Vielen Dank. Ihre Daten werden übertragen.

Gegen Rotlichtverstoß korrekt Einspruch einlegen

  • Beim Überfahren einer roten Ampel entscheiden oft Millisekunden über die Höhe der Strafe.
  • Bei einem Rotlichtverstoß gibt es verschiedene Gründe, Einspruch einzulegen.
  • Nicht immer sind Bußgeldbescheide rechtmäßig.

 

Jetzt kostenlos & unverbindlich Ersteinschätzung einholen

Direkt Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen

Wann begehe ich einen Rotlicht­verstoß?

Das Überfahren einer roten Ampel wird im Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß genannt. Beim Überqueren einer Kreuzung mit Ihrem Fahrzeug handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn bereits ein rotes Lichtzeichen zu sehen ist.

Rotlichtverstöße werden je nach Schwere relativ hart bestraft, da die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigt werden kann. Denn die rote Ampel einer Straße bedeutet parallel stets, dass der kreuzende Straßenverkehr kurze Zeit später ein grünes Lichtzeichen erhält. Befindet sich jedoch noch ein Fahrzeug auf bzw. schießt im letzten Moment in die Kreuzung, kann es zu sehr schweren Verkehrsunfällen kommen.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wie wird ein Rotlicht­verstoß bestraft?

Der Gesetzgeber unterscheidet im Bußgeldkatalog zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Hierbei geht es darum, wie lange die Ampel bereits auf rot stand, als Sie diese überfahren haben. Es gibt also keine pauschale Strafe, die Ihnen blüht, wenn eine rote Ampel übersehen wird.

Ob der Fahrer lediglich ein Bußgeld blechen oder gar mit einem Führerscheinentzug rechnen muss, kann von Sekunden abhängen. Denn das Ignorieren einer roten Ampel wird auch danach sanktioniert, ob und wie Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Hier gilt auch eine potentielle Gefahr, die von Ihrem Fahrzeug beim Verstoß ausgegangen ist.

Einfacher Rotlichtverstoß:

War die Ampel weniger als eine Sekunde lang rot, als die Haltelinie überfahren wurde, geht der Gesetzgeber von Unachtsamkeit und keinem Vorsatz aus.

Qualifizierter Rotlichtverstoß:

Einen Rotlichtverstoß zu begehen, während die Ampel bereits länger als eine Sekunden rot war, interpretiert der Bußgeldkatalog als Vorsatz und grobe Pflichtverletzung im Straßenverkehr.

Wann kann sich ein Einspruch bei einem Rotlicht­verstoß lohnen?

Wenn eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann sich ein Einspruch lohnen:

  • Die Messung korrekt abgelaufen ist.

  • Der Halter bzw. Fahrer konnte ohne Zweifel ermittelt werden.

  • Der Bußgeldbescheid wurde rechtmäßig und frei von Formfehlern erstellt.

Folgende Sanktionen drohen dem Fahrer eines Fahrzeugs, der über eine rote Ampel gefahren ist und dabei erwischt worden ist:

Rotlichtverstoß

Buß­geld

Punkte

Fahr­verbot

… bei weniger als 1 Sekunde an­dauernder Rot­phase

90 Euro

1

nein

  • mit Gefähr­dung

200 Euro

2

1 Monat

  • mit Sach­beschä­digung

240 Euro

2

1 Monat

… bei länger als 1 Sekunde an­dauernder Rot­phase

200 Euro

2

1 Monat

  • mit Gefähr­dung

320 Euro

2

1 Monat

  • mit Sach­beschä­digung

360 Euro

2

1 Monat

Sie sollten aktiv werden, direkt gegen den Rotlichtverstoß Einspruch einlegen oder sich anwaltliche Unterstützung suchen, wenn Ihnen etwas am Bußgeldbescheid merkwürdig vorkommt oder Sie die Messung oder die Sanktion nicht nachvollziehen können.

In welchen Fällen sollte ich gegen einen Rotlicht­verstoß Einspruch einlegen?

Wurden Sie an einer Ampel geblitzt, werden Sie innerhalb der nächsten Wochen einen Bußgeldbescheid auf dem Postweg erhalten. Grundsätzlich sollten Sie diesen direkt nach dem Öffnen genau prüfen. Einem juristischen Laien fällt selten auf, wenn der Bescheid selbst Fehler enthält. Hier kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen.

In diesen Fälle sollten Sie gegen einen Rotlichtverstoß Einspruch einlegen:

Überzogenes Bußgeld

Es kann vorkommen, dass die Höhe des Bußgeldes falsch berechnet wird. Zwar richtet sich die Berechnung der Bußgeldbehörde direkt nach dem Bußgeldkatalog, doch auch hier gibt es Gründe für ein erhöhtes Bußgeld. Wurden Sie beispielsweise fehlerhaft als Wiederholungstäter eingestuft, ist das Bußgeld entsprechend höher. Häufig fällt juristischen Laien ein solcher Fehler nicht auf – einem Verkehrsanwalt dagegen sofort.

