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Welche Nebenkosten fallen beim Hausverkauf an?

  • Nebenkosten, wie die Kosten für Makler, Notar & Co., können schnell den Erlös eines Hausverkaufs schmälern.
  • Wir zeigen Ihnen, an welchen Stellen Sie Geld sparen können – beispielsweise bei der Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Finden sich Fehler in Ihrem Kreditvertrag können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen oder mindern.

Welche Neben­kosten ent­stehen bei einem Haus­verkauf?

Hauseigentümer:innen sehen bei einem Verkauf ihres Eigenheims vermutlich in erster Linie die vielen Euros, die sie dafür erhalten. Jedoch darf nicht vernachlässigt werden, dass auch für Verkäufer:innen einige Kosten anfallen, welche den Erlös etwas bis deutlich schmälern können. Wie hoch die Nebenkosten bei einem Hausverkauf genau ausfallen, hängt von der individuellen Situation des Verkaufs ab.

  • Wird mit Unterstützung eines Maklers oder einer Maklerin verkauft?
  • Ist es notwendig, ein ausführliches Wertgutachten einzuholen?
  • Muss Spekulationssteuer bezahlt werden?
  • Muss ein Kredit frühzeitig getilgt werden und dafür Vorfälligkeitsentschädigung entrichtet werden?
  • Fallen Kosten für die Löschung einer Grundschuld an?
  • usw.

Diese und viele weitere Fragen sorgen dafür, dass die Nebenkosten eines Hausverkaufs stark variieren können.

Welche Kosten fallen bei jedem Haus­verkauf an?

Einige Kosten entstehen bei jedem Hausverkauf automatisch. Gewissen Posten können minimiert werden, jedoch müssen sich also alle Hauseigentümer:innen mit den folgenden Kosten einmal befassen, die vorhaben, ihr Eigenheim zu veräußern:

Grundbuchauszug

Eigentümer:innen müssen in der Lage sein, Interessent:innen oder potentiellen Käufer:innen einen Grundbuchauszug vorzulegen. Dieser beweist die tatsächliche Besitzerschaft des Hausverkäufers oder - verkäuferin bzw. offenbart die genauen Eigentumsverhältnisse. Außerdem finden sich im Grundbuch Informationen zu Nießbrauch- und Grundpfandrechten. Im Grundbuchauszug ist also auch zu sehen, ob die Immobilie noch mit einer Grundschuld belastet ist.

Kosten: 10 bis 20 Euro für einen einfachen, 20 bis 50 Euro für einen beglaubigten Grundbuchauszug

Energieausweis

Seit 2015 muss bei jedem Hausverkauf ein Energieausweis vorliegen. Je nachdem, ob die verkaufte Immobilie vor oder nach 1977 erbaut wurde, wird ein Bedarfs- bzw. Verbrauchsausweis benötigt.

Kosten: Etwa 200 bis 500 Euro für die Erstellung eines solchen Ausweis

Wertermittlung

Es ist nicht zwingend notwendig, den exakten Wert Ihrer Immobilie bestimmen zu lassen, zahlt sich aber häufig aus. Denn so haben Sie handfeste Argumente, um den geforderten Verkaufspreis rechtfertigen zu können. Insbesondere für Eigentümer:innen, die sich dazu entschlossen haben, ohne Unterstützung eines Maklers oder einer Maklerin zu verkaufen, sollten eine unabhängiges Wertgutachten einholen lassen. Die Kosten hierfür richten sich in der Regel nach der Größe und dem Verkaufspreis, des zu bewertenden Objekts.

Kosten: 0 bis ca. 250 Euro für ein Kurzgutachten und ca. 2500 Euro für ein Vollgutachten

Maklerprovision

Entscheiden Sie sich dafür, Ihre Immobilie von einem Makler oder einer Maklerin verkaufen zu lassen, steigen Ihre Verkaufsnebenkosten stark an. Abhängig davon, ob Sie sich die Provision mit dem Käufer oder Käuferin Ihrer Immobilie teilen, fallen Kosten für Makler oder Maklerin in Gesamthöhe von 3 bis 7,14 % des Kaufpreises an.

Kosten: 0 bis 3,57 % des Verkaufspreises

Wer zahlt die Maklerprovision?

