Grundsätzlich lohnt sich die Elementarschadenversicherung für jeden. Denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass Überschwemmungen nicht nur in Wassernähe vorkommen können. Allein der Starkregen kann immense Schäden anrichten und Existenzen bedrohen. Wenn Sie jedoch Immobilien in gefährdeten Gegenden in der Nähe von Bergen und Gewässer etc. besitzen, so wäre der Elementarschutz etwas, das Sie auf keinen Fall vernachlässigen sollten. In den letzten Jahren kam es durch die Veränderung des Klimas vermehrt zu sehr starken Regenfällen und Überschwemmungen, auch in Deutschland gab es innerhalb der letzten Jahre mehrere Stürme und Flutkatastrophen. Warum sich manche Verbraucher dennoch gegen den Elementarschutz entscheiden, liegt an den zu zahlenden Beträgen. Diese fallen in der Regel höher aus, wenn man in Risikogebieten wohnt. Jeder Einzelne sollte abwägen, was sich am Ende für ihn lohnt. Fakt ist: Viele Versicherungsnehmer zahlen monatlich lieber ein bisschen mehr, als das Risiko einzugehen, die Existenz zu verlieren.
Auch Sie als Versicherungsnehmer haben Pflichten. Diese sind an viele Bedingungen geknüpft, die meist kleingedruckt in den Verträgen stehen. Sich alle auf einmal zu merken, ist kaum machbar. Jedoch gibt es Vertragspflichten, die Sie sich unbedingt merken sollten. Wenn ein Schaden eintritt, müssen Sie den Schaden unverzüglich der Versicherung melden. Tun Sie das nicht, haben Sie gegen Ihre Anzeigeobliegenheit verstoßen. Die Folge: Sie gefährden Ihren Versicherungsschutz. Ein weiterer Punkt ist, dass Sie den Schaden – so gut es geht – sichern sollten, um Schlimmeres zu vermeiden. Wenn es zum Beispiel zu Starkregen kommt, könnten Sie vorher sicherstellen, dass keine Abflüsse in Ihrem Haus blockiert sind. Aber Vorsicht: Das gilt natürlich nur, wenn Sie sich nicht selbst dadurch in Gefahr bringen! Dokumentieren Sie den Schaden, soweit es Ihnen möglich ist und lassen Sie das Schadensbild unverändert. Denn nur dann kann ein Gutachter genau ersehen, was für ein Schaden tatsächlich entstanden ist. Wenn nach einer gewissen Zeit nichts auf Seiten der Versicherung passiert, und Ihr Anliegen auf taube Ohren stößt, sollten Sie einen Anwalt für Versicherungsrecht um kurzfristige Hilfe bitten.
Private Versicherungen sind gewinnorientierte Unternehmen und treffen hierbei im Zweifelsfall oft die Entscheidung, die für den Versicherer am günstigsten ist, nicht die, die dem Versicherungsnehmer am besten nutzt. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Versicherung haben, melden Sie sich einfach bei uns und schildern Ihren Fall. In einer kostenfreien Erstberatung erhalten Sie die Klarheit, die Sie brauchen. Man muss nicht immer vor Gericht ziehen, um erfolgreich zu sein. Viele Angelegenheiten im Versicherungsrecht lassen sich schnell und außergerichtlich klären. Unsere Erfahrung zeigt – manchmal reicht ein aussagekräftiges Schreiben von einem spezialisierten Anwalt aus
Der Versicherungsschutz gilt sofort – Mit dem Beginn des Versicherungsschutzes (00:00 am Tag nach Vertragsabschluss) Ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ist die Elementarschadenversicherung in der Regel noch nicht inbegriffen. Dieser beginnt in vielen Fällen erst 14 Tage später. Somit wollen Versicherer vermeiden, dass bei Unwetterwarnungen noch schnell Versicherungen abgeschlossen werden, nur, um diese danach sofort wieder zu kündigen. Unser Rat: Wenn Sie einen Vertrag wechseln müssen, achten Sie genau darauf, dass es einen nahtlosen Übergang zwischen beiden Verträgen gibt. Ansonsten stehen Sie schutzlos da.
Meine Wohngegend ist nicht gefährdet – Insbesondere in Trockenperioden kann der Regen nicht schnell genug versickern. Die Folge: Vollgelaufene Keller und Wohnräume – auch wenn man nicht in Wassernähe wohnt. Auch Wetterphänomene wie Tornados sind in letzter Zeit häufiger in Deutschland zu beobachten. Deswegen kann pauschal nicht angenommen werden, dass die eigene Wohngegend nicht gefährdet ist.
