VW-Rückruf: Jetzt Schadensersatz einfordern
Sie können Schadensersatz von VW für den Abgasskandal einfordern. Wir prüfen Ihren Anspruch und setzen die Entschädigung für Sie durch.
VW muss sich für den Dieselskandal vor dem EuGH verantworten
Der Versuch von VW, sich mit absurd hohen Entschädigungszahlungen aus der Verantwortung vor dem EuGH herauszukaufen, ist gescheitert. Die Möglichkeit eines Vergleiches ging durch ein prozesstaktisches Verhalten der Kläger ins Leere.
Auch der Versuch eines sog. prozessualen Anerkenntnisses der gesamten Klageforderung durch VW kann ohne Mitwirkung des Klägers nicht zur Verfahrensbeendigung führen, wenn in dieser Sache ein EuGH-Verfahren schwebt.
Beschlüsse des LG Ravensburg
Das EuGH-Urteil dürfte nach der klägerfreundlichen Entscheidung im März 2023 (Rs. C-100/23) ein weiterer Meilenstein für die geschädigten Dieselfahrer im Abgasskandal sein.
Während der EuGH im Jahr 2023 klarstellte, dass auch fahrlässiges Verhalten der Fahrzeughersteller zur Haftung führt und ein sog. Schädigungsvorsatz nicht mehr nachgewiesen werden muss, wird er sich nun erstmals mit der Höhe einer Entschädigung befassen und voraussichtlich sog. Mindestgrenzen festlegen.
Dieses Urteil betrifft neben VW Daimler, BMW und Fiat alle Fahrzeughersteller, die bei der Abgasreinigung ihrer Dieselfahrzeuge manipuliert haben.
Unsere EuGH-Verfahren gegen VW gehen weiter
Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte führt aktuell einige relevante Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), die deutsche Gerichte dem EuGH in der Dieselcausa vorgelegt haben (C-666/23, C-751/23 und C-184/25).
Die Besonderheit EuGH-Verfahrens C-666/23 ist, dass Ausführungen zur Schadenshöhe erwartet werden, die für ganz Europa verbindlich sind und den Sonderweg der deutschen Rechtsprechung beenden könnten.
Danach scheitern nämlich immer wieder Verfahren an einer sog. Anspruchsaufzehrung wegen zu hohen Laufleistungen der betroffenen Fahrzeuge. Das ist für die Geschädigten doppelt bitter, weil sie für die oft langen Verfahrensdauern deutscher Gerichte schlicht nichts können.
Denn eine Anrechnung der gefahrenen Kilometer auf den Entschädigungsanspruch als sog. Nutzungsvorteil zugunsten der Hersteller führt auf Seiten der Geschädigten zu einer doppelten Vermögensminderung: Zum einen durch den Wertverlust ihres Eigentums und zum anderen durch die Reduktion ihres Schadensersatzanspruchs.
VW hat zuletzt immer wieder und leider auch mit Erfolg versucht, durch hohe Entschädigungssummen im Einzelfall eine Grundsatzentscheidung des EuGH zu verhindern.
Nun muss VW bei dieser Strategie Grundsatzurteile zu vermeiden eine bedeutende Niederlage einstecken. Die Kläger wiesen die hohen Entschädigungszahlungen von VW zurück, um eine Grundsatzentscheidung im Sinne aller Geschädigten zu ermöglichen. Das LG Ravensburg hat dann am 7. April 2025 entschieden: Die EuGH-Verfahren gegen VW gehen weiter.
LG Ravensburg macht Weg frei für europaweit einheitliche Rechtsprechung im VW-Dieselskandal
Seit Aufdeckung des VW-Dieselskandals 2015 haben tausende betroffene Verbraucher VW wegen der illegalen Manipulation ihrer Autos verklagt.
10 Jahre nach Auffliegen des Dieselskandals laufen in Deutschland noch zehntausende Gerichtsverfahren. Die Gerichtslandschaft ist gespalten. Etwa die Hälfte der Gerichte entschädigt die VW-Kunden mit 10 % des Kaufpreises.
Die andere Hälfte weist die Ansprüche mit der absurden Begründung ab, der Vorstand von VW habe nicht gewusst, dass die Manipulation der Abgaswerte mit über 40 einzelnen Tricks in der Motorsteuerung gegen europäisches Recht verstößt.
Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte hat 30.000 Gerichtsprozesse im Dieselskandal geführt und zahlreiche Grundsatzentscheidungen vor dem BGH erkämpft.
Am 26. Juni 2023 hat der BGH für einen Meilenstein in der Rechtsprechung gegen den VW-Konzern und für die betroffenen Verbraucher gesorgt. Der BGH hat entschieden, dass VW für die illegalen Abschalteinrichtungen pauschal Schadensersatz zahlen muss. Seitdem ist es für Verbraucher leichter, eine Entschädigung von VW zu erhalten.
Allerdings bringt die Rechtsprechung des BGH betroffene Verbraucher im Dieselskandal am Ende womöglich doch in eine schlechtere Position.
Der Grund: Betroffene Verbraucher erhalten zwar dank des BGH-Urteils vom 26. Juni 2023 häufig Schadensersatz in Höhe von 5 bis 15 % des Kaufpreises für ihre manipulierten Diesel. Sie müssen aber so hohe Verfahrenskosten tragen, dass von dieser Schadensersatzsumme womöglich nicht viel übrig bleibt.

Die Beschlüsse des LG Ravensburg zeigen: VW kann sich nicht einseitig und ohne Zustimmung des Klägers aus der Verantwortung für den Dieselskandal herauskaufen. Das ist ein Etappensieg für den Verbraucherschutz und das europäische Recht. Für Millionen betroffene Dieselfahrer und ehemalige Dieselfahrer geht es um nicht weniger als eine angemessene Entschädigung und faire Schadensregulierung oberhalb dessen, was für eine Anspruchsverfolgung an Kosten aufgewendet werden muss. Die notorische und mit vorgeschobenen technischen Erwägungen verteidigte Manipulation von Abgaswerten durch eine ganze Industrie, die damals wie heute gegen Unionsumweltrecht verstößt, darf sich wirtschaftlich nicht lohnen, das haben die deutschen Gerichte immer noch nicht verstanden – deswegen braucht es erneut ein Machtwort aus Luxemburg vom EuGH. Dieses wird nun endlich kommen.
Philipp Caba, Rechtsanwalt und Geschäftsführer Gansel Rechtsanwälte
EuGH-Urteil im Dieselskandal im August 2025 erwartet
Der EuGH hat die Deutungshoheit über europäisches Recht und entscheidet darüber als höchstes Gericht für alle Mitgliedsstaaten verbindlich. Seine per Urteil aufgestellten Leitlinien müssen von jedem nationalen Gericht eines Mitgliedsstaates beachtet werden.
Der EuGH kann also als letzte Instanz die Chancen auf angemessene Entschädigungszahlungen für Millionen Betroffene im Dieselskandal erheblich vergrößern.
Entscheidet der EuGH im Sinne des Verbraucherschutzes, bedeutet das: Alle Käufer von Neu- oder Gebrauchtwagen der Marken VW, Daimler und BMW, die ein Zwangs-Softwareupdate erhalten haben, und bisher noch nicht geklagt haben, haben Anspruch auf Schadenersatz. Die Summen unserer Urteile liegen momentan zwischen 2.000 und 5.000 €.
Die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu den Ansprüchen geschädigter Dieselkunden ist nun in greifbare Nähe gerückt und wird nach Mitteilung des EuGH selbst bereits für den 1. August 2025 erwartet.
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