Die Ursachen für den Eintritt der Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Neben körperlichen Ursachen, wie Herz-Kreislaufstörungen oder Rückenbeschwerden sind vor allem psychische Erkrankungen Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit. Diese machen mittlerweile sogar den größten Teil, der Erkrankungen aus. Hierzu zählen auch Erkrankungen wie Burn-Out. Das geht aus der aktuellen Analyse zur Berufsunfähigkeit hervor, die vom Analysehaus MORGEN & MORGEN veröffentlicht wurde.

Berufsunfähigkeit bei Krankheit oder Kräfteverfall
Erste Voraussetzung für die Berufsunfähigkeit ist, dass der Versicherte unter einer Krankheit oder einem Kräfteverfall leidet. Unter Krankheit versteht man, wenn sich der Zustand der körperlichen oder geistigen Gesundheit zum Negativen verändert, also Fähigkeiten verloren gehen und damit eine berufliche Einsatzmöglichkeit beeinträchtigt ausschließt.
Ein Kräfteverfall liegt dann vor, wenn die körperlichen bzw. geistigen Kräfte des Versicherten derart nachgelassen haben, dass dessen Belastbarkeit nicht altersgerecht ist.
Alle vorgenannten Umstände müssen von einem Arzt nachgewiesen werden. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind dabei auf die konkrete berufliche Tätigkeit des Versicherten zu beziehen.
Probleme bereitet vor allem immer wieder der Nachweis von Beschwerden ohne nachweisbare organische Ursachen. Vor allem Schmerzen, die organische als auch psychische Ursachen haben können, sind schwer objektivierbar, da sie sich nicht messen lassen. Hier kommt es im Streitfall auf den bzw. die Gutachter an, deren Aussage entscheidet, ob die Versicherung den Versicherungsfall bejaht und schließlich leistet.
Unfähigkeit der Berufsausübung
Soll eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Tragen kommen, so muss der Versicherte nachweisen, dass er wegen seiner gesundheitlichen Einschränkungen seinem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachkommen kann. Seine Einschränkungen müssen so gravierend sein, dass auch eine Tätigkeit, die der „Ausbildung und Erfahrung“ entspricht und der seine „bisherige Lebensstellung“ sichern könnte, nicht mehr ausgeübt werden kann.
Ärger droht meist vor allem bei der „abstrakten Verweisung“, denn hier verweist die Versicherung den Versicherten auf die Möglichkeit, einen anderen Beruf auszuüben, anstatt ihm die BU-Rente zu gewähren, für die er bereits Beiträge gezahlt hat.
Der Versicherte ist üblicherweise aufgefordert darzulegen, wie sein beruflicher Tagesablauf vor Eintritt der angezeigten Berufsunfähigkeit aussah und welche der bisherigen Tätigkeiten er jetzt noch ausüben kann. Spricht die (Schwere) der Erkrankung für sich, dann kann auf die Tätigkeitsdarlegung verzichtet werden.
„Voraussichtlich dauernde“ Unfähigkeit der Berufsausübung
Dritte Voraussetzung für die Berufsunfähigkeit ist, dass dem Versicherten eine „voraussichtlich dauernde“ Berufsunfähigkeit ärztlich prognostiziert werden muss. Von einer „voraussichtlich dauernden“ Berufsunfähigkeit spricht man in der Regel, wenn man mindestens sechs Monate nicht arbeitsfähig ist. Die Berufsunfähigkeit ist also dann gegeben, wenn der Versicherte dauerhaft einen wichtigen Teil seiner Arbeit nicht mehr erledigen kann – und das bereits bei einer Beeinträchtigungsdauer von sechs Monaten.
Sie sind sich nicht sicher, wie Sie bei einer drohenden Berufsunfähigkeit vorgehen sollen? Lassen Sie sich kostenfrei und ohne jedes Risiko von uns beraten. Mit uns als spezialisierten Anwälten an Ihrer Seite, werden Sie von Anfang an professionell begleitet, sodass Sie Ihre vollen Ansprüche von der Versicherung beziehen.
Wenn der Fall einer Berufsunfähigkeit tatsächlich eintritt, dann kann der Prozess bis zur Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente sehr lang und beschwerlich sein. Die erste Voraussetzung ist, dass der Versicherte seinen Antrag auf Berufsunfähigkeit detailliert ausfüllt und frühzeitig einreicht. Ein Unfall oder eine Krankheit können der Auslöser dafür sein, dass ein Erwerbstätiger seiner regulären Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Wird vom Arzt nachgewiesen, dass ein Unfall oder eine Krankheit dazu führen, dass der Versicherte seiner regulären Arbeit nur mehr zu 50 % nachgehen kann, kann er eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen.
