Schadensersatz ohne Rückrufschreiben: Erfolgsurteil gegen Audi

Der Fahrer eines Audi Q5 3.0 TDI hat vor dem Landgericht Köln einen großen Erfolg gegen die Audi AG erstritten. Obwohl sein Q5 bisher nicht offiziell zurückgerufen wurde, hat das Gericht Audi zu Schadensersatz und Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt. Der Grund: Das Thermofenster im Q5.

Der Fahrer eines Audi Q5 3.0 TDI hat vor dem Landgericht Köln einen großen Erfolg gegen die Audi AG erstritten. Obwohl sein Q5 bisher nicht offiziell zurückgerufen wurde, hat das Gericht Audi zu Schadensersatz und Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt. Der Grund: Das Thermofenster im Q5.

Schadens­ersatz ohne offiziellen Rückruf

Ob ein Fahrzeugmodell oder ein Hersteller in den Abgasskandal verwickelt ist, erfahren viele Autofahrer:innen durch die Medien. Doch die Gewissheit darüber, ob das eigene Fahrzeug wirklich betroffen ist, erhalten die meisten erst mit einem offiziellen Rückrufschreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

Dass es aber kein Rückrufschreiben braucht, um erfolgreich einen angemessenen Schadensersatz zu fordern, zeigt unser Urteil vom Landgericht (LG) Köln (Urt. v. 12. Februar 2021, Az. 20 O 32/20): Die Audi AG wurde verurteilt, dem Besitzer eines Audi Q5 3.0 TDI Geländewagens den Kaufpreis gegen Herausgabe des Fahrzeugs zu erstatten. Doch nicht nur das: Audi habe sich durch den Einbau eines Thermofensters der „sittenwidrigen Schädigung” schuldig gemacht, so das Gericht. Der Kläger muss für den vorsätzlichen Schaden entschädigt werden. Der Besitzer des Audi Q5 mit der Abgasnorm Euro 5, Baujahr 2011, hatte ursprünglich 31.000 Euro gezahlt. Abzüglich einer Nutzungsentschädigung muss Audi ihm nun 32.075,55 Euro zuzüglich Zinsen zahlen, sowie einen Schadensersatz.

Für diesen Ausgang des Gerichtsverfahrens hielten es die Richter:innen für unerheblich, dass bislang kein Rückrufschreiben des KBA vorlag. So sei „behördliches Einschreiten des KBA” zwar ein gewichtiges Indiz für eine Abgasmanipulation, doch gleichzeitig ist „ein Untätigbleiben dieser Behörde” kein Indiz für das Fehlen einer solchen.

Thermo­fenster im Audi Q5

Im Gerichtsverfahren ging es vorrangig um das sogenannte „Thermofenster”. Diese Technologie sorgt dafür, dass die Abgasrückführung außerhalb eines Außentemperaturfensters zwischen 17 und 30 °C reduziert wird. Dies ist in Deutschland die meiste Zeit des Jahres nicht der Fall. Auf Prüfständen dafür schon. Audi behauptete, dass die Technologie nicht unzulässig sei – vorgeschriebene Emissionswerte werden schließlich während der Tests eingehalten. Welche Abgaswerte der Wagen außerhalb der Tests aufweise, sei irrelevant. Die Einrichtung sei außerdem wegen des Motorenschutzes gerechtfertigt und dem Kläger würde kein Schaden entstehen.

Doch das Gericht schloss sich der Argumentation der Klägerseite an: Die Richter:innen sahen im Handeln des Autobauers ein „arglistiges Vorgehen”. Einerseits würde die Abgasreinigung wegen des Thermofensters nur in den wenigsten Monaten des Jahres laufen. Im Jahr 2020 gab es z.B. nur drei Monate, in denen die Durchschnittstemperatur in Deutschland innerhalb des Fensters lag. Und das, obwohl es eines der wärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen war.

Andererseits belegte das Gericht die Entscheidung mit Audis Einstellungen des OBD-Systems („On-board Diagnostics”): Das System war so eingestellt, dass selbst bei NOx-Emissionen von über 1000 mg/km keine Fehlermeldung ausgelöst wurde. Eigentlich müssen die Fahrzeuge aber Überschreitungen des Grenzwertes von 540 mg/km melden und im System speichern. So hat Audi gezielt verschleiert, dass der Q5 im Normalbetrieb regelmäßig gesetzliche Vorgaben für Schadstoffemissionen überschreitet.

Klage­aussichten ohne Rückruf­schreiben

Das Urteil verdeutlicht, dass auch andere Betroffene gute Chancen auf Schadensersatz haben, selbst wenn sie noch kein Rückrufschreiben erhalten haben. Gerade für Fahrzeuge mit den Motoren der Typen EA896 Gen2 oder EA288 ist das relevant. Hierfür gibt es bisher keine oder nur weniger offizielle Rückrufe, obwohl bekannt ist, dass in den Fahrzeugen Thermofenster eingebaut sind.

Das beschriebene und vergleichbare Urteile zeigen, dass Autohersteller wie Audi in der Entwicklung primär auf Profitmaximierung setzten. Die Aussagen von Audi in diesem Fall verdeutlichen, dass die Öffentlichkeit und Kunden absichtlich und systematisch getäuscht wurden. Für viele Betroffene gibt es bislang wenig Perspektiven auf Entschädigung, während der Wertverlust des Autos steigt. Ganz zu schweigen vom Risiko des Entzugs der Betriebserlaubnis für die betreffenden Modelle.

Betroffene sollten daher juristisch aktiv werden, um den ihnen zustehenden Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen. Gleichzeitig gilt es frühzeitig zu handeln, um zu vermeiden, dass ihr Fahrzeug plötzlich ohne Betriebserlaubnis dasteht.

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eindeutig entschieden: Thermofenster sind illegale Abschalteinrichtungen. Ob Ihr Audi vom Abgasskandal betroffen ist und wie Ihre Chancen stehen, erfahren Sie in wenigen Schritten in unserem Online-Check – kostenfrei und unverbindlich.

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