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Blitzerfoto prüfen – in diesen Fällen ist der Bußgeld­bescheid ungültig

  • Ein Blitzerfoto entsteht, wenn mithilfe eines Messgeräts Tempoverstöße dokumentiert werden sollen.
  • Über ein Blitzerfoto sollen de Halter und die Identität des Fahrers ermittelt werden.
  • Ein Einspruch ist erfolgsversprechend, wenn markante Gesichtsmerkmale nicht gut oder gar nicht zu erkennen sind

 

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In welchen Fällen entsteht ein Blitzerfoto?

Ein Blitzerfoto entsteht, wenn mithilfe eines Messgeräts Tempoverstöße dokumentiert werden sollen. Moderne Blitzer lösen aus, sobald eine Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen wird. Das Blitzerfoto wird meist von vorne aufgenommen, sodass das Kennzeichen auf dem Blitzerfoto zu erkennen ist.

Folgende Techniken werden verwendet, um ein Blitzerfoto zu schießen:

  • Stationäre Blitzer

  • Mobile Blitzer

Auch Laserpistolen und Videonachfahrsysteme können Autofahrer beim Rasen erwischen. In diesen Fällen sind jedoch Polizeibeamte vor Ort, die den Fahrer des Fahrzeugs zum Anhalten auffordern und so direkt mit dem Fahrzeugführer kommunizieren. In solchen Fällen ist kein Blitzerfoto notwendig, da die Zeugenaussagen der zuständigen Verkehrspolizisten als Beweis ausreicht.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Welche Kriterien muss ein Blitzerfoto erfüllen?

Das Blitzerfoto erfüllt zwei wichtige Aufgaben:

  • Ermittlung des Halters

  • Identifizierung des Fahrers

In Deutschland gilt die Fahrer- und nicht die Halterhaftung. Das Blitzerfoto wird dazu verwendet, um über das fotografierte Kennzeichen den Halter zu ermitteln, welcher im Idealfall der Fahrer ist oder diesen benennt. Außerdem kann die Bußgeldbehörde auf das Passregister zugreifen, um die geblitzte Person mit dem Halter abzugleichen. Handelt es sich bei der geblitzten Person sehr wahrscheinlich um den Halter, wird direkt ein Bußgeldbescheid verschickt. Bei einer nicht eindeutigen Beweislage erhält der Fahrzeughalter vorerst einen Anhörungsbogen, in welchem er der Behörde Informationen mitteilen kann.

Auf dem Blitzerfoto muss also eindeutig das Kennzeichen zu erkennen sein. Außerdem darf die Aufnahme nicht unscharf sein oder durch Reflexionen oder ähnliches gestört werden. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, kann das ein Grund sein, um den Bußgeldbescheid für ungültig zu erklären.

Was passiert, wenn das Blitzerfoto unscharf ist?

Ein unscharfes Blitzerfoto lässt viele Fahrzeughalter an der Gültigkeit des Bußgeldbescheids zweifeln. Für mehr Gewissheit bietet es sich an, Akteneinsicht zu beantragen, um das Originalfoto einsehen zu dürfen. Denn nicht selten passiert es, dass zwar das Blitzerfoto auf dem Bescheid unscharf, das originale Beweisfoto jedoch bester Qualität ist.

Ist jedoch auch das Blitzerfoto in den Akten unscharf, bietet das einen Grund, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Denn anhand des Blitzerfotos müssen die Behörden den Fahrzeughalter ermitteln. Ist das Kennzeichen nun zwar grob, jedoch nicht ganz eindeutig zu erkennen, kann das bereits die Ungültigkeit des Bescheids bedeuten. Denn in der Identifizierung des Halters bzw. des Fahrers ist das Blitzerfoto der einzige Beweis.

Wodurch kann ein Blitzerfoto ungültig werden?

Halten Sie ein Blitzerfoto in den Händen – direkt mit dem Bußgeldbescheid oder nach Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde – und Sie erkennen sich selbst absolut nicht auf der Aufnahme, kann das die Erfolgschancen eines Einspruchs deutlich verbessern.

Ein unscharfes oder schlecht geschossenes Blitzerfoto kann folgende Gründe haben:

  • Wetterverhältnisse:

Regnet es zum Zeitpunkt der Tempoüberschreitung stark oder herrscht Nebel auf der Straße oder wurde nachts geblitzt, kann die Sicht deutlich verschlechtert sein. Dies kann dazu führen, dass der Fahrer nur sehr undeutlich auf dem Bild zu erkennen ist.

