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Welche Strafe droht nach einem Rotblitzer?

  • Die Sanktionen nach dem Überfahren einer roten Ampel können sehr unterschiedlich ausfallen.
  • Bei einem Verstoß müssen Sie mit 90 Euro und mehr rechnen.
  • Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.

 

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Welche Strafe droht mir, wenn ich von einem Rot­blitzer erwischt wurde?

Eine rote Ampel im Stadtverkehr zu überfahren, wird nach dem Bußgeldkatalog relativ streng geahndet. Das liegt daran, dass ein Rotlichtverstoß mit einem immensen Risiko einhergeht. Man bringt nicht nur sich selbst, sondern auch alle Verkehrsteilnehmer, die auf der kreuzenden Straße warten, in Gefahr. Denn hat auf einer Kreuzung die Ampel der einen Straße auf rot geschalten, dauert es in der Regel nur einen kurzen Moment, bis dem Querverkehr ein grünes Lichtzeichen angezeigt wird.

Für die Strafe ist daher entscheidend, wie lange die Ampel bereits ein rotes Licht gezeigt hat, als der Rotblitzer ausgelöst hat. Wurde die Haltelinie überfahren und es ist weniger als eine Sekunde vergangen, dass die Ampel umgeschaltet hat, dann sieht der Gesetzgeber lediglich ein fahrlässiges Versehen. In diesem Fall wird laut Bußgeldkatalog ein einfacher Rotlichtverstoß begangen.

Stand die Ampel jedoch beim Auslösen des Rotblitzers bereits länger als eine Sekunde lang auf rot, dann handelt es sich laut Gesetzgeber um eine grobe Pflichtverletzung, die entsprechend härter bestraft wird. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß, der in einem solchen Fall vorliegen würde, wird in jedem Fall mit 2 Punkten in Flensburg, einem einmonatigen Fahrverbot und einer Bußgeldforderung in Höhe von mindestens 200 Euro geahndet.

Diese Strafe droht Ihnen, wenn Sie von einem Rot­blitzer erwischt wurden:

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Rote Ampel mit dem Auto überfahren

90 Euro

1

 

... mit Gefährdung

200 Euro

2

1 Monat

... mit Sachbeschädigung

240 Euro

2

1 Monat

Ampel bereits länger als eine Sekunde rot

200 Euro

2

1 Monat*

... mit Gefährdung

320 Euro

2

1 Monat*

... mit Sachbeschädigung

360 Euro

2

1 Monat*

*Je nach Tat ist auch ein Fahrerlaubnisentzug oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren möglich.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wie funktioniert der Rotblitzer?

An einer Ampel geblitzt zu werden, bleibt in der Regel nicht unbemerkt. Zwar arbeiten einige Rotblitzer auch mit Schwarzlicht, welches ohne Signal auslöst, doch in den meisten Fällen folgt auf einen Rotlichtverstoß ein greller Blitz.

Entgegen der allgemeinen Annahme ist der Rotblitzer in der Regel nicht in der Ampelanlage installiert, sondern nach der Kreuzung. Denn ein Ampelblitzer löst immer zweimal aus. Einmal beim Überqueren der Haltelinie und ein zweites Mal, nachdem auch der Gefahrenbereich, also die Kreuzung, überfahren wurde. Diese Methode soll sicherstellen, dass es sich tatsächlich um einen Rotlichtverstoß handelt.

Haltelinie vs. gesamte Kreuzung

Nicht immer handelt es sich automatisch um einen Rotlichtverstoß, wenn eine rote Ampel überfahren wurde. Der Rotblitzer löst in der Regel erst aus, wenn sowohl Ampel als auch anschließende Kreuzung überfahren wurden. Hier muss zwischen Haltelinien- und Rotlichtverstoß unterschieden werden. Haben Sie direkt nach der Ampel angehalten, könnten Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro davon kommen. Wurden andere Verkehrsteilnehmer jedoch gefährdet, erhöht sich die Strafe nach einem Rotblitzer auf 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Welche Strafe droht einem Fahr­anfänger bei einem Rot­blitzer?

Grundsätzlich erhalten Fahranfänger, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden, dieselben Sanktionen wie ein erfahrener Autofahrer. Jedoch müssen Führerschein-Neulinge je nach Verkehrsvergehen – aufgeteilt in schwerwiegende A-Verstöße und leichtere B-Verstöße – mit zusätzlichen Konsequenzen rechnen.

Wurden Sie als Fahranfänger von einem Rotblitzer erwischt, wird das als A-Verstoß gewertet. Bereits bei einem solcher schweren Verkehrsvergehen heißt es für den Jungfahrer: Kostenpflichtiges Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Im Falle eines B-Verstoßes drohen diese Konsequenzen erst, wenn zwei dieser Vergehen begangen wurden.

Kann auch ein Fahrradfahrer von einem Rot­blitzer erwischt werden?

Für Fahrradfahrer gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für motorisierte Fahrzeuge. So müssen auch Radfahrer an einer roten Ampel warten, den Querverkehr passieren lassen und auf ein grünes Lichtzeichen warten. Daher droht auch Velo-Fahrern beim Missachten der roten Ampel eine Strafe.

Jedoch können Fahrradfahrer nicht von einem Rotblitzer erwischt werden. Die Tat kann einem Fahrzeughalter nur über das fotografierte Kennzeichen zugeordnet werden. Im Fall eines Radfahrers ist ein aufmerksamer Verkehrspolizist notwendig, der das Verkehrsvergehen bezeugt und entsprechend ahndet.

Abkürzen gleich Rotlichtverstoß

Vielen Fahrradfahrern ist nicht klar, dass es sich um einen Rotlichtverstoß handelt, wenn vor einer roten Ampel abgekürzt wird, indem man auf den Gehweg fährt und dort weiterfährt. Sobald die rote Ampelschaltung missachtet oder umfahren wird, folgt eine Strafe – mit oder ohne Rotblitzer.

Wie kann ich die Strafe nach einem Rot­blitzer abwenden?

Jeder Person, die einen Bußgeldbescheid erhalten hat, steht es frei, gegen diesen Einspruch einzulegen. Innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Bescheid per Post eingetroffen ist, kann dies durchgeführt werden. Ihren Einspruch sollten Sie bereits mit Argumenten oder gegebenenfalls sogar Beweisen stützen können.

Doch auch bei einem einfachen Verdacht, dass mit dem Rotblitzer etwas nicht gestimmt hat und Ihre Strafe unberechtigt ist, können Sie vorgehen. In einem solchen Fall kann Ihnen ein Verkehrsanwalt enorm helfen und Arbeiten abnehmen. Denn beim Verdacht auf eine fehlerhafte Messung müssen alle Akten gesichtet werden. Im Idealfall finden sich in den Unterlagen Hinweise auf eine Fehlmessung.

Sind Sie sich unsicher, ob Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen möchten? Unsere Verkehrsrechtsexperten bieten Ihnen an, Ihren Bescheid kostenfrei zu prüfen. Im Anschluss erfahren Sie, wie Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch stehen.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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