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Wertminderung nach Unfall: Wie viel Geld steht mir zu?

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Steht mir nach einem Unfall eine Entschädigung wegen Wert­minderung zu?

Wenn Ihr Fahrzeug bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall beschädigt wurde, haben Sie Anspruch darauf, dass Ihr Fahrzeug wieder vollständig instand gesetzt wird.

Denn eines ist sicher: Ein Unfall senkt den Wert eines Fahrzeuges enorm. Trotz notwendiger und fachgerechter Reparaturen müssen Sie bei Weiterverkauf Ihres Unfallfahrzeugs davon ausgehen, dass der Verkaufspreis weit unter dem eines unfallfreien Fahrzeugs liegt.

Der Unfallgegner bzw. die Versicherung des Unfallgegners ist deshalb dazu angehalten, die Wertminderung des Fahrzeugs als entstandenen Schaden an Sie auszuzahlen. Aber wie hoch fiel der tatsächliche Schaden aus und wie viel Wertminderung mussten Sie an Ihrem Fahrzeug hinnehmen? Diese Frage spielt bei der Begleichung der Schadensabrechnung oftmals eine große und problematische Rolle.

Sie wollen die maximale Auszahlung nach Ihrem Unfall erzielen?

Unser Kooperationspartner fairforce.one hilft Unfallgeschädigten in Ihrer Situation direkt und unkompliziert weiter. Erhalten Sie, je nach Unfallhergang, im Durchschnitt bis zu 420 € Mehrauszahlung. Lassen Sie jetzt kostenfrei Ihre Ansprüche prüfen: Rückruf innerhalb von 5 Minuten!

Wertmin­derung Rechner: Wie hoch fällt die Wert­minderung nach einem Unfall aus?

Die eigentliche Wertminderung des Fahrzeugs durch einen Unfall ist oft Streitthema in Verkehrsrechtsfällen. Das liegt unter anderem daran, dass es mehrere Berechnungsgrundlagen gibt, um den Wertverlust des Fahrzeugs zu ermitteln.

Darunter fällt

  • die Ruhkopf-Sahm-Methode,
  • das Hamburger Modell,
  • und das Bremer Modell.

Nähere Informationen zu den Modellen finden Sie im unteren Teil des Artikels unter "Häufige Fragen". Letzten Endes bieten alle Rechnungsansätze aber lediglich eine ungefähre Schätzung, inwieweit der Wert des Fahrzeugs durch den Unfall gesunken ist. Gegnerische Versicherungen nutzen diese Rechnungslücken selbstverständlich dazu, um die Schadenssumme so gering wie möglich zu halten und unangemessen zu kürzen. ​​​​​​

Eine konkrete und wahrheitsgetreue Errechnung des eigentlichen Wertverlusts kann in der Regel erst durch Sachverständige bzw. Gutachter:innen sichergestellt werden.

Wertminderung nach Unfall geltend machen: Wie funk­​​​​​​​tioniert's?

Bei einem unverschuldeten Unfall ist es in der Regel immer ratsam, eine:n Sachverständige:n einzuschalten. Die entstandenen Kosten​​​​​​​

  • durch den Unfallschaden,
  • die Wertminderung
  • und die Kosten für ein entsprechendes Gutachten

müssen in diesem Fall die Versicherung des Unfallgegners übernehmen.

Bevor Sie alles Weitere in die Wege leiten, haben Sie jetzt die Möglichkeit eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall von unserem Kooperationspartner fairforce.one einzuholen. Innerhalb von 3 Minuten erhalten Sie einen Rückruf der Verkehrsspezialist:innen, um weitere Schritte persönlich besprechen zu können.

Wenn Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wünschen, ​heißt es für Sie nur noch zurücklehnen und den vollen Schadensersatz kassieren.

Wann ist eine Wertminderung meines Fahrzeuges ausgeschlossen?

Wann eine Wertminderung des verunfallten Fahrzeugs ausgeschlossen ist, wurde von Gerichten noch nicht konkret beantwortet. Geht man vom „Normalfall“ aus, kommt eine Wertminderung dann in Frage, wenn das Fahrzeug

  • jünger als 6 Jahre ist
  • und weniger als 100.000 km unterwegs war.

Aber jeder Fall ist anders. Ob es sich in Ihrem spezifischen Fall lohnt, gegen die gegnerische Versicherung vorzugehen, erfahren Sie in einer kostenlosen und persönlichen Erstberatung.

Da es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, um den Minderwert des Fahrzeugs zu bestimmen, nutzen Sachverständige meistens eine dieser drei folgenden Berechnungsmethoden:

1.Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm

Die Berechnung nach Ruhkopf/Sahm wird von Sachverständigen und Gutachter:innen wohl am häufigsten genutzt. Die Wertminderung orientiert sich bei der Berechnung am prozentualen Verhältnis zwischen Reparaturkosten und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.

