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Widerrufsfrist – Ihre Rechte auf einen Blick

  • Die Widerrufsfrist begegnet Verbrauchern alltäglich bei Online-Geschäften oder bei Verbraucherkrediten für Immobilien und Fahrzeuge.
  • Besonders bei Letzterem kann auch nach Ablauf der Frist ein Widerruf möglich und lukrativ sein.
  • Wie das geht, lesen Sie hier.

Was ist die Wider­rufs­frist und wann spielt sie eine Rolle?

Die Widerrufsfrist ist Bestandteil des Widerrufsrechts von Verbrauchern. Die Frist spielt hauptsächlich eine Rolle in Kredit- und Verbraucherverträgen, wie z.B. in Kaufverträgen. Das Widerrufsrecht ermächtigt Kunden dazu, von einem geschlossenen Vertrag innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.

Wie lang ist die Wider­rufs­frist und wann beginnt sie?

Unabhängig davon, ob es sich um einen Verbraucherkredit oder -vertrag handelt, beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist 14 Tage. Normalerweise beginnt sie mit dem Vertragsabschluss. Frühestens startet die Frist, wenn der Verbraucher – gemäß den gesetzlichen Anforderungen – über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Hat ein Verbraucher beispielsweise etwas über einen Online-Shop bestellt, dann beginnt die Frist am Tag nach Erhalt der Ware abzulaufen. Erfolgt die Lieferung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, startet die Frist am darauffolgenden Werktag. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Verbrauchsgüterkauf. Gleichermaßen gilt diese Regel, wenn Sie eine Ware in Teillieferungen erhalten: Die Frist beginnt erst, wenn Sie die letzte Ware bekommen haben. Handelt es sich um ein Geschäft mit Vertragsabschluss, beginnt die Frist mit dem Tag der Vertragsunterzeichnung.

Spätestens endet das Widerrufsrecht 12 Monate und 14 Tage ab Erhalt der Ware (bei Fernabsatzgeschäften) – unabhängig davon, ob Sie über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurden.

Hinweis: Welche Tage gehören zur Frist von 14 Tagen dazu? Es zählen sowohl der Tag des Fristbeginns dazu als auch Feiertage und Wochenenden. Allerdings kann die Frist nicht an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen enden, sondern erst am darauffolgenden Werkstag. Sie erhalten beispielsweise am 11. Dezember eine Lieferung einer Online-Bestellung. Die Widerrufsbelehrung haben Sie mit Ihrer Bestellung am 9. Dezember per E-Mail erhalten. Die 14-tägige Widerrufsfrist würde damit am 25. Dezember enden – ein Feiertag. Damit verschiebt sich das Fristende auf den 27. Dezember, für den Fall, dass es sich dabei nicht um einen Sonntag, sondern einen Werktag handelt.

Widerrufsrecht bei Verbraucher­verträgen

Der Widerruf ist vor allem dort wichtig, wo Verbraucher durch die Art der Vertragsschließung „überrumpelt” werden können. Oder dort, wo Verbraucher bei Vertragsabschluss nicht ausreichend über dessen Inhalt und Bedeutung informiert sind. Diese zwei Vertragsschließungsarten spielen dabei eine Rolle:

  • „Haustürgeschäfte": Hierunter fallen alle Verträge, die zwar persönlich abgeschlossen werden, aber außerhalb der Geschäftsräume: Sie werden in der Fußgängerzone angesprochen und schließen ein Zeitungsabo ab; während einer Verkaufsparty in der privaten Wohnung (Stichwort „Tupperpartys”) oder bei einer sogenannten „Kaffeefahrt” wird ein Kaufvertrag geschlossen. In allen Fällen steht Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu.

  • Fernabsatzverträge: Das sind Verträge, deren Abschluss ausschließlich durch Fernkommunikationsmittel zustande gekommen sind. Beispiele hierfür sind telefonische Bestellungen, Teleshopping über den Fernseher oder der Onlineshop. Das Widerrufsrecht ist lediglich dann ausgeschlossen, wenn das Unternehmen Waren über ein Ladengeschäft vertreibt und nur gelegentlich telefonische Bestellungen annimmt.

