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Umweltplakette - Welche Plakette bekommt mein Auto?

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Was ist eine Umweltplakette und warum braucht mein Auto eine?

Seit 2007 müssen sich alle Fahrzeughalter an die "Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung" – umgangssprachlich Plakettenverordnung – halten. Die Umweltplakette wurde als "Feinstaubplakette" eingeführt und soll für eine bessere Luftqualität in bestimmten Bereichen sorgen. Es wurden sogenannte Umweltzonen eingerichtet. In denen war bzw. ist die Reduzierung von Emissionen besonders notwendig, da diese schädlich sind – für unsere Gesundheit und für unsere Umwelt.

Umweltzonen finden sich hauptsächlich in Ballungsräumen, wie Innenstädten oder vielbefahrenen Straßen. Mit dieser Methode soll die Feinstaubbelastung langfristig gesenkt werden, da besonders "dreckige" Fahrzeuge aus deutschen Innenstädten verbannt werden.

Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug eine solche Umweltzone befahren, dann muss eine entsprechende Plakette gut sichtbar an Ihrer Windschutzscheibe kleben. Für ebensolche Plakette muss Ihr Fahrzeug bei der Abgasreinigung allerdings einen gewissen Standard erfüllen. Alle Fahrzeuge, die beispielsweise noch nicht über einen Katalysator verfügen, müssen um die Umweltzonen fahren. Ob Ihr Fahrzeug eine grüne, gelbe oder rote Plakette erhält, richtet sich danach, welche Abgasnorm Ihr Fahrzeug hat.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Woher weiß ich, welche Plakette mein Auto bekommt?

In Ihren Fahrzeugpapieren findet sich die sogenannte Emissionsschlüsselnummer. Danach werden die Fahrzeuge in Schadstoffklassen eingeteilt. Diese Nummer finden Sie sehr einfach auf Ihrer Zulassungsbescheinigung oder im Fahrzeugschein Ihres Autos, je nachdem, wann die Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden.

Ausstellung nach dem 1. Oktober 2005

Den Emissionsschlüssel finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter dem Punkt 14.1.

Ausstellung vor dem 1. Oktober 2005

Die zweistellige Zahl finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren unter "Schlüsselnummer zu 1".

Kennen Sie nun die Emissionsschlüsselnummer Ihres Fahrzeugs, können Sie mithilfe der folgenden Übersicht ganz einfach die richtige Umweltplakette für Ihr Fahrzeug ermitteln:

Grüne Umweltplakette

  • Für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4
  • Alle Umweltzonen sind uneingeschränkt befahrbar

Mit folgenden Emissionsschlüsselnummern erhalten Sie diese Plakette:

  • Benziner: 01, 02, 14, 16, 18-75, 77
  • Diesel: 32, 33, 38, 39, 43, 53, 55-59, 60-70, 73-75

Gelbe Umweltplakette

  • Für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 3
  • Das Befahren beinah aller Umweltzone ist untersagt

Mit folgenden Emissionsschlüsselnummern erhalten Sie diese Plakette:

  • Diesel: 30-31, 36, 37, 42, 44-52, 72

Rote Umweltplakette

  • Für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 2
  • Das Befahren aller Umweltzonen ist untersagt

Mit folgenden Emissionsschlüsselnummern erhalten Sie diese Plakette:

  • Diesel: 25-29, 35, 41, 71

Keine Umweltplakette

Mit folgenden Emissionsschlüsselnummern erhalten Sie keine Plakette:

  • Benziner: 00, 03-13, 15, 17, 88, 98
  • Diesel: 0-24, 34, 40, 77, 88, 98

Verblassen gleich ungültig!

Die Umweltplakette ist starker UV-Strahlung ausgesetzt – das darauf geschriebene Kennzeichen kann also schnell ausbleichen. Kontrollieren Sie also regelmäßig, ob Ihre Feinstaubplakette noch lesbar ist. Fahren Sie mit einer nicht lesbaren Plakette in eine Umweltzone, gilt diese als ungültig und Sie riskieren ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Es gibt spezielle Stifte, die eine hohe UV-Beständigkeit aufweisen. Lassen Sie Ihr Kennzeichen auf der Plakette damit notieren.

