese Regeln nicht hinreichend berücksichtigt werden. Einige Gründe, weshalb eine Beitragserhöhung also unwirksam sein kann, sind:
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Keine ausreichende Begründung: Eine Beitragserhöhung muss immer begründet sein. Unvollständige Begründungen führen automatisch dazu, dass die Erhöhung aus formalen Gründen unwirksam ist. Dabei gilt auch, dass eine formelhafte Begründung oder eine Wiedergabe der gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichend ist.
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Zu niedrige Ausgangskalkulation: Genauso unzulässig ist das Vorgehen vieler Krankenkassen, neue Kund:innen mit günstigen Angeboten anzulocken. Der Clou ist allerdings häufig, dass die Beiträge absichtlich zu niedrig kalkuliert wurden. Hebt die PKV dann kurz darauf die Beiträge an, um einer angemessenen Berechnungsgrundlage zu entsprechen, kann es sein, dass die Erhöhung unwirksam ist.
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Schwellenwerte nicht erreicht: Die PKV darf Beiträge nur dann erhöhen, wenn die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung der Versicherten steigt. Hierfür gibt es wiederum gesetzlich vorgeschriebene Schwellenwerte. Erst wenn diese überschritten werden, darf die PKV die Beiträge anheben. Bei den Krankheitskosten liegt der Schwellenwert bei mindestens 10 % über den kalkulierten Ausgaben und bei der Sterbewahrscheinlichkeit bei mindestens 5 % Anstieg.
Bereits zweimal hat sich der BGH mit den Beitragserhöhungen der PKV auseinandergesetzt (Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19). In gleich zwei Urteilen am 16. Dezember 2020 bestätigte der BGH die Unwirksamkeit einer Beitragserhöhung der AXA. Der Grund dafür waren nicht hinreichende Begründungen für die Erhöhungen. Die Versicherung hatte zwischen 2014 und 2017 ein Schreiben an Versicherte geschickt, ohne konkrete Angaben darüber, welche Grundlage der Berechnung sich genau verändert hatte. Der BGH hielt dies für nicht hinreichend.
Obwohl die Urteile zunächst Auswirkungen auf Versicherte der AXA Krankenversicherung hatten, profitierten auch zahlreiche andere Versicherte, die ebenfalls wenig aussagekräftige Standardschreiben von ihrer PKV erhalten haben.
Der Service von unserem Kooperationspartner ist für Sie kostenfrei und auch ohne Kostenrisiko. Handelt es sich in Ihrem Fall um eine unwirksame Beitragserhöhung Ihrer PKV, kauft unser Kooperationspartner Ihnen den Anspruch ab. Sie erhalten dann eine Einmalzahlung. Anschließend wird versucht, den Anspruch im eigenen Namen durchzusetzen und einen höheren Betrag zu erzielen, als Ihnen ausgezahlt wurde.
Doch unabhängig davon, wie das Verfahren mit Ihrer PKV ausgeht, erhalten Sie Ihr Geld. Dadurch sparen Sie sich den Stress eines rechtlichen Verfahrens und Sie sind nicht auf einen positiven Ausgang des Prozesses angewiesen.