Ausnahmen: Für die meisten Geschäfte, die in einem Laden abgeschlossen wurden, gilt kein Widerrufsrecht. Doch auch hier gibt es Sonderfälle, in denen Sie einen im Geschäft geschlossenen Vertrag widerrufen können. So zum Beispiel gilt das Widerrufsrecht, wenn Sie einen Vertrag mit Ratenzahlung abschließen, z.B. beim Handykauf. Das Gleiche gilt in Fällen regelmäßiger Lieferung gleichartiger Sachen, also bei einem Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnement. Für alle diese Ausnahmen gilt, dass der Kaufpreis über 200 Euro liegt.

Widerrufsrecht bei Verbraucher­krediten

Für Verbraucherkredite, häufig auch als Verbraucherdarlehen und Finanzierungshilfen bezeichnet, gelten besondere Regeln hinsichtlich der Widerrufsfrist. Hier sind zum Schutz des Verbrauchers der Abschluss, der Inhalt und der Widerruf detailliert im Gesetz geregelt. Seit dem 21. März 2016 gelten besondere Vorschriften für Kredite zur Finanzierung von Immobilien.

Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt erst dann abzulaufen, wenn der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine Vertragsurkunde, den schriftlichen Antrag des Darlehensnehmers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder seines Antrags zur Verfügung gestellt hat. Diese Urkunde muss gewissen gesetzlichen Pflichtangaben entsprechen. Fehlen diese, startet die Widerrufsfrist erst dann, wenn die Belehrung nachgeholt wurde. In diesem Fall beträgt die Widerrufsfrist einen Monat.

Verbundene Geschäfte

Ein verbundenes Geschäft liegt vor, wenn zur Finanzierung eines Verbrauchervertrags ein Darlehensvertrag abgeschlossen wird. Die meisten Autokäufe fallen darunter: Sie erwerben ein Fahrzeug und schließen dafür einen Kaufvertrag mit einem Autohändler ab. Zur Finanzierung schließen Sie parallel einen Darlehensvertrag mit einem Kreditinstitut ab. In diesem Fall bilden Kreditvertrag und Autokauf eine wirtschaftliche Einheit. § 358 des BGB regelt, dass Sie, wenn Sie den finanzierten Vertrag widerrufen, auch an den damit verbundenen Darlehensvertrag nicht mehr gebunden sind. Genauso gilt: Haben Sie den Verbraucherdarlehensvertrag widerrufen, sind Sie an den mit diesem verbundenen Vertrag nicht mehr gebunden.

Sie überlegen, sich von einem Kreditvertrag zu lösen und suchen nach dem kostengünstigsten Weg – und die gesetzliche 14-tägige-Widerrufsfrist ist lange verstrichen? Nutzen Sie unseren Online-Check und wir prüfen kostenfrei, ob der Widerrufsjoker bei Ihnen infrage kommt.

Gibt es Verträge ohne Wider­rufs­recht?

Nicht für alle Verträge gibt es ein gesetzlich vorgesehenes Widerrufsrecht. Im § 312 Abs. 2 des BGB ist geregelt, welche Verträge davon ausgenommen sind:

  • notarielle Verträge, Verträge über Grundstücke, Bauverträge, Personenbeförderung, Behandlungsverträge,

  • sofort erfüllte Bagatellverträge mit einem Wert von nicht mehr als 40 EUR, und Fahrgeschäfte,

  • außerdem: Lieferung von Waren nach Kundenspezifikation,

  • verderbliche Waren (Lebensmittel), Gesundheits- und Hygieneartikel, Software, Zeitungen und Zeitschriften ,

  • Waren und Dienstleistungen, deren Preis Schwankungen unterliegt, auf die er Unternehmer keinen Einfluss hat ,

  • Beherbergung, Beförderung, Mietwagen, Speisen, Freizeitgestaltung, Versteigerungen, dringende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, Wett- und Lotteriedienstleistungen.

Kann ich mich nach der Wider­rufs­frist von meinem Vertrag lösen?

Sobald die 14-tägige Widerrufsfrist verstrichen ist, gibt es regulär die Möglichkeit, einen Vertrag zu kündigen. Aber häufig zieht eine Kündigung hohe Vorfälligkeitsentschädigungen nach sich – wenn Sie ein Immobiliendarlehen kündigen. Im Fall einer Autofinanzierung kommt noch dazu, dass Sie die Restschuld vollständig zurückzahlen müssten.

Doch es gibt eine Alternative, durch die Sie Geld sparen und sich nach Ablauf der Widerrufsfrist von Ihrem Vertrag lösen können. Der Widerrufsjoker bietet Verbrauchern eine Möglichkeit, aus einem laufenden Vertrag auszusteigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen zu müssen. Der Grund dafür ist, dass Kreditinstitute häufig versäumen, ihre Kunden ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufzuklären. Auch fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben kommen regelmäßig vor. In diesen Fällen fängt die Widerrufsfrist nicht an abzulaufen und Sie können sich von Ihrem Vertrag lösen, ohne zusätzliche Kosten.

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Häufige Fragen zum Thema Widerrufsfrist

Der Widerrufsjoker ist dann interessant, wenn Sie sich von einem abgeschlossenen Vertrag nach Ablauf der Widerrufsfrist trennen möchten. Bei einem Kredit zum Immobilienkauf kann das z.B. der Fall sein, wenn Sie von günstigeren Zinsen als den vereinbarten im Vertrag profitieren wollen. Oder Sie sind vom Dieselskandal betroffen und möchten auf ein nicht manipuliertes Auto umsteigen. Auch wenn die Ratenzahlungen für einen Kredit zur finanziellen Belastung geworden sind, kann der Widerruf sinnvoll sein.

Der Vorteil des Widerrufsjokers: Im besten Fall erstattet Ihnen die Bank auch bereits gezahlte Raten und etwaige Sonderzahlungen unter Abzug eines entsprechenden Wertersatzes zurück.

Unserer Erfahrung nach ist es keine Seltenheit, dass Kreditinstituten Fehler in Widerrufsbelehrungen unterlaufen. In über 30.000 von uns geprüften Darlehensverträgen konnten unsere Experten Mängel nachweisen. Damit ist eine Kündigung Jahre nach Vertragsabschluss noch möglich. Im März 2016 schränkte der Gesetzgeber zwar das „ewige Widerrufsrecht” ein. Doch es gibt nach wie vor noch Millionen von Verträgen, die widerrufen werden können. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) vertritt diese Einschätzung. Im März 2020 stärkte der EuGH mit einem Urteil über unzulässige „Kaskadenverweise” – eine Fehlerquelle in Widerrufsbelehrungen – die Rechte von Verbrauchern. Wir erklären, wie Sie mithilfe unserer Anwälte erfolgreich bei Baufinanzierungs- und Autofinanzierungs-/Leasingverträgen vorgehen:

Schritt 1: Prüfen Sie das Abschlussdatum Ihres Vertrags

Immobilienkredit

Wenn Sie einen Vertrag zwischen dem 11. Juni 2010 und heute geschlossen haben, stehen die Chancen sehr gut, dass Sie Ihren Vertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen können.

Autofinanzierungs-/Leasingverträge

Bei diesen Verträgen prüfen Sie bitte, ob der Vertrag zwischen dem 13. Juni 2014 und heute geschlossen wurde.

Schritt 2: Kostenfreie Ersteinschätzung von unseren Fachanwälten

Übersenden Sie uns jetzt Ihre konkreten Vertragsdaten. In unserer kostenfreien Ersteinschätzung prüfen wir den Vertrag auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und andere fehlende Pflichtangaben. Wir geben Ihnen Auskunft darüber, ob eine Ablösung des Vertrags ohne Strafzahlung in Ihrem Fall möglich ist.

Schritt 3: Vertrag widerrufen

Nachdem Sie unsere Einschätzung erhalten haben, können Sie entscheiden, ob Sie mit uns weiter verfahren wollen. Wir helfen Ihnen, den Vertrag erfolgreich zu widerrufen und Ihr Geld zurückzuerstatten. Bis zu diesem Punkt entstehen keine Kosten für Sie.