Welche Strafe droht mir, wenn ich ohne Umweltplakette fahre?

Selbstverständlich wird das Befahren einer Umweltzone ohne entsprechende Umweltplakette geahndet. Auch für weitere Umweltvergehen müssen Sie zahlen.

Das Befahren der Umweltzonen ohne Umweltplakette 80 Euro
Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung 10 Euro
Straßen beschmutzen und nicht direkt säubern 10 Euro
Sinnloses Hin- und Herfahren (innerorts) 20 Euro
Gegenstand trotz möglicher Gefährdung liegen lassen 60 Euro

Was hat es mit der "Blauen Plakette" auf sich?

Die "blauen Plakette" könnte bald eingeführt werden, denn sie wird als Kontrollmethode für Diesel-Fahrverbote gehandelt. Denn im vergangenen Jahr hat Hamburg als Vorreiter ein Fahrverbot für bestimmte Straßen ausgesprochen. Die Hansestadt verbannt alle Fahrzeuge, die nicht der Abgasnorm Euro 6 entsprechen, von bestimmten vielbefahrenen Straßen.

Nun mag manch ein Autofahrer argumentieren, dass das eigene Auto doch sauber sei, sonst hätte es keine grüne Plakette. Jedoch haben diese beiden Themen aktuell nicht viel miteinander zu tun. Möglich ist jedoch, dass sich das bald ändern wird. Denn es wird nach einer Methode gesucht, mit der einfach und effizient kontrolliert werden kann, ob Fahrzeuge vom Fahrverbote betroffen sind oder nicht.

In dieser Diskussion wird vermehrt die "blaue Plakette" gefordert, die nur an Fahrzeuge vergeben werden soll, die sehr geringe Mengen an Stickoxiden ausstoßen. Mit dieser Plakette kann kontrolliert werden, ob sich Fahrzeughalter an die Fahrverbote in deutschen Großstädten halten.

Aktuell überprüfen Streifenpolizisten stichprobenartig Autofahrer darauf, ob ihr Fahrzeug die erlaubte Abgasnorm hat. Die blaue Plakette wäre also eine effiziente und einfache Möglichkeit, um klar zu kennzeichnen, ob ein Fahrzeug in der Umweltzone fahren darf oder nicht.

Dürfen Autos mit ausländischem Kennzeichen innerhalb von Umweltzonen fahren?

Auch für ausländische Fahrzeuge gelten die Umweltzonen. Ist Ihr Fahrzeug im Ausland zugelassen, müssen Sie sich vorher informieren und eine entsprechende Plakette besorgen. Fahren Sie als Ausländer mit Ihrem Fahrzeug innerhalb einer Umweltzone, riskieren Sie eine Strafe in Höhe von 80 Euro.

Im Umkehrschluss gilt selbstverständlich auch, dass Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind, ausländische Plaketten benötigen. Denn nicht nur in Deutschland gibt es Umweltzonen, die nur mit Feinstaubplakette befahrbar sind. Auch hier sollten sich deutsche Touristen im Voraus informieren, damit sie keine Bußgeldzahlung im Ausland riskieren. Im folgenden sehen Sie ein paar Beispiele.

Großbritannien, London:

  • Deutsche Fahrzeuge müssen vorab registriert werden, damit sie sich im Großraum London bewegen dürfen.
  • Zudem gibt es für Fahrzeuge der Abgasnorm EURO 0-3 eine Gebühr, die sogenannte "T-Charge".

Österreich, Wien:

  • Hier herrscht ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit den Emissionsklassen Euro 0, 1 und 2.
  • Alle Fahrzeuge der Abgasnorm EURO 3 und höher benötigen eine kostenpflichtige Abgasplakette.
  • Touristen können diese in Werkstätten, KFZ-Prüfstellen und an vielen ÖAMTC-Stützpunkten erwerben.

