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An einer roten Ampel geblitzt – So wehren Sie sich

  • Der § 37 der Straßenverkehrs-Ordnung regelt den Umgang mit allen Lichtzeichen.
  • Wie hoch die Strafe für dieses Verkehrsvergehen ausfällt, richtet sich nach Länge der Rotphase.
  • Etwa jeder dritte Bußgeldbescheid ist fehlerhaft und somit ungültig

 

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Wie kann ich an einer roten Ampel geblitzt werden?

Der § 37 der Straßenverkehrs-Ordnung regelt den Umgang mit allen Lichtzeichen. Darunter zählen auch Ampeln, welche nur bei grünem oder gelben Licht überfahren werden dürfen. Um zu erkennen, wann Autofahrer die Ampelschaltung missachten und bei rotem Licht noch passieren, sind in vielen Ampelanlagen spezielle Blitzer verbaut.

Diese erkennen, ob ein Fahrzeug bei rot über die Ampel gefahren ist und auch wie lange die Schaltung bereits auf rot stand. Viele dieser Geräte lösen ein grelles Licht aus, sodass der Fahrer des Fahrzeugs in der Regel bemerkt, wenn er an der Ampel geblitzt wurde. Doch es gibt auch Fälle, in denen mit Schwarzlicht gearbeitet wird – hier erfahren Sie erst auf dem Postweg, dass die Ampel doch schon rot war.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wann genau werde ich an einer Ampel geblitzt?

Bei einem Rotlichtverstoß – also dem Überfahren einer roten Ampel – können Sekunden bereits einen gewaltigen Unterschied machen. Daher bemüht sich die Polizei, die Schwere des Verstoßes möglichst präzise festzustellen. Damit keinem Autofahrer ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, der lediglich etwas zu spät zum Stehen gekommen ist, ist klar geregelt, ab wann eine rote Ampel überfahren wurde. Der Gesetzgeber unterscheidet in diesem Fall zwischen einem Haltelinien- und einem Rotlichtverstoß.

Welche Strafe droht mir, wenn ich eine rote Ampel überfahre?

Haben Sie eine rote Ampel überfahren und anschließend noch den gesamten Gefahrenbereich überquert, spricht man von einem Rotlichtverstoß. Wie hoch die Strafe für dieses Verkehrsvergehen ausfällt, richtet sich danach, wie lange die Ampel bereits auf rot stand. Hier unterscheidet das Gesetz zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Einfacher Rotlichtverstoß:

Es kommt vor, dass die Entfernung zur Ampel falsch eingeschätzt wird und so knapp die grüne oder gelbe Ampelschaltung verpasst wird. Wurde die Haltelinie überfahren, als die Ampelschaltung weniger als eine Sekunde lang auf rot stand, sieht der Bußgeldkatalog lediglich eine Unachtsamkeit. Dennoch wird das Vergehen mit

Kam es zu einer akuten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar einem Unfall aufgrund des Rotlichtverstoßes, werden 200 bzw. 240 Euro fällig. In beiden Fällen kommen noch 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot hinzu.

Qualifizierter Rotlichtverstoß

Stand die Ampelschaltung dagegen bereits länger als eine Sekunde lang auf rot, handelt es sich hierbei laut Bußgeldkatalog um eine grobe Pflichtverletzung. Der Beschuldigte muss mit

  • mindestens 200 Euro Bußgeld,

  • 2 Punkten in Flensburg und

  • 1 Monat Fahrverbot rechnen.

Im Falle einer Gefährdung oder eines Unfalls steigt das Bußgeld auf 320 bzw. 360 Euro.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Können auch Radfahrer an einer roten Ampel geblitzt werden?

Für viele Fahrradfahrer scheint es absolut akzeptabel zu sein, direkt vor einer roten Ampel auf den Gehweg auszuweichen und auf diesem nach rechts abzubiegen. Dass es sich hierbei um einen Rotlichtverstoß handelt, ist vielen Radlern vermutlich nicht bewusst. Sobald das rote Signal der Ampelanlage auf irgendeine Art und Weise umgangen wird, können Sie an einer roten Ampel geblitzt werden.

Fahrradfahrer müssen jedoch in der Regel von einem Polizisten vor Ort bei dem Vergehen erwischt werden. In einem solchen Fall kommen bei einem einfachen Verstoß mindestens 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt auf Sie zu. Stand die Ampel bereits länger als eine Sekunde lang auf rot, dann kassiert die Polizei sogar 100 Euro von Ihnen und brummt Ihnen zusätzlich 1 Punkt in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot für das Auto auf.

Doppelt geblitzt

Ein Ampelblitzer löst – anders als ein Tempoblitzer – zweimal aus. Durch diese Methode kann später nachvollzogen werden, ob ein Autofahrer stehen geblieben ist oder doch noch die gesamte Kreuzung überquert hat. Diese Fakten beeinflussen die Höhe der Strafe.

Kann ich mich wehren, wenn ich an einer Ampel geblitzt wurde?

Nachdem Sie von einem Ampelblitzer erwischt wurden, erhalten Sie in der Regel wenige Tage bis Wochen später einen Bußgeldbescheid per Post zugestellt. In diesem wird Ihnen mitgeteilt, wie Ihre Strafe ausfällt. Fühlen Sie sich zu Unrecht beschuldigt, haben Sie bei jedem Bußgeldbescheid die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen. Dies ist nach Erhalt des Bescheids 14 Tage lang möglich.

Findet sich ein Grund, weshalb die Messung angezweifelt werden kann, wird der Bußgeldbescheid ungültig erklärt und Sie haben das Bußgeld nicht zu zahlen.

Bei Ampelblitzern kann es zu folgenden Fehlern kommen:

  • Gelbphase ist zu kurz eingestellt

  • Blitzer nicht korrekt installiert oder gewartet

  • Induktionsschleifen an der Haltelinie funktionieren fehlerhaft

Sind Sie sich unsicher, ob Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen sollen? Ihre Chancen stehen gut, denn etwa jeder dritte Bußgeldbescheid ist fehlerhaft und somit ungültig. Unsere kostenfreie Bußgeldprüfung gibt Ihnen die Chancen zu erfahren, wie das Erfolgspotential in Ihrem Fall aussieht. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, mit oder ohne Anwalt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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