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Einbahnstraße falsch befahren – So fällt das Bußgeld aus

  • Es drohen Bußgelder, wenn die Einbahnstraße falsch befahren wird.
  • Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind nicht als Strafe angesehen.
  • Grundsätzlich gelten in einer Einbahnstraße Sonderregeln in Bezug auf Halten, Parken, Wenden und Überholen.

 

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Welche Verkehrsregeln gelten in einer Einbahn­straße?

Bei einer Einbahnstraße handelt es sich um eine öffentliche Straße, die lediglich von einer Seite und in eine Richtung befahren werden darf. An diese Regel müssen sich alle Kraftfahrer und Radfahrer halten. Da Fußgänger auf einer Einbahnstraße nicht direkt am Straßenverkehr teilnehmen, dürfen diese die Gehwege einer Einbahnstraße auf beiden Seiten und in beide Richtungen nutzen.

Da es nur eine Fahrtrichtung gibt, gelten in einer Einbahnstraße bestimmte Regeln. Wird gegen eine dieser Regeln in der Einbahnstraße verstoßen, droht ein Bußgeld.

Parken

In einer Einbahnstraße darf nur in Fahrtrichtung geparkt werden. Dafür haben Sie die Möglichkeit, auf der linken und rechten Seite der Fahrbahn einen Parkplatz zu ergattern. Es muss lediglich eine Spur zwischen den parkenden Fahrzeugen frei bleiben.

Halten

Eine reguläre Straße, die von beiden Seiten befahren werden darf, bietet lediglich die Möglichkeit, auf der rechten Straßenseite zu halten. Würden Sie auf der linken Spur halten, käme es zu einer Behinderung des Gegenverkehrs. Da Ihnen in einer Einbahnstraße jedoch kein Verkehr entgegenkommt, darf sowohl rechts als auch links gehalten werden.

Überholen

Auf einer Straße, die parallel in zwei Richtungen befahren wird, müssen Überholvorgänge immer links stattfinden. Auch das ist in einer Einbahnstraße anders geregelt. Hier dürfen Fahrzeuge links und rechts überholt werden, ohne dass Sie eine Strafe befürchten müssen.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wofür kann ich in einer Einbahn­straße ein Buß­geld kassieren?

Grundsätzlich gilt, dass in einer Einbahnstraße Sonderregeln in Bezug auf Halten, Parken, Wenden und Überholen gelten. Jedoch führt dies dazu, dass viele Vergehen, wie das Halten auf der linken Spur, hier eben keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Dennoch gibt es andere Regeln, die in einer Einbahnstraße keinesfalls missachtet werden sollten.

So darf eine Einbahnstraße strikt nur in eine Richtung und von einer Seite befahren werden. Wird dies missachtet, kann es zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommen. Auch Wenden ist in einer Einbahnstraße nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Welches Bußgeld droht mir ein einer Einbahnstraße?

Vergehen, die in einer Einbahnstraße begangen werden, betreffen hauptsächlich das Befahren dieser Straße in die falsche Richtung. Autofahrer haben hier ein Bußgeld, jedoch weder Punkte in Flensburg noch ein Fahrverbot zu befürchten.

Verkehrsverstoß Bußgeld
Einbahn­straße in falscher Rich­tung befahren (Zeichen 267) 50 Euro
In Einbahn­straße entgegen der Fahrt­richtung geparkt 15 Euro
Einbahn­straße mit dem Rad in falscher Rich­tung befahren 20 Euro
... mit Behin­derung 25 Euro
... mit Gefähr­dung 30 Euro
... mit Sachb­eschädigung 35 Euro

Welche Schilder bewahren mich vor einem Buß­geld in einer Einbahn­straße?

Bestimmte Schilder weisen Sie darauf hin, dass Sie eine Einbahnstraße befahren oder sich aktuell in einer befinden. Jeweils am Anfang und am Ende einer Einbahnstraße steht ein rechteckiges Schild mit weißem Pfeil und dem Wort "Einbahnstraße" in schwarzer Schrift. Der Pfeil zeigt an, in welche Richtung die Einbahnstraße befahren werden darf.

Am Ende der Einbahnstraße, über welches diese verlassen wird, steht ein "Einfahrt verboten"-Schild. Nähern sich Verkehrsteilnehmer einer Einbahnstraße von der falschen Seite, gibt dieses Schild Auskunft darüber, dass die Einfahrt an dieser Stelle verboten ist.

Zusätzlich zu dem Richtungsschild kann auch ein weiteres Zeichen vorhanden sein. Findet sich unter dem Vermerk auf eine Einbahnstraße noch ein Rad-Zeichen mit Pfeilen, die nach links und rechts deuten, dann gilt hier eine Sonderregel für Radfahrer. Diesen ist es erlaubt, diese spezielle Einbahnstraße in beide Richtungen zu befahren. Befindet sich dieses zusätzliche Schild nicht dort, dann dürfen auch Radfahrer nur in die vorgegebene Richtung eine Einbahnstraße befahren.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Was passiert, wenn ich in der Probe­zeit ein Buß­geld in einer Einbahn­straße erhalte?

In den ersten zwei Jahren befinden sich alle Führerschein-Neulinge in einer Probezeit. In dieser Zeit können sie sich sogenannte A- und B-Verstöße zu Schulden kommen lassen. Bei B-Verstößen handelt es sich um weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße, wie das Fahren mit abgefahrenen Reifen oder einem abgelaufenen TÜV. Ein A-Verstoß ist dagegen eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit oder sogar bereits eine Straftat. Hierunter fallen schwere Tempoverstöße oder Abstandsvergehen. Fahranfänger müssen nach einem A- oder zwei B-Verstößen ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolvieren und erhalten zudem eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.

Alle Verkehrsverstöße, die sich Fahranfänger in einer Einbahnstraße zu Schulden kommen lassen können, werden mit einem Bußgeld geahndet und fallen daher in die Kategorie der B-Verstöße. Befährt ein unerfahrener Autofahrer eine Einbahnstraße jedoch mehrfach von der falschen Seite, können ernsthafte Konsequenzen drohen.

Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid kostenfrei von unseren Experten im Verkehrsrecht prüfen. Wir erklären Ihnen ehrlich, ob sich ein Vorgehen gegen den Bescheid lohnt, oder nicht.