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Betrug bei Spritverbrauch & CO2-Ausstoß: Jetzt kostenlos Schadens­ersatz für Ihr Auto prüfen!

Viele Autos – Diesel & Benziner – verbrauchen deutlich mehr Sprit und stoßen viel mehr CO2 aus, als angegeben. Einige Hersteller haben die Werte wohl absichtlich manipuliert. Dafür könnte Ihnen Schadensersatz zustehen. Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos.

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Diesel PKW

Gerne prüfen wir für Sie kostenlos, ob ein Vorgehen im Dieselskandal für Sie erfolgversprechend wäre. Um unsere kostenfreie Ersteinschätzung zu erhalten, können Sie hier unseren Diesel Online-Check ausfüllen.

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Leider können wir aktuell für Ihr Fahrzeug keinen Schadensersatz im Dieselskandal geltend machen. Falls Sie aber in diesem und weiteren verbraucherrechtlichen Themen auf dem Laufenden gehalten werden möchten, können Sie hier unseren Newsletter abonnieren.

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Aktuell gibt es keine Erkenntnisse darüber, dass Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. Wenn Sie über verbraucherrechtliche Themen informiert bleiben und monatlich wichtige Rechtstipps erhalten wollen können Sie hier unseren kostenlosen Newsletter abonnieren.

 

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Ihr ##hersteller## ist wahrscheinlich von einer Manipulation bezüglich des CO2-Ausstoßes bzw. einem erhöhten Spritverbrauch betroffen. Bitte beantworten Sie uns noch die letzten Fragen zu Ihrem Fahrzeug, um Ihren Fall einschätzen zu können.

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Sie haben angegeben, dass Ihr Fahrzeug bereits eine sehr hohe Laufleistung aufweist. Leider können wir Ihnen daher zum jetzigen Zeitpunkt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kein weiteres Vorgehen im Abgasskandal empfehlen. Um auf dem Laufenden zu bleiben, können Sie hier gerne unseren kostenlosen Newsletter abonnieren. Hier erhalten Sie neben allen neuen Informationen im Abgasskandal auch regelmäßig spannende und lohnenswerte Rechtstipps.

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Wichtiger Hinweis


Vergleichsangebot von VW angenommen?
Vertrag trotzdem kostenfrei prüfen lassen!

Sie haben sich bei der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen angemeldet und das Vergleichsangebot angenommen?

Dann bietet sich Ihnen jetzt womöglich noch die große Chance, von der verbraucherfreundlichen Positionierung des BGH vom 5. Mai 2020 gegen VW zu profitieren und den Vergleich mit VW noch einmal zu überdenken. Lassen Sie also endgültig von uns prüfen, ob der Vergleich oder die Einzelklage für Sie lukrativer ist. Die Erfolgschancen einer Einzelklage sind nach den richtungsweisenden Ausführungen des BGH nochmal gestiegen. Wenn VW Ihren Vergleich erst am 22. April 2020 oder später final angenommen hat, können Sie diesen aufgrund der 14-tägigen Widerrufsfrist bis zum 6. Mai 2020 oder sogar darüber hinaus widerrufen. Lassen Sie jetzt Ihr Vergleichsangebot und Ihre Chancen von uns prüfen. Für Sie fallen dabei keine Kosten an.

Zum Online-Formular: Vergleichsangebot prüfen

Aus wirtschaftlichen Gründen können wir in Ihrem Fall eine juristische Durchsetzung im Dieselskandal leider nicht empfehlen. Sollten Sie Informationen zu weiteren verbraucherrechtlichen Themen wünschen, empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Newsletter.

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Ihr ##hersteller## ist möglicherweise von einer Manipulation betroffen!

Nach Ihren bisherigen Angaben ist eine unzulässige Manipulation am Abgasverhalten Ihres Dieselfahrzeugs nicht ausgeschlossen.

Sie haben es fast geschafft!
Bitte füllen Sie noch Ihre Kontaktdaten aus, damit wir Ihnen unsere Einschätzung kostenfrei mitteilen können. In unserer kostenfreien Ersteinschätzung erfahren Sie,

  • wie hoch Ihr Schadensersatz ist,
  • welche Ansprüche Sie haben,
  • wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können und
  • welche Chancen wir für Ihren Fall sehen.

 

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Benzin PKW

Sollte Ihr Hersteller oder Modell aktuell nicht aufgelistet sein, bedeutet dies nicht, dass es für Sie keine Chancen im Abgasskandal gibt - gerade für Benziner gibt es immer neue Entwicklungen und Erkenntnisse über Manipulationen der Hersteller. Um auf dem Laufenden zu bleiben, können Sie hier gerne unseren kostenlosen Newsletter abonnieren. Hier erhalten Sie neben allen neuen Informationen im Abgasskandal auch regelmäßig spannende und lohnenswerte Rechtstipps.

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Ihr ##hersteller## ist wahrscheinlich von einer Manipulation bezüglich des CO2-Ausstoßes bzw. einem erhöhten Spritverbrauch betroffen. Bitte beantworten Sie uns noch die letzten Fragen zu Ihrem Fahrzeug, um Ihren Fall einschätzen zu können.

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Sie haben angegeben, dass Ihr Fahrzeug bereits eine sehr hohe Laufleistung aufweist. Leider können wir Ihnen daher zum jetzigen Zeitpunkt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kein weiteres Vorgehen im Abgasskandal empfehlen. Um auf dem Laufenden zu bleiben, können Sie hier gerne unseren kostenlosen Newsletter abonnieren. Hier erhalten Sie neben allen neuen Informationen im Abgasskandal auch regelmäßig spannende und lohnenswerte Rechtstipps.

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Leider können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt kein weiteres Vorgehen im Abgasskandal empfehlen. Jedoch gibt es fortlaufend neue Entwicklungen und Erkenntnisse über Manipulationen der Hersteller, sodass eine zukünftige Betroffenheit Ihres Fahrzeugs nicht auszuschließen ist. Um auf dem Laufenden zu bleiben, können Sie hier gerne unseren kostenlosen Newsletter abonnieren. Hier erhalten Sie neben allen neuen Informationen im Abgasskandal auch regelmäßig spannende und lohnenswerte Rechtstipps.

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Leider können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt kein weiteres Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung empfehlen. Jedoch gibt es gerade für Benziner immer neue Entwicklungen und Erkenntnisse über Manipulationen der Hersteller. Dass es in Zukunft Möglichkeiten geben wird, mit Hilfe eines Prozessfinanzierers gegen Ihren Hersteller vorzugehen, ist daher nicht auszuschließen. Um auf dem Laufenden zu bleiben, können Sie hier gerne unseren kostenlosen Newsletter abonnieren. Hier erhalten Sie neben allen neuen Informationen im Abgasskandal auch regelmäßig spannende und lohnenswerte Rechtstipps.

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Gute Chancen: Ihre Alternativen zur Musterfeststellungsklage!

Egal ob Sie ein Angebot erhalten haben oder nicht, wir schätzen Ihren Fall ein und prüfen ob es lukrative Alternativen gibt.

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Nach Ihren bisherigen Angaben ist eine unzulässige Manipulation am Abgasverhalten Ihres Benzinfahrzeugs nicht ausgeschlossen.

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