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Überladung – Wie viel ist zu viel?

  • Eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts kann schwerwiegende Folgen haben.
  • Das zulässige Gesamtgewicht ist so kalkuliert, dass die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt wird.
  • Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.

 

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Was muss zur Beladung beachtet werden?

Zwar sind PKW und LKW sehr robust gebaut und können eine Menge Gewicht tragen. Doch nicht umsonst gehört zu jedem Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht, dessen Überschreitung eine Ordnungswidrigkeit und eine Gefahr für die Sicherheit darstellt. Bei einer Autoreise in den Urlaub mit dem eigenen PKW muss stets auf das Gewicht der Koffer und anderen Gegenstände, die eingepackt werden, geachtet werden. Einige Koffer führen selten zu einer Überladung – reist jedoch ein Mini-Kühlschrank oder ein Dachgepäckträger samt gefüllter Dachbox noch mit, dann kann das Gesamtgewicht schon an seine Grenzen gebracht werden.

So dürfen leichte PKW, die ohne Anhänger genutzt werden, nur bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen beladen werden. Ein 5-türiger Kombi wiegt etwa zwischen 1.500 und 2.000 Kilo – es dürfen also noch etwa 1.000 Kilo an Mitfahrern, Gepäck, Fahrrädern und ähnlichen Gegenständen eingeladen werden.

Mit der folgenden Rechnung finden Sie heraus, wie viel Sie noch in Ihr Fahrzeug packen dürfen:

Zulässiges Gesamtgewicht - Masse des Fahrzeugs mit Aufbau im fahrbereiten Zustand = Erlaubtes Gewicht der Ladung

Bis vor wenigen Jahren wurde noch vom Leergewicht gesprochen, jedoch beinhaltet die Masse des Fahrzeugs mit Aufbau im fahrbereiten Zustand auch das Gewicht von Sprit, Öl, Wasser und dem Fahrer. Um herauszufinden, ob das eigene Fahrzeug überladen ist, sollte jedes Gepäckstück einzeln gewogen und die Gewichtswerte addiert werden.

So können Sie herausfinden, ob sich Ihre Ladung noch innerhalb des zulässigen Gesamtgewichts befindet. 75 Kilogramm für den Fahrer sind bereits berücksichtig, jedoch darf das Körpergewicht der Mitfahrer nicht vergessen werden. Bei einem Urlaub mit Freunden können mehrere hundert Kilo bereits aufgrund des Gewichts der Mitfahrer von einem möglichen Beladegewicht abgezogen werden.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Was ist die zulässige Gesamtmasse von LKW?

Auch Lastkraftwagenfahrer müssen penibel darauf achten, dass sie nicht mit einem überladenen Fahrzeug durch die Gegend fahren. An Beladestationen können Lastkraftwagenfahrer ihre Fahrzeuge meist wiegen und so checken, ob sie noch unterhalb des zulässigen Gesamtgewichts liegen. Ebenso müssen LKW-Fahrer genau darüber informiert sein, wie schwer die Ladung ist.

Bei Lastkraftwagen wird unterschieden, ob die Ladefläche direkt mit der Zugmaschine verbunden ist oder je nach Bedarf hinzugefügt werden kann.

LKW

Zulässiges Gesamtgewicht

mit zwei Achsen

18 Tonnen

mit drei Achsen

25 Tonnen (26 Tonnen bei Luftfederung)

mit zusätzlichem Anhänger

24 Tonnen

mit Doppelachsen

 

mit drei Achsen

28 Tonnen

mit vier Achsen (2+2)

36 Tonnen

mit vier Achsen (3+1)

35 Tonnen (36 Tonnen bei Luftfederung)

mit mehr als vier Achsen

40 Tonnen

Im Folgenden handelt es sich um eine Sattelzugmaschine, an die verschieden lange Anhänger mit unterschiedlicher Achsenanzahl angehängt werden können.

Sattelzugmaschine mit Anhänger

Zulässiges Gesamtgewicht

... mit drei Achsen

28 Tonnen

... mit vier Achsen (3+1)

35 Tonnen (36 Tonnen bei Luftfederung)

... mit vier Achsen (2+2)

36 Tonnen (38 Tonnen bei Luftfederung)

... mit 5/6 Achsen (kombinierter Verkehr)

44 Tonnen

Welche Strafe droht, wenn ich mein Auto über­lade?

Bei einer Überladung gilt zu beachten, dass sowohl Fahrer als auch Halter zu belangen sind. Bei anderen Ordnungswidrigkeiten, wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist lediglich der Fahrzeugführer haftbar. Das ist bei einer unzureichenden Ladungssicherung oder einer Überladung jedoch anders. Die Strafe richtet sich danach, wie stark das zulässige Gesamtgewicht überschritten wurde.

