Welche Strafen drohen alkoholisierten Autofahrern?
Wie bereits erwähnt, liegt die Promillegrenze in Deutschland seit 1998 bei 0,5. Wer diesen Wert überschreitet und erwischt wird, muss mit harten Strafen rechnen. Es droht ein Bußgeldbescheid mit Bußgeldern von 500 bis 3.000 Euro, bis zu drei Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder in besonders schwerwiegenden Fällen – wenn etwa Delikte wie Fahrerflucht oder ein Unfall mit Verletzten/Toten hinzukommt, sogar eine Freiheitsstrafe.
Das Feierabendbier kann somit extrem teuer werden. Wurden Sie mit einem Wert von 0,5 bis 1,09 Promille erwischt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Der Gesetzgeber spricht dann von einer relativen Fahruntüchtigkeit. Die Sanktionen hängen auch davon ab, ob Sie das erste Mal gegen die Bestimmungen verstoßen haben oder bereits mehrfach mit Alkohol am Steuer erwischt wurden.
Übrigens: Auch ab einem Promillewert von 0,3 müssen Sie unter Umständen mit einer Strafe rechnen. Dies passiert, wenn Sie durch einen auffälligen Fahrstil oder Fahrunsicherheit den Straßenverkehr gefährden. Auch hier hängt das Strafmaß wieder davon ab, ob Sie das erste Mal oder wiederholt alkoholisiert gefahren sind. Mögliche Sanktionen sind Bußgelder, bis zu drei Punkte in Flensburg, Fahrverbote – in Extremfällen sogar eine Gefängnisstrafe.
Wenn Sie mit 1,1 Promille in einer Alkoholkontrolle überführt wurden, handelt es sich um eine absolute Fahruntüchtigkeit und damit um einen Straftatbestand. Dies bedeutet deutlich höhere Sanktionen als im Falle einer Ordnungswidrigkeit. Dem betreffenden Fahrer droht dann – je nachdem, welche Folgen die Alkoholfahrt gegebenenfalls hatte – eine hohe Geldstrafe (bei Ersttätern in der Regel von 30 bis 40 Tagessätzen) oder sogar Gefängnis.
Zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt eine acht- bis zwölfmonatige Sperrfrist für die Wiedererteilung. Erst wenn das Amt für Fahrerlaubnisangelegenheiten nach dieser Zeit grünes Licht gibt, bekommen Sie Ihren Führerschein zurück. In besonders schwerwiegenden Fällen kann es vorkommen, dass der betreffende Fahrer seine Fahrerlaubnis lebenslang verliert.
Verkehrsdelikt |
Bußgeld |
Punkte in Flensburg |
Fahrverbot, MPU, etc. |
Das 1. Mal mit mehr als 0,5 Promille gefahren |
500 Euro |
2 |
1 Monat + MPU |
Das 2. Mal mit mehr als 0,5 Promille gefahren |
1.000 Euro |
2 |
3 Monate + MPU |
Das 3. Mal mit mehr als 0,5 Promille gefahren |
1.500 Euro |
3 |
3 Monate + MPU |