BGH-Urteil zu Daimler im Dieselskandal: Betroffenen steht trotzdem Schadens­ersatz zu

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Daimler zwar ein Thermofenster – also laut EuGH eine illegale Abschalteinrichtung – in seinen Diesel-Fahrzeugen verbaut hat. Es sei aber keine "Betrugsabsicht" zu erkennen. Warum Ihnen als Mercedes-Benz-Fahrer:in trotzdem Schadensersatz im Dieselskandal zusteht, erklären wir Ihnen hier.

BGH könne keine Betrugsabsichten bei Daimler erkennen

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am 16. September zum Dieselskandal bei Daimler. Dabei ist der Autohersteller im Vergleich zu Volkswagen und Co. allerdings glimpflich davon gekommen. Im Verfahren ging es um das sogenannte „Thermofenster“, eine Abschalteinrichtung, die in zahlreichen Dieselfahrzeugen von Daimler – und anderen Autoherstellern – verbaut ist. Obwohl es sich um eine Abschalteinrichtung handelte, sahen die Richter:innen in Karlsruhe keine Betrugsabsichten hinter dem Einbau des Thermofensters. Betroffene hätten demzufolge keinen Anspruch auf Schadensersatz Daimler gegenüber.

Das Thermofenster sorgt für eine Regulierung des Schadstoffausstoßes bei bestimmten Außentemperaturen. Laut Hersteller dient es dazu, den Motor zu schützen. In vielen Fällen wird die Abgasreinigung der Fahrzeuge jedoch schon bei Temperaturen unter 17 und über 33 °C abgeschaltet. Die meiste Zeit in Deutschland fahren die Dieselautos daher ohne Abgasminderung.

BGH-Urteil ist keine Niederlage für Betroffene

Viele empfinden die Entscheidung als deutliche Schlappe für Daimler-Fahrer:innen mit Schummeldiesel. Die Expert:innen von Gansel Rechtsanwälte nennen vier wichtige Gründe, warum Betroffene dennoch weiterhin Hoffnung haben dürfen:

  1. Das Thermofenster ist auch bei Daimler nur eine von mehreren Abschalteinrichtungen. Über die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die Manipulation des On-Board-Diagnose-Systems und weitere technische Eingriffe hat der BGH noch nicht entschieden.

  2. Der Europäische Gerichtshof hat das Thermofenster als illegale Abschalteinrichtung eingestuft. Der Bundesgerichtshof setzt sich daher über die höhere Instanz hinweg.

  3. Die vorliegenden Entscheidungen beruhen auf alten Sachverhalten, welche schon längst überholt sind oder sich mittlerweile konkretisiert haben. Im Fall vor dem BGH hatte der Kläger noch keine ausreichenden Informationen, um die Sittenwidrigkeit und den Vorsatz seitens Daimlers vorzuweisen. Für aktuelle und künftige Verfahren liegen die nötigen Beweise jedoch vor.

  4. Bisher handelt es sich nach wie vor um Einzelfallentscheidungen.

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Optionen auf Schadensersatz bleiben erhalten

Wie genau Betroffene reagieren können, bleibt ihnen überlassen. Bei einem Klageverfahren gegen den Hersteller haben Sie folgende Optionen:

Auto zurückgeben & Kaufpreis zurückbekommen

Eine gute Nachricht für alle, die auf das Fahrzeug verzichten können: Gegen Rückgabe Ihres Mercedes-Benz können Sie den Kaufpreis zurückerstattet bekommen. Dabei wird jedoch eine Nutzungsentschädigung abgezogen.

Auto behalten & kleinen Schadensersatz sichern

Manchmal fällt der Verlust des Fahrzeugs jedoch zu schwer. Auch dafür gibt es eine Lösung: Wer das Fahrzeug behalten möchte, kann sich bis zu 20 % des Kaufpreises sichern. Dabei wird zudem keine Nutzungsentschädigung fällig.

Die Aussichten auf Schadensersatz für Daimler-Fahrer:innen sind also trotz des neuesten BGH-Urteils gut. Daher sollten sich alle Betroffenen nicht einschüchtern lassen und Schadensersatz fordern. Wir helfen dabei und unterstützen Sie mit unserer Expertise aus tausenden erfolgreichen Fällen.

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