Gerade bei einem Neuwagen ist die Wertminderung durch einen Unfall erheblich. Weshalb die Versicherungen gerade in diesen Fällen versucht, die Schadenssumme so weit wie möglich nach unten zu drücken.
Dabei haben Autofahrer:innen unter Umständen sogar Anspruch darauf, den vollen Kaufpreis zu verlangen. Vorausgesetzt, mit dem Kaufpreis wird ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug erworben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im September 2020 entschieden (Az. VI ZR 271/19).
Ob Sie noch Schadensersatzansprüche aufgrund von Wertminderung geltend machen können, orientiert sich auch am Alter des Fahrzeugs. In der Praxis entfällt dieser in einigen Fällen, wenn das Fahrzeug älter als 6 Jahre ist. Ob das aber auch bei Ihnen der Fall ist, erfahren Sie über die kostenlose Ersteinschätzung unseres Kooperationspartners fairforce.one.
Da die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Fahrzeugs ist, hat sie in der Regel auch Anspruch auf die Auszahlung des Minderwerts.
Ein Unfall mit einem wertvollen Oldtimer ist eine ganz spezielle Angelegenheit. Getrickst wird aber auch hier wie bei den jungen Fahrzeugmodellen: Reparaturkosten werden gekürzt und damit die Schadensumme nach unten gedrückt.
Deswegen sollten Sie im Falle eines unverschuldeten Unfalls definitiv einen Spezialisten in Sachen Oldtimer für ein Gutachten einholen. Dieser kann genau einschätzen, wie teuer die notwendigen Ersatzteile sind. Zumal gesonderte Fachkenntnis gefordert ist, da computertechnische Daten für Fahrzeuge, die über 30 Jahre alt sind, in der Regel nirgendwo hinterlegt sind.
Die merkantile Wertminderung legt konkret die Differenz zwischen dem Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall fest.
Die technische Wertminderung ergibt sich dann, wenn trotz fachgerechter Reparaturen weiterhin technische Mängel bestehen. Diese können äußerlichen Charakter haben (Beispiel: Farbtonunterschied bei der neuen Lackierung), sich aber auch auf die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs auswirken (Beispiel: Nutzlast gesunken).
Werkstätten geben in ihrem Kostenvoranschlag lediglich die reinen Reparaturkosten an, die durch den Unfall entstanden sind. Ein konkreter Wertverlust des Fahrzeugs wird in der Regel nicht ermittelt.
Deswegen ist es bei einem unverschuldeten Unfall immer ratsam, ein Gutachten zum tatsächlichen Minderwert des Fahrzeugs einzuholen. Ob Ihnen der Ersatz eines Minderwerts überhaupt zusteht und ob sich ein Vorgehen lohnt, erfahren Sie über eine kostenlose Ersteinschätzung.