Frankreich, Paris:

  • Wer als Tourist die Pariser Innenstadt befahren möchte, benötigt die Crit´Air (certificat qualité de l'air), die französische Umweltplakette.
  • Für Benziner der Abgasnorm EURO 0 und 1 und Dieselfahrzeuge EURO 0 bis 2 ist die Einfahrt verboten.
  • Ab Juli 2019 dürfen auch EURO 3-Diesel nicht mehr in die Pariser Innenstadt fahren.

Wo erhalte ich eine Umweltplakette?

Die Umweltplaketten dürfen nur von Zulassungsbehörden und Stellen, die zur Durchführung von Abgasuntersuchungen befugt sind, ausgegeben werden.

Zu diesen Anlaufstellen gehören:

  • Dekra
  • GTÜ
  • TÜV
  • KÜS
  • über 30.000 AU-berechtigte Werkstätten in Deutschland.

Die Plaketten kosten zwischen 5 und 20 Euro und sind kennzeichengebunden. Das heißt, die Plakette kann nicht für mehrere Fahrzeuge verwendet werden und muss bei Kennzeichenänderung neu beantragt werden. Auch bei einer Ummeldung oder dem Erwerb eines neuen Fahrzeugs sollten Sie daran denken, auch eine neue Abgasplakette zu erwerben. Stimmt die Plakette nicht mit dem Kennzeichen überein, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

Wie erkenne ich, ob ich eine Umweltzone befahre?

Aktuell gibt es 57 Umweltzone, in 56 davon dürfen Autofahrer nur mit einer grünen Plakette einfahren. Lediglich in Neu-Ulm gibt es eine Zone, die noch mit gelber Plakette befahren werden darf. Am Anfang und Ende einer Umweltzone finden Sie Schilder, die dies klar kennzeichnen. Zudem kann anhand von farblichen Symbolen erkannt werden, welche Umweltplakette notwendig ist, damit das Auto auf dieser Straße fahren darf.

Wieso hat mein Euro-5-Diesel eine 4 auf der grünen Plakette?

Viele Fahrzeughalter nehmen an, dass sie bei einem Fahrzeug der Abgasnorm Euro 5 eine Plakette erhalten, auf der ebenfalls eine 5 zu sehen ist. Dem ist nicht so, da die Schadstoffklasse 4 aktuell die höchste ist, die es bei der Vergabe von Umweltplaketten gibt.

Alle Fahrzeuge, egal ob Euro 4, 5 oder 6, erhalten die grüne Plakette – also eine große 4 auf der Windschutzscheibe, solange sie sauber genug sind. Denn die 2, 3 oder 4 auf der Feinstaubplakette sagt nichts über die Abgasnorm des jeweiligen Fahrzeugs aus. Alle zugelassenen Fahrzeuge werden lediglich in Schadstoffklassen eingeteilt. Hierbei fallen eben auch Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 in die Schadstoffklasse 4.

Brauchen alle Fahrzeuge eine Umweltplakette?

An sich braucht jedes Fahrzeug eine Plakette, damit klar erkannt werden kann, welche Fahrzeuge in die Umweltzonen fahren dürfen und welche nicht.

  • Elektroautos werden nicht von der Plakettenregelung ausgenommen. Zwar werden diese schon gekennzeichnet, da dem amtlichen Nummernschild ein "E" hinzugefügt wird, dennoch kommen E-Autos nicht um die grüne Plakette herum.
  • Gasfahrzeuge fallen aufgrund des verbauten Ottomotors in die Kategorie der Benziner und brauchen ebenfalls die Kennzeichnung an der Frontscheiben.

Die folgenden Fahrzeuge sind von der Regelung jedoch ausgeschlossen und benötigen keine Umweltplakette:

  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Arbeitsmaschinen
  • Motorräder
  • Fahrzeuge für die medizinische Betreuung
  • Fahrzeuge für den Transport von Behinderten
  • Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär
  • Oldtimer

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.