Ein Blitzerfoto stellt ein Beweismittel dar, welches verwendet wird, um dem Fahrer eine begangene Ordnungswidrigkeit eindeutig nachzuweisen. Die Person, die den Bußgeldbescheid postalisch zugestellt bekommt, sollte also darüber informiert werden, welche Beweise vorliegen. In der Realität kommt es jedoch recht häufig vor, dass ein Bescheid ohne ein Blitzerfoto verschickt wird.
Das bedeutet nicht automatisch, dass der Bußgeldbescheid ungültig ist und das Bußgeld nicht zu begleichen ist. Behörden sind nicht dazu verpflichtet, das Blitzerfoto mitzuschicken. Der Halter bzw. Fahrer des Fahrzeugs kann einen Bescheid inklusive Beweisfoto anfordern, um Gewissheit zu haben, wer den Tempoverstoß begangen hat.
In den aktuellen Zeiten kommt es nicht selten vor, dass auch am Steuer Maske getragen wird. Dies ist jedoch laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 23 Abs. 4 Satz 1 verboten: Hier heißt es, dass der Fahrzeugführer sein Gesicht nicht so verdecken oder verhüllen darf, dass dieser nicht mehr erkennbar ist. Bei einem Verstoß gegen dieses Gesetz droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Dieses muss vom Fahrer zusätzlich zum Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlt werden. Kann dieser nicht ermittelt werden, verfällt auch das Bußgeld für die Gesichtsbedeckung. Jedoch können Sie von Verkehrsbeamten angehalten werden, wenn Sie während der Fahrt ohne guten Grund Ihr Gesicht bedecken.
Ob das Blitzerfoto trotz Mund-Nasen-Bedeckung als Beweis Verwendung findet, hängt davon ab, ob der Fahrzeugführer identifiziert werden kann. In Kombination mit einer heruntergeklappten Sonnenblende wäre eine Identifikation des Fahrers beispielsweise unmöglich. Empfinden Sie es als notwendig, mit Maske Auto zu fahren, müssen Sie dafür sorgen, dass Sie weiterhin zu erkennen sind. Es entscheidet also der individuelle Fall, ob ein Mund-Nasen-Schutz auf dem Blitzerfoto Chancen für einen erfolgreichen Einspruch bietet.