Bei der konkreten Ermittlung des Minderwerts werden die Kosten für die Reparatur mit dem Wiederbeschaffungswert addiert. Die Summe daraus wird dann mit einem festgelegten Faktor aus der Ruhkopf-Sahm-Berechnungsmethode multipliziert. Dieser ergibt sich auf folgender Tabelle:

Zulassung

10-30 %

30-60 %

60-90 %

Erstes Jahr

5 %

6 %

7 %

Zweites Jahr

4 %

5 %

6 %

Drittes Jahr

3 %

4 %

5 %

Ein Rechenbeispiel: Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm

Eckdaten: PKW, Zulassung im dritten Jahr, Wiederbeschaffungswert 30.000 Euro, die Reparaturkosten belaufen sich auf 3.000 Euro (10 % vom Wiederbeschaffungswert; demnach ist der Faktor der Wertminderung 3 % sh. Tabelle)

Die Formel lautet wie folgt: Minderwert = (Wiederbeschaffungswert + Reparaturkosten) x Faktor der Wertminderung

30.000 Euro + 3.000 Euro x 3 %

= 990 Euro Wertminderung

2. Wertminderung nach dem Hamburger Modell

Im Gegensatz zur Ruhkopf/Sahm-Berechnung orientiert sich die Wertminderung hier am prozentuellen Verhältnis zwischen Reparaturkosten und Laufleistung des Fahrzeugs. Die Quote für die Berechnung ergibt sich aus folgender Tabelle:​​​​

Kilometerstand des KFZ

Wertminderung der Reparaturkosten

bis 20.000 km

30 %

bis 50.000 km

20 %

bis 75.000 km

15 %

bis 100.000 km

10 %

über 100.000 km

0 %

Ein Rechenbeispiel: Wertminderung nach Unfall Hamburger Modell

Eckdaten: Fahrzeug mit einer Laufleistung von 50.000 km, Karosseriearbeiten: 3.000 Euro, Kosten für die Ersatzteile: 2.000 Euro = Reparaturkosten insgesamt 5.0000 Euro, Richtarbeiten: 1.000 Euro

Die Formel lautet wie folgt: Wertminderung = (Richtarbeiten / Karosseriearbeiten) x Gesamtreparaturkosten x Quote

Wertminderung = (1.000 Euro / 3.000 Euro) x 5.000 Euro x 20 %​​​​​​​

= 333,30 Euro Minderwert

3.      Wertminderung nach dem Bremer Modell

Die Wertminderung nach dem Bremer Modell bemisst sich im Grunde am Alter des Fahrzeuges und den Reparaturkosten.

Fahrzeugalter

Minderwert der Reparaturkosten

bis 6 Monate

30 %

bis 12 Monate

25 %

bis 24 Monate

20 %

bis 26 Monate

15 %

bis 60 Monate

10 %

Ein Rechenbeispiel nach dem Bremer Modell:

Eckdaten: Fahrzeugalter von 11 Monaten, Karosseriearbeiten: 3.000 Euro, Kosten für die Ersatzteile: 2.000 = Reparaturkosten insgesamt 5.000 Euro,

Richtarbeiten: 1.000 Euro

Die Formel lautet wie folgt:

Wertminderung: (Richtarbeiten / Karosseriearbeiten) x Gesamtreparaturkosten x Quote

(1.000 Euro / 3.000 Euro) x 5.000 Euro x 25 %​​​​​​​

= 416,67 Euro Minderwert

Häufige Fragen zur "Wert­minderung nach Un­fall"

Gerade bei einem Neuwagen ist die Wertminderung durch einen Unfall erheblich. Weshalb die Versicherungen gerade in diesen Fällen versucht, die Schadenssumme so weit wie möglich nach unten zu drücken.

Dabei haben Autofahrer:innen unter Umständen sogar Anspruch darauf, den vollen Kaufpreis zu verlangen. Vorausgesetzt, mit dem Kaufpreis wird ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug erworben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im September 2020 entschieden (Az. VI ZR 271/19).

Ob Sie noch Schadensersatzansprüche aufgrund von Wertminderung geltend machen können, orientiert sich auch am Alter des Fahrzeugs. In der Praxis entfällt dieser in einigen Fällen, wenn das Fahrzeug älter als 6 Jahre ist. Ob das aber auch bei Ihnen der Fall ist, erfahren Sie über die kostenlose Ersteinschätzung unseres Kooperationspartners fairforce.one.

Da die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Fahrzeugs ist, hat sie in der Regel auch Anspruch auf die Auszahlung des Minderwerts.

Ein Unfall mit einem wertvollen Oldtimer ist eine ganz spezielle Angelegenheit. Getrickst wird aber auch hier wie bei den jungen Fahrzeugmodellen: Reparaturkosten werden gekürzt und damit die Schadensumme nach unten gedrückt.

Deswegen sollten Sie im Falle eines unverschuldeten Unfalls definitiv einen Spezialisten in Sachen Oldtimer für ein Gutachten einholen. Dieser kann genau einschätzen, wie teuer die notwendigen Ersatzteile sind. Zumal gesonderte Fachkenntnis gefordert ist, da computertechnische Daten für Fahrzeuge, die über 30 Jahre alt sind, in der Regel nirgendwo hinterlegt sind.

Die merkantile Wertminderung legt konkret die Differenz zwischen dem Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall fest.

Die technische Wertminderung ergibt sich dann, wenn trotz fachgerechter Reparaturen weiterhin technische Mängel bestehen. Diese können äußerlichen Charakter haben (Beispiel: Farbtonunterschied bei der neuen Lackierung), sich aber auch auf die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs auswirken (Beispiel: Nutzlast gesunken).

Werkstätten geben in ihrem Kostenvoranschlag lediglich die reinen Reparaturkosten an, die durch den Unfall entstanden sind. Ein konkreter Wertverlust des Fahrzeugs wird in der Regel nicht ermittelt.

Deswegen ist es bei einem unverschuldeten Unfall immer ratsam, ein Gutachten zum tatsächlichen Minderwert des Fahrzeugs einzuholen. Ob Ihnen der Ersatz eines Minderwerts überhaupt zusteht und ob sich ein Vorgehen lohnt, erfahren Sie über eine kostenlose Ersteinschätzung.