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Voller Kaufpreis zurück plus Zinsen – ohne Nutzungsentschädigung

Die Richter am Landgericht (LG) Kiel haben die Volkswagen AG wegen Betrugs und vorsätzlicher Schädigung mit Urteil vom 9. Oktober 2019 (11 O 153/18) dazu verpflichtet, unserem Mandanten den Kaufpreis für seinen manipulierten Diesel zu erstatten. Das Gericht hat sich zudem entschieden, keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anzurechnen und dem Geschädigten zusätzlich 4 % Zinsen seit Kaufpreiszahlung zugesprochen – insgesamt also mehr, als er ursprünglich für das Fahrzeug bezahlt hat.

Skoda-Fahrer möchte 35.800 Euro zurück

Unser Mandant kaufte im April 2013 einen Skoda Yeti 2.0 zu einem Preis von 35.751 Euro. Beim Kauf war es ihm wichtig, ein umweltfreundliches und wertstabiles Fahrzeug zu erwerben.

Leider musste er im Nachhinein feststellen, dass seine Auswahlkriterien doch nicht erfüllt wurden. Denn in dem Skoda war ein Dieselmotor der Baureihe EA189 verbaut. Dieser Dieselmotor hatte im Abgasskandal traurige Berühmtheit erlangt, weil sich darin eine illegale Abschalteinrichtung befand, die Abgasemissionen nachweislich manipuliert, um die Grenzwerte auf dem Prüfstand einzuhalten.

Im Jahr 2017 ließ er ein Software-Update aufspielen, da ihm andernfalls die Stilllegung seines Wagens gedroht hätte. Noch im selben Jahr verklagte er die Volkswagen AG mit unserer Hilfe vor dem LG Kiel auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des manipulierten Diesels.

So haben die Kieler Richter entschieden

VW wurde dazu verurteilt,

  • unserem Mandanten den vollen Kaufpreis in Höhe von 35.751 Euro zu erstatten,
  • den Schummel-Diesel zurückzunehmen
  • und 4 % Zinsen seit Kaufpreiszahlung zu zahlen.

Unser Mandant musste auch keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen. Dass die Richter weder Mitleid noch Verständnis für den Betrug des Wolfsburger Autokonzerns hatten, wird beim Durchlesen der umfassenden Entscheidungsbegründung mehr als deutlich:

„Die Beklagte hat hier vorsätzlich ein gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßendes, unanständig gesteigertes Gewinnstreben an den Tag gelegt, welches nur als im hohen Maße verwerflich und sittenwidrig eingestuft werden kann.“ (Urteil des LG Kiel vom 9. Oktober 2019, Az. 11 O 153/18)

Allein durch die Tatsache, dass VW die manipulierten Diesel in Umlauf gebracht hat, ist laut den Richtern zudem der Tatbestand des Betrugs erfüllt.

Keine Nutzungsentschädigung und Zinsen obendrauf

Dieses Urteil ist in besonderem Maße verbraucherfreundlich, da sich unser Mandant nichts für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen muss. In den meisten Urteilen zugunsten Geschädigter wird nämlich eine Nutzungsentschädigung vom zu erstattenden Betrag abgezogen. Schließlich werden die Fahrzeuge über Jahre genutzt.

Doch die Richter in Kiel waren hier ganz anderer Meinung. So heißt es in den Entscheidungsgründen wie folgt:

„Eine Nutzungsentschädigung ist nicht zu zahlen. Im Rahmen des Schadensersatzrechts wird eine Nutzungsentschädigung zugesprochen, wenn eine Vorteilsausgleichung vorzunehmen ist. Diese muss dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen, das heißt sie darf den Geschädigten nicht unzumutbar belasten und den Schädiger nicht unbillig begünstigen (BGH NJW2006, 499). Beide Voraussetzungen sind nicht gegeben.“ (Urteil des LG Kiel vom 9. Oktober 2019, Az. 11 O 153/18)

Etwas greifbarer formuliert: VW soll nicht noch dafür belohnt werden, seine Kunden betrogen zu haben. Zusätzlich erhält der Mandant noch 4 % Zinsen für die vergangenen 6 Jahre, seit er das Fahrzeug bezahlt hat.

Ansprüche können ohne Kostenrisiko durchgesetzt werden – egal, ob rechtsschutzversichert oder nicht

„Es wird immer deutlicher, dass sich die Gerichte auf die Seite der Verbraucher schlagen. VW kann Urteile gegen sich fast nur noch verhindern, indem es die Geschädigten mit großzügigen Vergleichen aus dem Verfahren herauskauft“, erklärt Philipp Caba, Rechtsanwalt und Experte im Abgasskandal bei Gansel Rechtsanwälte.

„Wir bieten allen Geschädigten deshalb die Möglichkeit, ihre Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller ohne finanzielles Risiko durchzusetzen. Entweder kümmern wir uns kostenfrei um die Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung oder wir sorgen für eine Kostenübernahme durch unsere Prozessfinanzierer.“

Services der Kanzlei:

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