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt für alle privaten Immobilien, dass die Maklerprovision nicht allein von Käufer:innen getragen werden muss, sondern mindestens zu gleichen Teilen zwischen beiden Parteien beglichen werden muss. Zuvor mussten Erwerber:innen von Immobilien häufig die übliche Maklercourtrage in Höhe von 5,96 bis 7,14 Prozent übernehmen. Nun gilt, dass Käufer:innen niemals mehr bezahlen müssen als Verkäufer:innen. Zahlen die ehemaligen Besitzer:innen von Immobilien keine Provision, darf auch von den zukünftigen Eigentümer:innen kein Geld verlangt werden

Welche Kosten können noch zusätz­lich anfallen?

Verkaufsanzeigen in Printmedien oder Online

Ohne Unterstützung eines Maklerbüros sind Sie selbst für die Vermarktung Ihrer Immobilie zuständig. Daher sollten Sie kalkulieren, dass Kosten für die Inserate in Print- und Onlinemedien anfallen werden.

Spekulationssteuer für Wertzuwachs

Haben Sie eine Immobilie erworben, nicht selbst darin gewohnt und nun vor, sie innerhalb der 10-Jahres-Frist wieder zu verkaufen? Dann fällt sehr wahrscheinlich die sogenannte Spekulationssteuer für Sie an, welche Sie ans Finanzamt abführen müssen. Bei selbst bewohnten Privatimmobilie fallen diese Kosten daher in der Regel nicht an.

Notarkosten und Grundbuchaustragungen

Da Kaufverträge stets notariell beglaubigt werden müssen, fallen hier zusätzliche 1,5 bis 2 Prozent auf den Kaufpreis an. Je nach Vereinbarung können Sie sich diese Kosten mit Käufer oder Käuferin teilen oder ganz auf diese abwälzen. Auch die Austragung Dritter aus dem Grundbuch, beispielsweise eine Bank nach einer Finanzierung, kann entweder von den ehemaligen Besitzer:innen oder den neuen Eigentümer:innen getragen werden.

Opportunitätskosten

Es handelt sich hierbei um entgangene Erlöse aufgrund von nicht genutzten Möglichkeiten. So kann es lukrativ sein, größere Renovierungen aber auch kleinere Schönheitsarbeiten an der Immobilie durchführen zu lassen, um diese zu einem höheren Preis verkaufen zu können. Denn häufig steigt der Wert eines Hauses um mehr als die Reparaturkosten an.

Ebenso kann es sich lohnen, sich professionelle Hilfe zu holen. Eine gute Vermarktung und Verkaufsstrategie kann Ihnen ebenfalls einen höheres Verkaufspreis einbringen. Hierfür ist es jedoch notwendig, einen Makler oder Maklerin oder andere Verkaufsexpert:innen ins Boot zu holen.

Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Immobilie zu verkaufen, welche noch mit einer Hypothek belastet ist, stellt bei einem Verkauf kein großes Problem dar. Es muss lediglich geklärt werden, wie mit der Grundschuld umgegangen wird. Soll der Kredit jedoch mit dem Verkaufserlös getilgt werden, kann es dazu kommen, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.

Diese Zahlung kann dann gefordert werden, wenn die Kündigung vor Ablauf der Zinsbindung bzw. innerhalb der ersten zehn Jahre nach Vertragsabschluss durchgeführt werden soll. Das Kreditinstitut kann Ihnen daraufhin den Zinsschaden in Rechnung stellen.

So vermeiden Sie beim Hausverkauf eine Vorfällig­keits­ent­schädigung

Treten Sie die Schuld im Rahmen des Verkaufs an die neuen Eigentümer:innen ab, sparen Sie sich diese Zahlung, da der Kreditvertrag übertragen und weitergeführt wird. Doch auch bei einer vorzeitigen Kündigung besteht die Möglichkeit, eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuerhalten. Denn sobald sich fehlerhafte Informationen zur Laufzeit oder zum Kündigungsrecht im Kreditvertrag finden oder die Vorfälligkeitsentschädigung falsch berechnet wurde, kann diese Zahlung zurückverlangt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kredit nach dem 20.März 2016 abgeschlossen wurde.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Wie geht man vor, um die Vorfällig­keits­ent­schädigung zu vermei­den?