Die Elementarschadenversicherung ist automatisch in der Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten – Nein, nicht immer. Prüfen Sie genau Ihren Vertrag auf Elementarschutz. Kleine Anmerkung: Eine Überschwemmung ist ein Elementarschaden und ist nicht in der Leitungswasser- oder Sturm-Hagel-Versicherung der Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten.
Der Staat zahlt im Notfall – Nein. Grundsätzlich besteht darauf kein Rechtsanspruch. Zahlungen werden nur auf freiwilliger Basis vom Staat geleistet. Mit Stichtag 01. Juli 2019 wird in Bayern aufgrund vergangener, schwerer Naturkatastrophen überhaupt keine finanzielle Unterstützung in Form von Soforthilfe mehr angeboten. Auch vergangene Zahlungen an die Betroffenen in Deutschland lagen in der Regel unter dem, was die Betroffenen eigentlich an finanziellen Mitteln benötigt hätten.
Der technische Schutz reicht aus – Man selber weiß gar nicht, was bei Abwasserkanälen und Co. in den letzten Jahren alles kaputt gegangen ist. Auch die Hochwasserschutzmaßnahmen der Regierung sind teilweise noch laufende Projekte und nicht fertig gestellt. Sprich, auf die Technik ist im Ausnahmefall eventuell auch kein Verlass.
Ich bekomme ohnehin keinen Versicherungsschutz – Hier heißt es: Nicht locker lassen. Wenn ein Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz nicht gewährt, sollte man sich an ein anderes Unternehmen wenden. Schließlich gibt es mehr als genug Versicherungsunternehmen, die auf Kundensuche sind.
Grundwasser von unten gehört zu den Elementarschäden – Tatsächlich nur, wenn das Grundwasser an die Oberfläche gedrungen ist. Kann das Grundwasser unterirdisch in das Gebäude gelangen, liegt ein Baumangel vor. Dann tritt die Elementarschadenversicherung nicht für den Schaden ein.
Am Ende des Tages wollen auch die Versicherungsunternehmen Gewinne einfahren. Wenn dann Versicherungsnehmer viel mehr kosten, als sie eigentlich an Geld einbringen, kann das zum Problem werden – vor allem für den Versicherungsnehmer. In der Vergangenheit kam es immer wieder dazu, dass Versicherungsverträge von Versicherungsunternehmen gekündigt wurden. Das haben vor allem Menschen zu spüren bekommen, die von Hochwasser und Flut betroffen waren. Denn das Risiko, dass es erneut zur einer Flut oder Hochwasser kommt, kann sehr hoch sein. Versicherungsunternehmen möchten ungern dieses Risiko eingehen und kündigen dem Versicherungsnehmer. Hier hat sich das Unternehmen jedoch an Fristen zu halten. Wie im Arbeitsrecht gibt es auch hier eine ordentliche und eine außerordentliche Kündigung. Die Fristen können von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich geregelt sein. Schauen Sie daher genau in Ihren Vertrag, damit Sie wissen, welche Fristen Sie einzuhalten haben.
Wo liegt aber das große Problem, wenn sich die Versicherung von einem trennen möchte? Zum einen verliert der Versicherungsnehmer vorerst seinen Versicherungsschutz. Zum anderen ist es für den Versicherungsnehmer grundsätzlich schwierig, eine gleichwertige Versicherung zu finden. Denn der Versicherungsnehmer muss angeben, dass er von der vorherigen Versicherung gekündigt worden ist. Viele Versicherer lehnen bereits dann einen Antrag der Kunden ab. Es wird deshalb oft dazu geraten, den Vertrag selbst zu kündigen. Dadurch kann man dann mit "weißer Weste" einen neuen Vertrag abschließen – es liegt schließlich kein Kündigungsgrund vor. Jedoch ist hier Vorsicht geboten. Insbesondere Verträge, die sehr umfangreichen Schutz bieten, sind schwer zu ersetzen. Als Beispiel sind hier die DDR-Hausratversicherungen zu nennen. In den Versicherungsbedingungen waren die Schäden durch Naturgefahren automatisch mit abgedeckt. Bei umfangreichen und guten Verträgen sollte man also am Ball bleiben, und versuchen, eine Kündigung zu vermeiden.
Auch Sie wollen die Kündigung auf Seiten der Versicherung vermeiden? In solchen Fällen ist es immer schwer, alleine gegen die Versicherung anzugehen. Bitten Sie einen Anwalt um Hilfe, der sich genauestens im Versicherungsrecht auskennt. Bei einer kostenfreien Erstberatung werden Ihnen die Erfolgschancen aufgezeigt. Dann liegt es an Ihnen, wie es in Ihrem Fall weitergehen soll. Wir stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.