ICCT-Studie vermutet unzulässige Abschalt­einrichtungen in 150 neueren Diesel-Autos

Nur wenige Tage nach dem zukunftsweisenden Urteil des EuGH im Dieselskandal erschüttert ein Report des „International Council on Clean Transportation Europe“ (ICCT Europe) erneut die Branche. Der Verdacht: In 150 Diesel-Modellen wurden „sehr wahrscheinlich“ unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut.

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Die Erfolgschancen auf Schadensersatz im Dieselskandal standen nie besser. Wenn Sie ein Rückrufschreiben Ihres Herstellers erhalten haben, das eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Gegenstand hatte, können Sie mit Schadensersatz rechnen. Der Schadensersatz steht Ihnen übrigens auch zu, wenn Sie Ihr Auto bereits weiterverkauft haben.

„mit ziemlicher Sicherheit“ unzulässige Abschalteinrichtungen

Knapp acht Jahre nach Beginn der Dieselaffäre kommt momentan neue Bewegung in die Sache. Erst am 21. März 2023 hatte der Europäische Gerichtshof die Hürde für die Durchsetzung von Schadensersatz deutlich heruntergesetzt. Eine neue Studie hat nun erschreckende Zahlen zutage gefördert: Laut ICCT Europe weisen 77 Prozent der Dieselmodelle der Abgasnormen Euro 5, 6b und 6c – also neuere Fahrzeuge – verdächtig hohe Stickoxid-Emissionswerte auf. Laut Bericht gehen die Forschenden davon aus, dass in etwa 150 von 200 untersuchten Modellen „mit ziemlicher Sicherheit“ unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden sein müssen. Die extreme Höhe der Emissionswerte deute darauf hin. Bei der Mehrzahl der Modelle handele es sich um Fahrzeuge des Herstellers VW, die zwischen 2009 und 2019 verkauft worden waren.

Zahl der Betroffenen im Dieselskandal könnte drastisch steigen

Das ICCT war es auch in 2015, das nach Tests an zwei VW-Modellen, die den zulässigen Stickoxidgrenzwert im realen Verkehr weit überschritten, den Dieselskandal aufgedeckt und ins Rollen gebracht hatte. Dabei war zum ersten Mal öffentlich geworden, dass Autohersteller Software verbauten, die erkennen konnte, ob sich das Auto auf dem Prüfstand befand oder unter realen Bedingungen unterwegs war. Auf dem Prüfstand wurden bei Tests in der Folge alle Grenzwerte eingehalten oder unterschritten. Außerhalb der Testumgebung wurde die Abgasreinigung dagegen teilweise oder komplett eingestellt.

Beim sogenannten Thermofenster geschieht dies bei Temperaturen unter 17 und über 30 Grad Celsius. Zum Schutz des Motors, so die Hersteller. Bei einer Durchschnittstemperatur in Deutschland von 10,5 Grad Celsius im vergangenen Jahr war der Reinigungsprozess also mehrheitlich nicht oder nur unzureichend aktiv. Dies führt zu einem enormen Anstieg der Stickoxid-Emissionen, was schwerwiegende ökonomische und ökologische Folgen nach sich zieht.

Welche Auswirkungen die Ergebnisse der Studie auf die weitere Bewertung und die Rechtsprechung haben werden, bleibt abzuwarten. Sollte sich herausstellen, dass auch die neuen Diesel-Modelle unzulässige Abschalteinrichtungen vorweisen, würde die Zahl der Betroffen mit Schadensersatzanspruch drastisch ansteigen. Diese liegt laut Zahlen der DUH ohnehin schon bei ca 10 Millionen.

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Die Erfolgschancen auf Schadensersatz im Dieselskandal standen nie besser. Wenn Sie ein Rückrufschreiben Ihres Herstellers erhalten haben, das eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Gegenstand hatte, können Sie mit Schadensersatz rechnen. Der Schadensersatz steht Ihnen übrigens auch zu, wenn Sie Ihr Auto bereits weiterverkauft haben.