Bei einer geringen Überladung wird nur ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro fällig. Bei einer Überschreitung des Gesamtgewichts von über 20 % kassieren Fahrer und Halter bereits einen Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot ist bei einer Überladung nie zu befürchten – lediglich mit Punkten und Bußgeldern wird diese Ordnungswidrigkeit geahndet.

Verstoß

Bußgeld

Punkte

PKW überladen (Fahrer und Halter)

 

 

über 5 %

10 Euro

 

über 10 %

30 Euro

 

über 15 %

35 Euro

 

über 20 %

95 Euro

1

über 25 %

140 Euro

1

über 30 %

235 Euro

1

Wie sichere ich meine Ladung korrekt?

Es ist jedoch nicht nur wichtig, das korrekte Gesamtgewicht zu beachten und dieses nicht zu überschreiten, sondern auch die Ladung korrekt zu sichern. Denn eine unzureichend gesicherte Ladung kann ebenso Mitfahrer verletzen oder zur Instabilität des Fahrzeugs beitragen.

Im Privatgebrauch sollte besonders bei der Nutzung von Wohnmobilen darauf geachtet werden, dass die Ladung sicher und fest verstaut ist. Doch auch bei LKW kann eine fehlende oder unzureichende Ladungssicherung schwerwiegende Konsequenzen herbeiführen.

Beim Transport von Gütern jeglicher Art kann zwischen zwei Formen der Schutzmaßnahmen unterschieden werden. Eine der beiden Varianten sollten beim kommerziellen Transport von Gütern, bei einem Umzug oder auch nur beim Transport von Gegenständen im Kofferraum berücksichtigt werden.

Formschlüssige Ladungssicherung:

Gegenstände sollten so platziert werden, dass keine Lücken entstehen. Kleinere Zwischenräume können mit Schaumstoffpolstern oder Luftpolsterfolie ausgestopft werden. So steht die Ladung stabil und kann nicht umfallen.

Kraftschlüssige Ladesicherung:

Bei dieser Variante werden alle transportierten Güter mit Gurten fixiert, sodass auch hier ein Umfallen nicht möglich ist. Bei Bedarf können noch spezielle Antirutschmatten verwendet werden, die für zusätzliche Stabilität sorgen.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Häufigste Fragen zum Thema "Überladung"

Folgende Checkliste sollten Sie beim Beladen Ihres Fahrzeugs unbedingt beachten:

  • Schwere Gegenstände immer sehr weit unten bzw. ganz hinten lagern. Im Idealfall stehen die schwersten Güter direkt auf der Achse, sodass das Gewicht gut verteilt ist.

  • Gegenstände dürfen Ihnen nicht die Sicht versperren.

  • Die Ladung sollte möglichst nicht aus dem Auto herausragen. Falls das unvermeidbar ist, muss das mit einem Warnschild oder einem Fähnchen gekennzeichnet werden.

  • Schwere und freistehende Ladung sollte mit Gurten gesichert sein.

  • Das Gewicht der Ladung sollte gleichmäßig und nicht punktuell verteilt sein.

  • Die Hutablage sollte freigehalten werden, damit eine freie Sicht nach hinten garantiert werden kann.

  • Sehr schwere Gegenstände, die mehr als 25 Kilogramm wiegen, sollten nicht direkt hinter Mitfahrern platziert werden. Bei einem Aufprall können diese die Rückbank durchschlagen.

  • Im Idealfall muss die Rückbank das gesamte Gewicht der Ladung nicht alleine auffangen. Eine Verstärkung der Rückbank kann daher sinnvoll sein.

  • Die Einstellung für Scheinwerfer und Reifendruck sollten an die neuen Ladungsumstände angepasst werden.

  • Warndreieck, Erste-Hilfe-Koffer und Warnwesten müssen weiterhin griffbereit sein.

Auch bei LKW kann eine Überladung vorkommen. Ebenfalls ist hier zu beachten, dass sowohl Fahrer als auch Halter verantwortlich gemacht werden können, wenn ein LKW sein zulässiges Gesamtgewicht überschritten hat. Insbesondere bei sehr großen LKW ist meist ein professioneller Belader am Werk, der explizit darauf schaut, dass eine entsprechende Verteilung und Sicherung der Ladung vorgenommen wird.

Dennoch kann sich ein LKW-Fahrer nicht mit diesem Argument rausreden, wenn doch eine Überladung festgestellt wurde. Kam es zu einer Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts, müssen Fahrer und Halter eine Strafe bezahlen. Die des Fahrzeughalters, meist der Leiter der Spedition und Verantwortlicher der Beladung des LKW, fällt nur minimal höher aus als die des LKW-Fahrers.

Ein überladener LKW stellt ein enormes Risiko für den Verkehr dar. Denn lastet zu viel Gewicht auf den Bremsen, Reifen und Achsen, verlängert sich der Bremsweg des Monstrums exponentiell und auch die Stabilität wird stark beeinträchtigt. Muss ein LKW also stark bremsen oder eine enge Kurve fahren, ist das Unfallrisiko durch eine Überladung stark erhöht.

VERSTOS

BUSSGEL

PUNKTE

LKW über­laden – Sank­tionen für den Fah­rer

 

 

2 bis 5 %

30 Euro

 

über 5 %

80 Euro

1

über 10 %

110 Euro

1

über 15 %

140 Euro

1

über 20 %

190 Euro

1

über 25 %

285 Euro

1

über 30 %

380 Euro

1

LKW über­laden – Sank­tionen für den Hal­ter

 

 

2 bis 5 %

35 Euro

 

über 5 %

140 Euro

1

über 10 %

235 Euro

1

über 15 %

285 Euro

1

über 20 %

380 Euro

1

über 25 %

425 Euro

1

Bietet der Kofferraum des eigenen PKW nicht ausreichend Platz für alle zu transportierenden Güter, dann kann auf einen Anhänger zurückgegriffen werden. Doch auch hier müssen bestimmte Angaben genau beachtet werden, damit es nicht zu einer Überladung des PKW-Anhängers kommt.

Vorerst muss berücksichtigt werden, dass jedem PKW eine maximale Anhängelast zugeschrieben wird. Liegt diese bei 1000 Kilogramm, bedeutet das jedoch nicht, dass ein Anhänger mit einem Gewicht von 1300 Kilogramm nicht gezogen werden darf. Das Gewicht muss jedoch anderswo minimiert werden. Das Gewicht der transportierten Güter muss also um mindestens 300 Kilogramm unterhalb der maximalen Nutzlast liegen.

In Ihren Fahrzeugpapieren finden sich alle Angaben zu den verschiedenen Lasten:

  • im Fahrzeugschein unter der Nummer 28: die gebremste Anhängelast

  • im Fahrzeugschein unter der Nummer 29: die ungebremste Anhängelast

  • in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter O.1: die gebremste Anhängelast

  • in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter O.2: die ungebremste Anhängelast

Die maximale Nutzlast errechnet sich über das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Zieht man das Leergewicht des PKW-Anhängers vom maximal zulässigen Gewicht ab, erfährt man, wie viele Kilogramm an Gütern noch in den Anhänger geladen werden dürfen.

Das zulässige Gesamtgewicht ist so kalkuliert, dass die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt wird. Wird dieses jedoch überschritten, dann kann das Fahrzeug zur Gefahr im Straßenverkehr werden. Bestimmte Funktionen laufen nur noch eingeschränkt und auch die verminderte Stabilität des Fahrzeugs kann mit höherer Wahrscheinlichkeit zu einem Unfall führen.

Folgende Gefahren können bei einer Überladung entstehen:

Verschlechtertes Bremsverhalten

Die Bremsen sind nicht für ein so hohes Gewicht ausgelegt und funktionieren demzufolge weniger gut. Der Bremsweg kann sich um ein Vielfaches verlängern. Ebenso wirkt eine höhere Belastung auf die Reifen. Auch dies kann sich negativ auf das Bremsverhalten auswirken. Die Reifen sollten bei einer schweren Ladung regelmäßig überprüft und der Reifendruck gegebenenfalls angepasst werden.

Einbußen in der Fahrstabilität

Nicht nur das hohe Gewicht, sondern auch eine möglicherweise falsche Beladung, kann die Fahrstabilität des Fahrzeugs stark beeinträchtigen. Bei hohen Geschwindigkeiten, starkem Lenken oder Bremsen kann das Fahrzeug ins Schlingern geraten. Insbesondere bei Wohnwagen und Wohnmobilen muss eine Überladung unbedingt vermieden werden, da es im Bereich des Möglichen ist, dass das Fahrzeug in einer scharfen Kurve umkippt. Ist von außen erkennbar, dass ein verschlechtertes Fahrverhalten vorliegt, muss ein sehr hohes Bußgeld gezahlt werden.

Unzureichende Ladungssicherung

Wichtig ist, dass die Ladung sicher und fest verstaut ist. Insbesondere bei größeren Fahrzeugen, wie Wohnmobilen kann ein Gepäckstück bei einem Bremsmanöver großen Schaden anrichten. Nicht nur können Mitfahrer von unzureichend gesicherter Ladung getroffen werden, ebenso ist es möglich, dass das Fahrzeug selbst ins Schleudern gebracht wird.