Jetzt Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
Sie können Schadensersatz für den Abgasskandal einfordern. Wir prüfen Ihren Anspruch und setzen die Entschädigung für Sie durch.
Das bedeutet das EuGH-Urteil für Verbraucher
- Einheitlicher Entschädigungsanspruch: Besitzer manipulierter Dieselfahrzeuge erhalten 5 bis 15 % des ursprünglichen Kaufpreises als Schadensersatz – im Schnitt zwischen 2.000 und 8.000 Euro pro Fahrzeughalter.
- Jeder Besitzer hat Anspruch: Sowohl Erst- als auch alle Folgebesitzer manipulierter Dieselfahrzeuge haben einen eigenständigen Anspruch auf Entschädigung. Auch wenn das Fahrzeug weiterverkauft wurde, bleibt der Anspruch bestehen.
- Softwareupdate = neuer Anspruch: Wurde nach dem Kauf ein Softwareupdate mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung (z. B. Thermofenster) installiert, beginnt eine neue 10-Jahres-Frist – Millionen Gebrauchtwagenbesitzer erhalten dadurch neue Anspruchsmöglichkeiten.
- Entschädigung auch bei hoher Laufleistung: Die bisherige Praxis in Deutschland, bei hoher Kilometerleistung den Anspruch auf null zu kürzen, ist mit dem EuGH-Urteil nicht vereinbar. Der Schadenersatz muss eine angemessene Wiedergutmachung sicherstellen – auch bei älteren Fahrzeugen.
Hersteller haften EU-weit
Das Urteil gilt europaweit für alle Hersteller, die illegale Abschalteinrichtungen eingesetzt haben – darunter Volkswagen, Daimler, BMW, Fiat und weitere große Autokonzerne.
3 zentrale Grundsätze des EuGH
- Haftung auch ohne Vorsatznachweis:
Hersteller haften bereits bei Einsatz illegaler Abschalteinrichtungen – unabhängig davon, ob sie sich über deren Verbot bewusst waren oder eine Typengenehmigung des KBA vorlag. - Entschädigung auch bei hoher Laufleistung:
Die deutsche Praxis, bei hoher Laufleistung keine Entschädigung mehr zu zahlen, verstößt gegen EU-Recht. Mindestens 5 % des Kaufpreises gelten nun als untere Grenze. - Update führt zu neuer Haftung:
Ein Softwareupdate, das neue Mängel enthält oder weiterhin Abgaswerte manipuliert, begründet neben der ursprünglichen eine neue Herstellerhaftung.
Industrie scheiterte mit Verhinderungstaktik
Bis zur letzten Minute hatten die Autokonzerne erfolglos versucht, die eine EuGH-Entscheidung zu verhindern – unter anderem durch unverhältnismäßige Vergleichsangebote und unbemerkte Überweisungen an die Kanzlei. Gansel Rechtsanwälte lehnte diese im Interesse aller Betroffenen ab und überwies das Geld zurück.

Dieses Urteil ist ein Durchbruch. Der EuGH beendet die jahrelangen Ausflüchte der Industrie und die zum Teil willkürliche Rechtsprechung in Deutschland. Wir haben zehn Jahre dafür gekämpft, dass sich Gerechtigkeit durchsetzt. Jetzt ist der Weg frei für Millionen Fahrzeugbesitzer, die Entschädigung erhalten, die ihnen zusteht. Das ist ein großer Tag für den Umweltschutz und die vielen tausend Geschädigten.
Philipp Caba, Rechtsanwalt und Geschäftsführer Gansel Rechtsanwälte
Was bedeutet das Urteil für Dieselbesitzer in Deutschland?
Das Urteil betrifft alle Besitzer manipulierter Diesel-Pkw – egal ob Neuwagen oder gebraucht gekauft, ob noch im Besitz oder längst verkauft. Auch wer bislang nicht geklagt hat, kann jetzt einen Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen.
Ebenso können bereits ruhende und abgeschlossene Verfahren unter Berufung auf das EuGH-Urteil neu bewertet werden.
Keine Zeit zu verlieren? Dann beauftragen Sie uns direkt!
Online-Check überspringen und direkt Nägel mit Köpfen machen – aber bitte trotzdem ohne Risiko? Kein Problem.
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- Ist Ihr Fall erfolgversprechend, können wir sofort loslegen.
- Ist Ihr Modell nicht betroffen oder lohnt sich ein Vorgehen nicht, legen wir das Mandat nieder – keine Kosten.
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