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Ihre Experten im Arbeitsrecht – Jetzt bequem online beauftragen!

Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung - nutzen Sie die Erfahrung unseres Experten-Teams um Fachanwältin Kaja Keller, um Ihre schwierige Situation bestmöglich zu lösen. Beauftragen Sie uns jetzt mit der kostenlosen Prüfung und der Durchsetzung Ihres Arbeitsrechtsfalls und erhalten eine ausführliche Ersteinschätzung.

Sollte sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnen, haben Sie die Möglichkeit die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung oder einem Prozessfinanzierer tragen zu lassen. So entsteht Ihnen keinerlei Kostenrisiko.

Kaja Keller, Fachanwältin für Arbeitsrecht.           Für Rückfragen erreichen Sie unser Team unter 030 5679 5384.

Allgemeine Angaben zum Arbeitsverhältnis

Ein Vorgehen gegen die Kündigung ist leider aufgrund der verstrichenen Zeit nicht erfolgsversprechend. Man muss sehr schnell sein, denn um gegen eine Kündigung vorzugehen, hat man nur drei Wochen Zeit. Wenn man die Angelegenheit in dieser Zeit nicht klären kann oder die Kündigungsschutzklage erhebt, wird die Kündigung wirksam.

Angaben zu Ihrer Tätigkeit und der Kündigung

Leider müssen wir aufgrund Ihrer Angaben davon ausgehen, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits so lange vorliegt, dass Sie bereits kein Krankengeld mehr erhalten. Bei solchen langen Zeiträumen der Arbeitsunfähigkeit und einem Arbeitsausfall in Zukunft haben Sie in der Regel nur wenig Chancen, gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorzugehen.

Die Erfolgschancen gegen Ihre Kündigung vorzugehen sind leider sehr gering. Nur in besonderen Fällen kann es sich lohnen, gegen die Kündigung vorzugehen oder mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.

Angaben zu Ihrer Tätigkeit und zum Aufhebungsvertrag

Auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages und eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht kein fester Anspruch. Auch der Arbeitnehmer muss seine Kündigungsfristen einhalten. Im Einvernehmen kann ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, allerdings ist die Zahlung einer Abfindung in diesem Fall meist nicht erreichbar.

Wenn man einen Aufhebungsvertrag ohne Widerrufsmöglichkeit unterzeichnet hat, kann man sich nur in besonderen Ausnahmefällen davon lösen. Daher sind die Erfolgschancen für ein Vorgehen gegen den Arbeitgeber hier sehr gering.

Aktuell liegt bei Ihnen noch keine konkrete Kündigungssituation vor. Haben Sie vielleicht spezielle Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis? Hier erhalten Sie wichtige Infos und Tipps, wie Sie sich am besten in einer anbahnenden Kündigungssituation verhalten.

Haben Sie vielleicht spezielle Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis? Hier erhalten Sie zu allen wichtigen Themen eine anwaltliche Beratung.

Solange Sie noch keine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, lässt sich die genaue Lage nur schwer einschätzen. Noch können Sie keine konkreten Gegenmaßnahmen ergreifen.

Hier erhalten Sie wichtige Infos und Tipps, wie Sie sich am besten in einer anbahnenden Beendigungssituation verhalten.

Haben Sie vielleicht spezielle Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis? Hier erhalten Sie zu allen wichtigen Themen eine konkrete anwaltliche Beratung.

Auswahl des Prozesskostenträgers

Wählen Sie bitte aus, wer für Sie die Verfahrenskosten tragen soll:

Ohne Kostenrisiko mit Rechtsschutzversicherung

Lassen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernehmen – genau für diesen Fall haben Sie sich versichert. Bei einer Kostenübernahme trägt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten und Honorare für Ihre Vertretung. Verwehrt die Rechtsschutzversicherung (berechtigt) die Kostenübernahme, informieren wir Sie umgehend und besprechen Alternativen.

Ohne Kostenrisiko mit Prozesskostenfinanzierer

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, bieten wir Ihnen die risikofreie Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit Hilfe eines Prozesskostenfinanzierers an. Der Prozesskostenfinanzierer übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel unser Anwaltshonorar), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen. Nur wenn wir Erfolg für Sie haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil an dem für Sie erwirkten Betrag – das sogenannte Erfolgshonorar. Sollte das Vorgehen nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten. Wenn es zu keiner Einigung kommen sollte, wird nach erneuter Prüfung der Erfolgschancen ein weiteres Prozesskostenfinanzierungsangebot für das gerichtliche Verfahren erfolgen.

Erfolgshonorar für Prozesskostenfinanzierer nur bei Erfolg

Wenn wir für Sie in Ihrem außergerichtlichen Verfahren Erfolg haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer ein Erfolgshonorar in Höhe von 35 % des Gesamterlöses.

Unser Angebot für Selbstzahler

Gansel Rechtsanwälte wird keine kostenauslösenden Maßnahmen vornehmen, bevor Sie nach Übersendung der Kosten- und Risikoaufstellung erneut eingewilligt haben.

Angebot für Selbstzahler

Die Prüfung Ihres Aufhebungsvertrags bieten wir Ihnen für einen Grundpreis von nur 249,00 Euro zzgl. MwSt. an. Ein weiteres prozentuales Honorar fällt für Sie dann nur im Erfolgsfall an. Sie erhalten im Vorfeld eine transparente Kostenaufstellung von uns.