Doch wer beim Beantragen der Berufsunfähigkeitsrente Fehler macht oder Nachlässigkeiten begeht, der kann seine Rentenzahlung bestenfalls erheblich verzögern und schlimmstenfalls riskieren.
Bevor Sie Fehler bei der Beantragung der Versicherung oder der Rente machen, die Ihnen am Ende durch die Ablehnung des Antrags auf Rentenzahlung teuer zu stehen kommen, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts eine lohnende „Investition“. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie – aus welchen Gründen auch immer – bereits Probleme erwarten.
Jedem Versicherer ist es überlassen, welche Fragen er nach den gefahrerheblichen Umständen stellt. Regelmäßig werden Krankheiten erfragt, häufig sich nach Beschwerden erkundigt und gelegentlich Auskunft über Gesundheitsstörungen verlangt. Versucht sich der Versicherer im Schadensfall von seiner Leistungspflicht zu befreien, dann gibt es häufig Streit über die Angaben im Versicherungsantrag. Denn nicht selten sind die Fragen im Antragsformular schwammig formuliert, so dass für den Antragsteller manchmal unklar ist, was er eintragen soll.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist der Meinung, dass in 70 Prozent der Fälle eine BU-Rente gezahlt werde. Daraus ergibt sich, dass es in 30 Prozent der Fälle, also knapp einem Drittel, zu Auseinandersetzungen kommt. Unserer langjährigen Erfahrung mit BU-Fällen ist die Quote sogar noch höher. Bei manchen Krankheiten – vor allem psychischen – werden sogar bis zu 60 Prozent aller Anträge zunächst zurückgewiesen.

Wir gehen mit gesammeltem Wissen und Erfahrung gegen die Berufsunfähigkeitsversicherer vor – und das mit Erfolg. Gegen diese Versicherungsunternehmen waren wir in Streitfällen in der Berufsunfähigkeitsversicherung bereits erfolgreich (Auszug):
- Aachen Münchener
- Allianz Versicherung
- ARAG Lebensversicherung
- Athene Lebensversicherung
- AXA Lebensversicherung
- Barmenia Lebensversicherung
- Continentale Lebensversicherung
- Debeka Lebensversicherung
- ERGO Versicherung
- Generali Versicherung
- HDI Lebensversicherung
- LVM Versicherung
- Nürnberger Versicherung
- Provinzial
- Stuttgarter Lebensversicherung
- Swiss Life AG
- WGV Lebensversicherung
- Zurich Lebensversicherung
Unser Erfolgsweg soll hier aber noch nicht zu Ende sein. Wir gehen weiterhin gegen jede Versicherung an, die zu Unrecht gegen den Verbraucher handelt.
Die sogenannte abstrakte oder konkrete Verweisung – meist in den Versicherungsbedingungen geregelt – ermöglicht es dem Versicherer, Leistungen zu verweigern, wenn der Versicherte einen anderen zumutbaren Beruf ausüben könnte. Meist kommt es im Nachprüfungsverfahren daher dazu, dass der Versicherer seine Leistungen mit der Begründung einstellt, der Versicherte könne eine andere Tätigkeit ausüben. Allerdings muss diese seiner bisherigen beruflichen Stellung und Erfahrung entsprechen und ihm ein in etwa vergleichbares Einkommen sichern. Oft liegen diese Voraussetzungen jedoch nicht vor.
Im Nachprüfungsverfahren wird vom Versicherungsunternehmen überprüft, ob weiterhin Berufsunfähigkeit besteht und welche Leistungen übernommen werden. Nach den gängigen Versicherungsbedingungen besteht „jederzeit“ das Recht Auskünfte vom Versicherungsnehmer einzuholen. Einmal jährlich kann das Versicherungsunternehmen ausführliche Untersuchungen verlangen – auch durch von ihm beauftragte Ärzte. Beim Nachprüfungsverfahren wird demnach der aktuelle Zustand des Versicherungsnehmers erfasst, um den Grad der Berufsunfähigkeit einzustufen. Sollte sich im Nachprüfungsverfahren zeigen, dass der Versicherte durch wiedererlangte oder neu erworbene Fähigkeiten wieder einer Tätigkeit nachgehen kann, die den Verweisungskriterien entspricht, kann die Leistungspflicht erlöschen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht mehr.
Da auch im Nachprüfungsverfahren viel auf dem Spiel stehen kann und die Versicherungsunternehmen häufig versuchen, Leistungen zu kürzen oder auszusetzen, empfehlen wir eine professionelle Begleitung durch einen spezialisierten Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung.