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Toleranzabzug: So viel wird von der Blitzer-Messung abgezogen

  • Von dem gemessenen Wert wird eine gewisse Toleranz abgezogen.
  • Der Toleranzabzug soll Messungenauigkeiten ausgleichen und dafür sorgen, dass die Strafe nicht zu streng ausfällt.
  • Der individuelle Toleranzabzug kann man dem Bußgeldbescheid entnehmen.

 

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Was genau bedeutet der Toleranzabzug?

Bei der Messung von Geschwindigkeit oder dem Abstand zwischen zwei Fahrzeugen kann es immer zu Messungenauigkeiten kommen. Damit der Verkehrssünder fair behandelt wird, gibt es den sogenannten Toleranzabzug. Je nach gemessener Geschwindigkeit wird ein unterschiedlicher Betrag von dem gemessenen Wert abgezogen. Dem Fahrzeugführer wird also eine Toleranz von ein paar km/h oder Metern gewährt. Erst der verringerte Wert wird verwendet, um die Strafe anzusetzen.

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Wie hoch ist der Toleranzabzug innerorts und außerorts?

Manche Autofahrer sind der Meinung, dass der Toleranzabzug davon abhängig ist, mit welchem Blitzer gemessen wurde oder wo genau die Messung stattgefunden hat. Das ist jedoch nicht ganz korrekt, denn der Toleranzabzug richtet sich in der Regel nur nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Ebenso unwichtig ist es an sich, ob innerorts, außerorts oder auf einer Autobahn gemessen wird. Es gibt zwei Regeln, die in beinah allen Fällen Anwendung finden und von denen kaum abgewichen wird. Zudem wird der Toleranzabzug unabhängig davon gewährt, ob es tatsächlich zu Messungenauigkeiten kam oder nicht.

Toleranzabzug Blitzer

Wie hoch der Toleranzabzug individuell ausgefallen ist, lässt sich dem Bußgeldbescheid entnehmen. Hier muss vermerkt sein, wie schnell gefahren wurde und welcher Wert von der eigentlichen Messung abgezogen wurde.

Gibt es auch bei einer Abstandsmessung einen Toleranzabzug?

Nicht nur bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird ein gewisser Wert abgezogen, damit die Ahndung nach dem Bußgeldkatalog nicht zu streng ausfällt. Auch bei einer Abstandsmessung auf der Autobahn findet bei der Berechnung des tatsächlichen Werts ein Toleranzabzug statt. Haben Sie den notwendigen Sicherheitsabstand zu Ihrem Vordermann nicht eingehalten, dann kann das über bestimmte Systeme beobachtet werden.

Toleranzabzug auch bei Rotlichtverstoß möglich

Ebenso ist es möglich, einen Toleranzabzug beim Überfahren einer roten Ampel zu gewähren. Wurde die Messung durch einen Verkehrsbeamten mithilfe einer Stoppuhr durchgeführt, dann kann es zu einer Minderung der Zeit um bis zu 0,5 Sekunden kommen. Wurde der Rotlichtverstoß von einer Ampelanlage aufgezeichnet, dann ist ein Toleranzabzug von maximal 0,4 Sekunden gängig. Wurde eine rote Ampel überfahren, dann können wenige Millisekunden bereits den Unterschied zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß ausmachen.

Anstatt zu lesen: Wurden Sie mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt, dann zählt nicht das Tempo, das auf dem Tacho steht. Hier erfahren Sie, wie viel abgezogen wird und bei welchen Messungen es ebenfalls einen Toleranzabzug gibt.

Gibt es Ausnahmen, in denen der Toleranzabzug höher ausfällt?

In der Regel richtet sich der Toleranzabzug nach der 3 km/h- bzw. 3 %-Regel, jedoch gibt es vereinzelte Ausnahmen. Wenn eine Tempoüberschreitung mithilfe eines Videonachfahrsystems beobachtet wird, dann kann auch ein höherer Wert abgezogen werden. Bei solchen Nachfahrsystemen wird aus einem Zivilfahrzeug heraus gefilmt.

Wurde ein Temposünder entdeckt, verfolgen die Beamten das Fahrzeug mit dem eigenen Auto und filmen dabei die Raserei. Ebenso kann das System die Geschwindigkeit über eine längere Strecke verzeichnen. Die Durchschnittsgeschwindigkeit wird hierbei verwendet, um einen finalen Wert zu erhalten.

Da es hierbei zu gröberen Messungenauigkeiten kommen kann, wird in der Regel die folgende Toleranz abgezogen:

  • gefahrene Geschwindigkeit bis 100 km/h: 5 km/h
  • gefahrene Geschwindigkeit über 100 km/h: 5 %

Bei bestimmten Systemen, die bekanntlich zu Messproblemen neigen, kann es sogar zu einem Toleranzabzug von bis zu 20 % kommen. Dies ist beispielsweise bei dem Messsystem PoliScan Speed der Fall.

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Ist mein Bußgeldbescheid fehlerhaft, wenn die Toleranz nicht abgezogen wurde?

Der Bußgeldbescheid muss verschiedene Tempoangaben enthalten, wenn Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wurden. Zum einen findet sich die gemessene Geschwindigkeit, zum anderen der Wert, der verwendet wird, um die Strafe festzusetzen – also die Geschwindigkeit nach Berücksichtigung der Toleranz. Daher muss ebenfalls der individuelle Toleranzabzug angegeben sein.

Finden sich diese Angaben zum Toleranzabzug nicht auf dem erhaltenen Bußgeldbescheid, dann kann das diesen fehlerhaft und somit ungültig machen. Fand laut Bußgeldbescheid jedoch kein Toleranzabzug statt, dann ist das eine gute Möglichkeit, um begründeten Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dafür haben Sie nach Erhalt des Dokuments 14 Tage lang Zeit.

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Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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