Achtung: Keine Beauftragung – nur Widerruf

Falls Sie die Vertretung nicht beauftragen, werden wir nicht für Sie tätig. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass ohne anwaltliche Vertretung kaum eine Bank einen Widerruf und entsprechende Forderungen anerkennt. Verlieren Sie keine Zeit und beauftragen Sie uns deshalb bereits jetzt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (unabhängig von der Erklärung des Widerrufs durch onlinewiderruf.net).

Vorläufiges Ergebnis zu Ihrem Fall

Die Erfolgschancen gegen Ihre Kündigung vorzugehen sind leider sehr gering. Nur in besonderen Fällen kann es sich lohnen, gegen die Kündigung vorzugehen oder mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.

Vielen Dank! Aufgrund Ihrer Angaben sehen wir gute Chancen gegen die Kündigung vorzugehen. In vielen Fällen schaffen wir es dank unser langjährigen Praxis ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden und vor Ablauf der kurzen Klagefrist eine gerechte Abfindung oder sogar die Weiterbeschäftigung durchzusetzen! Sie können uns unkompliziert und schnell mit Ihrer Vertretung beauftragen.

Vielen Dank! Anhand Ihrer Angaben können wir bereits an dieser Stelle sagen, dass sich ein Vorgehen gegen die Kündigung mit großer Wahrscheinlichkeit lohnt. In vergleichbaren Fällen konnten wir eine durchschnittliche Abfindung von 0 (brutto) erzielen.

In vielen Fällen schaffen wir es dank unser langjährigen Praxis ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden und vor Ablauf der kurzen Klagefrist eine gerechte Abfindung durchzusetzen. Sie können uns unkompliziert und schnell mit Ihrer Vertretung beauftragen.

Vielen Dank! Anhand Ihrer Angaben können wir bereits an dieser Stelle sagen, dass sich ein Vorgehen gegen die Kündigung lohnt. Auch wenn Sie noch keine Kündigung erhalten haben, können wir bereits im Vorfeld dagegen vorgehen und beispielsweise einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, sodass gar nicht erst zur Kündigung kommt.

Die durchschnittliche Abfindungssumme in vergleichbaren Fällen beträgt 0 (brutto)

Sie können uns unkompliziert und schnell mit Ihrer Vertretung beauftragen.

Vielen Dank! Eine fristlose Kündigung ist für den beruflichen Werdegang regelmäßig ein schwerer Schlag, den man nicht einfach hinnehmen sollte. In vielen Fällen schaffen wir es, die fristlose Kündigung in eine normale Kündigung "umzuwandeln". Sogar dann, wenn an den Vorwürfen etwas dran sein sollte!
Die normale Kündigung hat neben dem beruflichen Fortkommen viele direkte Vorteile, nicht zuletzt den Lohn bis zum späteren Beendigungszeitpunkt, Urlaubsausgleich, Arbeitszeugnis u.v.m.!

Vielen Dank! In Ihrem Fall sehen wir gute Chancen, eine Abfindungszahlung zu verhandeln. Die durchschnittliche Abfindungssumme in vergleichbaren Fällen, beträgt 0 (brutto) erzielen. In vielen Fällen schaffen wir es dank unser langjährigen Praxis sogar eine höhere Abfindung zu erzielen! Sie können uns unkompliziert und schnell mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragen.

Vielen Dank! Das Abfindungsangebot Ihres Arbeitgebers liegt nach Ihren Angaben im durchschnittlichen Bereich vergleichbarer Fälle. Ein Nachverhandeln lohnt sich in vielen Fällen - vor allem dann, wenn das Kostenrisiko durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt wird.

Neben der Abfindung gibt es jedoch viele weitere Punkte, welche im Einzelfall zu beachten sind. Wettbewerbsregelungen, Freistellung, Arbeitszeugnis sind nur einige Klauseln, in welchen Probleme lauern können.

Gerne prüfen wir Ihren Aufhebungsvertrag. Bereits nach 48 Stunden erhalten Sie eine schriftliche Bewertung Ihres Aufhebungsvertrages mit Hinweisen auf mögliche Problemquellen und wertvolle Verbesserungsvorschläge.

Vielen Dank! Das Abfindungsangebot Ihres Arbeitgebers liegt nach Ihren Angaben im durchschnittlichen Bereich vergleichbarer Fälle.

Neben der Abfindung gibt es jedoch viele weitere Punkte, welche im Einzelfall zu beachten sind. Wettbewerbsregelungen, Freistellung, Arbeitszeugnis sind nur einige Klauseln, in welchen Probleme lauern können. Gerne prüfen wir Ihren Aufhebungsvertrag. Bereits nach 48 Stunden erhalten Sie eine schriftliche Bewertung Ihres Aufhebungsvertrages mit Hinweisen auf mögliche Problemquellen und wertvollen Verbesserungsvorschlägen.

Beauftragen Sie uns hier unkompliziert und schnell zu einem günstigen Pauschalpreis von 249,00 Euro (inkl. MwSt.) und laden Sie Ihren Aufhebungsvertrag direkt hoch!

Persönliche Angaben

Unterschrift

Bitte unterschreiben Sie mit der Maus oder mit dem Finger (Touch) in nachfolgendem Feld:

triangle with all three sides equal

Unser Service-Versprechen: Sie haben trotz Ihrer Unterschrift kein Risiko. Stellt sich nach Ihrer Beauftragung und der danach folgenden, intensiven Prüfung Ihrer Daten heraus, dass Ihr Fall keine guten Aussichten auf Erfolg hat, informieren wir Sie über alternative Möglichkeiten oder legen das Mandat nieder, sofern Sie das wünschen.

Es entstehen Ihnen dadurch weder Kosten noch tragen Sie ein Risiko. Sie können nur profitieren und stehen danach keinesfalls schlechter da als jetzt.

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