  • Licht und Reflexionen:

Es kann passieren, dass zum Zeitpunkt des Auslösens die Sonne so ungünstig reflektiert wird, dass der Fahrer nicht zu erkennen ist. Sowohl an der Windschutzscheibe als auch an anderen Oberflächen kann sich das Sonnenlicht ungünstig brechen und so die Aufnahme beeinträchtigen.

  • Gesicht verdeckt:

Für die Identifizierung des Fahrers ist es wichtig, markante Gesichtsmerkmale zu erkennen. Tritt nun der Fall ein, dass eine Hand oder der Rückspiegel das Gesicht des Fahrers teilweise oder komplett verdeckt, kann die Identifizierung erschwert werden.

Ein Einspruch wird erfolgsversprechend, wenn markante Gesichtsmerkmale nicht gut oder gar nicht zu erkennen sind. Ob das nun aufgrund von schlechter Sicht, Reflexionen oder der eigenen Hand passiert, ist unerheblich. Doch final entscheidet ein Richter darüber, wie ein unscharfes oder ein nicht eindeutiges Blitzerfoto bewertet wird.

Wie kann ich gegen ein ungültiges Blitzerfoto vorgehen?

Unabhängig davon, ob Sie aus einem konkreten Grund den Bußgeldbescheid anzweifeln oder nicht, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach postalischer Zustellung gegen diesen Einspruch einlegen. Es macht einen erfolgreichen Einspruch jedoch wahrscheinlicher, wenn Sie bereits einen Grund nennen. Erkennen Sie sich selbst auf dem Bild nicht, empfinden Sie es als sehr unscharf oder aus einem anderen Grund unkenntlich, kann das ein Grund für eine erneute Prüfung sein.

In der Regel empfiehlt es sich, Akteneinsicht zu beantragen, um die originalen Beweismittel einzusehen. Hierbei kann Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht entscheidend weiterhelfen. Ein Verkehrsanwalt weiß genau, worauf geachtet werden muss und welche Fehler einen Bußgeldbescheid ungültig machen. Insbesondere bei massiven Tempoverstößen ist anwaltliche Unterstützung in der Regel sehr lohnenswert.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Häufige Fragen zum Thema "Blitzerfoto prüfen"

Ein Blitzerfoto stellt ein Beweismittel dar, welches verwendet wird, um dem Fahrer eine begangene Ordnungswidrigkeit eindeutig nachzuweisen. Die Person, die den Bußgeldbescheid postalisch zugestellt bekommt, sollte also darüber informiert werden, welche Beweise vorliegen. In der Realität kommt es jedoch recht häufig vor, dass ein Bescheid ohne ein Blitzerfoto verschickt wird.

Das bedeutet nicht automatisch, dass der Bußgeldbescheid ungültig ist und das Bußgeld nicht zu begleichen ist. Behörden sind nicht dazu verpflichtet, das Blitzerfoto mitzuschicken. Der Halter bzw. Fahrer des Fahrzeugs kann einen Bescheid inklusive Beweisfoto anfordern, um Gewissheit zu haben, wer den Tempoverstoß begangen hat.

In den aktuellen Zeiten kommt es nicht selten vor, dass auch am Steuer Maske getragen wird. Dies ist jedoch laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 23 Abs. 4 Satz 1 verboten: Hier heißt es, dass der Fahrzeugführer sein Gesicht nicht so verdecken oder verhüllen darf, dass dieser nicht mehr erkennbar ist. Bei einem Verstoß gegen dieses Gesetz droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Dieses muss vom Fahrer zusätzlich zum Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlt werden. Kann dieser nicht ermittelt werden, verfällt auch das Bußgeld für die Gesichtsbedeckung. Jedoch können Sie von Verkehrsbeamten angehalten werden, wenn Sie während der Fahrt ohne guten Grund Ihr Gesicht bedecken.

Ob das Blitzerfoto trotz Mund-Nasen-Bedeckung als Beweis Verwendung findet, hängt davon ab, ob der Fahrzeugführer identifiziert werden kann. In Kombination mit einer heruntergeklappten Sonnenblende wäre eine Identifikation des Fahrers beispielsweise unmöglich. Empfinden Sie es als notwendig, mit Maske Auto zu fahren, müssen Sie dafür sorgen, dass Sie weiterhin zu erkennen sind. Es entscheidet also der individuelle Fall, ob ein Mund-Nasen-Schutz auf dem Blitzerfoto Chancen für einen erfolgreichen Einspruch bietet.