Falsches Messergebnis

Im Falle eines Rotlichtverstoßes entscheiden Millisekunden darüber, wie hoch das Bußgeld ausfällt. Ist der Rotlichtblitzer nun falsch eingestellt oder schlecht gewartet, kann es zu fehlerhaften Messungen kommen. Solch ein Fehler kann jedoch nur nach Antrag auf Akteneinsicht erkannt werden, was ein Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie übernehmen würde.

Fehlerhafter Bußgeldbescheid

Der Gesetzgeber hat klar geregelt, wie ein gültiger Bußgeldbescheid auszusehen hat. Fehlen nun bestimmte Elemente, handelt es sich um einen Formfehler. Ein Bescheid, in dem die Rechtsmittelbelehrung fehlt oder ein falsches Aktenzeichen angegeben wurde, kann als ungültig erklärt werden. Erkennt ein Verkehrsanwalt einen solchen Fehler, kann für Sie die Zahlung des Bußgeldes entfallen.

Welche Mess­fehler bei einem Rotlicht­verstoß würden zu einem erfolgreichen Einspruch führen?

Eine Kreuzung mit diversen Ampelanlagen ist ein ausgeklügeltes System, was auf korrekt funktionierende Technik vertraut. Doch technische Geräte können Ausfälle haben oder bei deren Installationen können Fehler gemacht werden. Es gibt also verschiedene Gründe, weshalb ein Rotlichtverstoß erfolgreich angezweifelt werden kann.

  • Falsch eingestellter oder nicht ordnungsgemäß gewarteter Ampelblitzer

  • Nicht korrekt verlegte Induktionsschleifen des Blitzers

  • Zu kurze Gelbphase (innerorts mindestens 3 Sekunden lang, außerorts mindestens 4 Sekunden vorgeschrieben)

Mit oder ohne Anwalt haben Sie das Recht, innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß einzulegen.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wie läuft ein Einspruch nach einem Rotlicht­verstoß ab?

Sobald Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie sich relativ schnell entscheiden, ob Sie gegen diesen Einspruch einlegen möchten. Erreicht Sie jedoch zuerst ein Anhörungsbogen, können Sie dagegen noch nicht aktiv werden, da hier erst einmal Informationen von Ihnen gefordert werden. Um offiziell Einspruch einzulegen, müssen Sie auf den Bußgeldbescheid warten.

  1. Der Einspruch

    Haben Sie sich dafür entschieden, Einspruch einzulegen, haben Sie dafür 14 Tage nach postalischer Zustellung des Bescheids Zeit. Ihr Einspruchsschreiben unterliegt bestimmten Regeln – es muss also frei von Formfehlern und fristgerecht eingegangen sein. Ein Verkehrsanwalt kann Ihnen auch hierbei helfen, sodass Sie keine Ablehnung des Einspruchs aufgrund vom Formfehlern befürchten müssen.

    Legen Sie keinen Einspruch ein, geben Sie Ihr Einverständnis ab, den geforderten Beitrag zu zahlen bzw. die Strafe anzunehmen. Nach Eingang der Zahlung bei der Behörde ist das Verfahren hier zu Ende.

  2. Das Zwischenverfahren

    Im Zwischenverfahren wird der Einspruch von der Verwaltungsbehörde auf Rechtmäßigkeit geprüft. Es kann sein, dass Zeugen zum Vorfall befragt werden und weitere Beweise geprüft und herangeschafft werden.

    Stellt sich heraus, dass die Ordnungswidrigkeit doch schwerwiegender ist, kann an dieser Stelle auch das Bußgeldverfahren in ein Strafverfahren umgewandelt werden. Bleibt es beim Bußgeldverfahren, wird der Fall über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet und es kommt ggf. zu einem Gerichtstermin.  

  3. Der Gerichtstermin

    Kommt es zu einem Gerichtstermin, dürfen Sie als Betroffener nochmals Erklärungen abgeben, warum Sie den Einspruch eingelegt haben. Erscheinen Sie nicht zum Gerichtsverfahren, wird der Bußgeldbescheid automatisch rechtskräftig und somit für gültig erklärt. Wenn Sie nicht rechtzeitig zum Gerichtstermin erscheinen können, die Schuld aber nicht bei Ihnen liegt, können Sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Ein Fehlen ohne eigenes Verschulden wird jedoch nur unter verschärften Voraussetzungen anerkannt.

  4. Das Urteil

    Das Urteil kann zugunsten Ihrer Person ausfallen oder eben nicht. Erst wenn das Gericht gegen Ihren Einspruch entschieden hat, ist die Zahlung fällig. Wenn das Gericht das Verfahren einstellt, muss noch die Staatsanwaltschaft dieser Entscheidung zustimmen. Bei einem Bußgeld von unter 100 Euro ist eine Zustimmung auf Seiten der Staatsanwaltschaft in der Regel jedoch nicht notwendig.

    Gegen die Entscheidung können Sie als Betroffener unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsbeschwerde einlegen.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

Jetzt direkt Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen