Wegen der immer extremeren Wetterereignisse ist eine Elementarschadenversicherung nicht nur für diejenigen empfehlenswert, die beispielsweise in hochwassergefährdeten Gebieten in Flussnähe wohnen, sondern auch für alle anderen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie ein Gebäude besitzen. Als Mieter sind Sie nicht verpflichtet, eine Wohngebäudeversicherung, die Elementarschäden abdeckt, abzuschließen; das ist Sache des Vermieters.
Diejenigen Verbraucher, die eine Absicherung gegen Elementarschäden am dringendsten benötigen, können sich allerdings derzeit nicht dagegen versichern. Denn vor Vertragsannahme prüft der Versicherer das Risiko für Schäden durch Naturgefahren. Kommt er zu dem Schluss, dass die Gefahr zu groß ist, ist der Schutz vor Elementarschäden nur zu sehr hohen Prämien, meist aber gar nicht, zu haben.
Entstehen bei einem Sturm (wieder ab Windstärke 8) Schäden am losen Inventar, müssen Sie Ihre Hausratversicherung bemühen. Denkbar ist etwa, dass es durch ein beschädigtes Fenster ins Haus regnet und dabei Ihr teures Klavier beschädigt wird. Dann muss Ihre Hausratversicherung den Schaden regulieren. Dasselbe gilt für Gegenstände, die sich am Haus befinden, also beispielsweise Jalousien oder Satellitenschüsseln. Die Versicherung zahlt jedoch nicht, wenn Sie als Versicherungsnehmer vorsätzlich oder fahrlässig handeln. Darauf kann sich die Versicherung etwa dann berufen, wenn Wasser eindringt, weil Sie ein Fenster offen gelassen haben.
Die Höhe der Entschädigung, die Sie für zerstörte oder abhanden gekommene Sachen erhalten, richtet sich nach dem Wiederbeschaffungspreis. Es wird also ermittelt, welche Kosten man hat, um diese Gegenstände in gleicher Art und Güte wieder zu beschaffen. Wurde das Inventar lediglich beschädigt, so erfolgt die Entschädigung durch die Zahlung der anfallenden Reparaturkosten. Dabei wird gegebenenfalls eine Wertminderung berücksichtigt oder es werden Restwerte angerechnet.
Nach einem Sturmschaden macht Ihre Hausratversicherung Probleme bei der Schadensregulierung? Wenden Sie sich an uns. Wir prüfen Ihren Fall und besprechen dann unser weiteres Vorgehen mit Ihnen.
Auch Schäden, die dritte Personen erleiden oder die an deren Eigentum entstehen und für die Sie verantwortlich sind, können bei einem Sturm auftreten. Dann muss Ihre private Haftpflichtversicherung einspringen. Wenn also beispielsweise ein Blumentopf von Ihrem Balkon windbedingt herunterfällt und dabei einen Passanten trifft, muss dafür die Versicherung des Schädigers, also von Ihnen als Blumentopfbesitzer, aufkommen. Dasselbe gilt, wenn der Baum, der in Ihrem Garten steht, auf den Zaun des Nachbarn stürzt. Wohnen Sie hingegen zur Miete, so steht die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Ihres Vermieters in der Pflicht.
Gerade wenn es um hohe Beträge, beispielsweise bei Personenschäden, geht, lehnen private Haftpflichtversicherungen die Zahlung immer wieder ab. Ein spezialisierter Anwalt kann Sie beraten, wie Sie in einem solchen Fall vorgehen sollten. Nutzen Sie dazu unsere kostenfreie Erstberatung.
Auch Autos können bei einem Sturm oder bei Hochwasser beschädigt werden, zum Beispiel durch herabfallende Äste. Und auch Fahrzeuge, die nach einem Starkregen durch die Gegend schwimmen, sind keine Seltenheit. In solchen Fällen springt die KFZ-Kaskoversicherung, die Sie freiwillig abschließen können, ein. Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung hingegen zahlt nicht.
Die Kasko-Versicherung sichert das Fahrzeug gegen Schäden ab, die durch Brand, Diebstahl, Wild, Sturm, Blitz, Hagel und Überschwemmungen entstanden sind. Um die Kosten, die aus den Schäden an ihrem Auto resultieren, nicht selbst tragen zu müssen, sollten sich Fahrzeughalter somit zunächst an ihre Kaskoversicherung wenden. Teilkaskoversicherungen leisten für Schäden ab Windstärke 8, während Vollkaskoversicherungen auch oftmals darunter einspringen.
Damit die Regulierung durch Ihren Versicherer reibungslos verläuft und Sie die Entschädigung, die Ihnen zusteht, zügig erhalten, sollten Sie sich an einige grundlegende Regeln halten. Auch Sie als Versicherter haben Pflichten, die Sie einhalten müssen, damit die Versicherung am Ende zahlt.
So schwer es auch sein mag: Räumen Sie zunächst nicht auf, sondern lassen Sie möglichst alles so, wie es ist. Das ist für die Versicherung wichtig, um nachvollziehen zu können, wie der Schaden entstanden ist. Aber auch die Pflicht zur Schadensminderung ergibt sich aus Ihrem Versicherungsvertrag. Wenn also ein Ast die Windschutzscheibe Ihres Autos zerstört, müssen Sie als Fahrzeughalter das Loch mit einer Plane abdecken, damit kein Regenwasser eindringen kann.
Außerdem ist es wichtig, dass Sie Ihrer Versicherung den Schaden umgehend, meist bedeutet das innerhalb von einer Woche, melden. Beim ersten Anruf müssen Sie meist noch keine genauen Angaben zu den Schäden machen. Bei der folgenden ausführlichen Schadensmeldung sollten Sie jedoch so genau wie möglich sein. Dabei kommt es auch auf die Dokumentation des Schadens an: Machen Sie Fotos oder Videoaufnahmen, auf denen klar erkennbar wird, was bei dem Unwetter beschädigt oder zerstört wurde. Sollten Sie unsicher sein, was bei der Schadensmeldung wichtig ist, ist es sinnvoll, sich an Ihren Betreuer bei der Versicherung zu wenden. Er kann Ihnen genaue Auskunft darüber geben, welche Schritte Sie noch einleiten müssen, und welche Unterlagen zur Regulierung des Schadens benötigt werden.
Wenn Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung gemeldet haben, prüft diese Ihre Angaben und schickt gegebenenfalls einen Gutachter oder Schadensregulierer vorbei, der sich vor Ort ein Bild macht. Wie lange es dauert, bis Sie das Geld von Ihrer Versicherung erhalten, hängt vom Einzelfall ab. Gestaltet sich Ihr Fall kompliziert, können mehrere Wochen vergehen, bevor die Versicherung leistet. Dann sollten Sie dranbleiben und bei Ihrem Versicherer beispielsweise nachfragen, ob er noch weitere Unterlagen benötigt. Erhalten Sie dabei die Information, dass alles vollständig ist, empfiehlt es sich, Ihrem Versicherer eine Zahlungsfrist zu setzen.
Nach einem Unwetterschaden haben Sie alle notwendigen Schritte bei der Schadensmeldung befolgt, aber Ihr Versicherer verweigert trotzdem die Regulierung oder möchte nicht ausreichend zahlen? Unser auf Versicherungsrecht spezialisiertes Team hilft Ihnen gern weiter. Melden Sie sich jetzt, sodass wir Ihren Fall prüfen können.