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Wichtige Urteile zu 3,0l- und 4,2l-Dieselmotoren – so urteilen die Gerichte

  • Auch bei den großen Motoren mit 3,0l- und 4,2l Hubraum in Audi, Porsche und VW-Dieselautos wurden illegale Abschalteinrichtungen gefunden.
  • Betroffen sind Motorenmodelle EA896, EA897, EA898.
  • Mehrere Oberlandesgerichte (OLG), u.a. die OLG Koblenz, Naumburg und Köln, verurteilten VW und Audi bereits zu Schadensersatz.
  • Stoppen Sie den Wertverlust Ihres Wagens und klagen Sie auf Schadensersatz.
Aktualisiert am 08.05.23

Die wich­tigsten Urteile zu den großen 3,0l- und 4,2l-­Motoren

Die wenigsten Betroffenen im Abgasskandal haben Erfahrungen mit Gerichtsverfahren und haben Zweifel daran, ob sich ein Vorgehen wirklich lohnt. Doch die Chance auf ein erfolgreiches Ergebnis eines Prozesses für Diesel mit großen V-TDI Motoren stehen sehr gut. Wir haben einige der wichtigsten, verbraucherfreundlichen Urteile für Sie zusammengefasst:

V-TDI EA896/EA897/EA898 (Audi, VW Touareg, Porsche) mit Rückruf

  • Oberlandesgericht (OLG) Koblenz

    • Urteil vom 5. Juni 2020, Aktenzeichen 8 U 1803/19

    • Modell: Audi SQ5 3.0 TDI Euro 6

    • Kurzbeschreibung: Hier handelte es sich um einen Audi SQ5, den die Klägerin gebraucht erworben hatte. Das OLG entschied, dass Audi Schadensersatz leisten muss, weil in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war. Das Gericht stellte fest, dass es sich bei der Aufheizstrategie im Fahrzeug klar um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, da die Funktion nur im Prüfzyklus angeschaltet wird. Die Abgasrückführung im realen Straßenverkehr bleibt überwiegend aus. Der Kaufvertrag sei rückabzuwickeln, so das OLG.

  • OLG Schleswig

    • Urteil vom 07. August 2020, Aktenzeichen 1 U 119/19

    • Modell: Porsche Cayenne S 4.2 TDI mit EA898

    • Kurzbeschreibung: Hier wurde Audi als Hersteller des manipulierten Motors im streitgegenständlichen Porsche verurteilt. Die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung führte dazu, dass die Emissionsgrenzwerte nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Betrieb eingehalten wurden. Der Kläger erhielt nach Abzug einer Nutzungsentschädigung 82.500 Euro Schadenersatz. Audi versuchte um eine Verurteilung herumzukommen, indem sie sich als Motorenhersteller für das Fahrzeug – einen Porsche – unzuständig erklärten. Das ließ das Gericht nicht gelten.

  • OLG Naumburg

    • Urteil vom 18. September 2020, Aktenzeichen 8 U 39/20

    • Modell: Audi SQ5 3.0 Euro 6

    • Kurzbeschreibung: Das Besondere an diesem Urteil liegt daran, dass der Käufer den Audi SQ5 erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals erwarb, und zwar im Mai 2018. Dem Kläger wurde vom OLG Naumburg trotzdem 39.181,93 Euro Schadensersatz nebst Zinsen zugesprochen. Die Tatsache, dass der Kläger das Fahrzeug gebraucht gekauft hatte, änderte nichts daran, dass dieser getäuscht wurde – so wie Audi versuchte, zu argumentieren.

  • OLG Oldenburg

    • Urteil vom 16. Oktober 2020, Aktenzeichen 11 U 2/20

    • Modell: VW Touareg 3.0 TDI Euro 6

    • Kurzbeschreibung: Bei diesem Fall kam es dazu, dass VW haften musste, obwohl es sich beim Motor nicht um den bekannten und von VW hergestellten Motor EA189 handelte. Dieser hatte 2015 den Abgasskandal ins Rollen gebracht. Diesmal handelte sich um einen Dieselmotor des Typs EA897 - der von Audi produziert wird. VW argumentierte, dass sie daher nicht zuständig wären. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Herbst 2015 gekauft und reichte 2019 Klage ein. Das OLG verurteilte VW zu Schadensersatz.

  • OLG Köln

    • Urteil vom 07. Juli 2021, Aktenzeichen 11 U 68/20

    • Modell: VW Touareg 3.0 V6 TDI mit EA897 bzw. EA896 (Gen2)

    • Kurzbeschreibung: Das Interessante an dem Urteil des OLG Köln ist die gleichzeitige Verurteilung von Fahrzeug- und Motorhersteller: Sowohl VW als Fahrzeug-, als auch Audi als Motorenhersteller, wurden zu Schadensersatzzahlungen verurteilt. Der Grund für die Verurteilung war die sogenannte „schnelle Aufwärmstrategie“, eine illegale Abschalteinrichtung im Motor des VW Touareg.

  • OLG Hamm

    • Urteil vom 14. Juli 2021, Aktenzeichen 8 U 124/20

    • Modell: Audi mit EA897 bzw. EA896 2. Gen

    • Kurzbeschreibung: Das OLG Hamm entschied, dass Audi ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen ist und sittenwidrig gehandelt habe. Das Gericht darüber hinaus, dass der entstandene Schaden auch nicht durch die Möglichkeit des Software-Updates entfallen war. Audi hatte dem Kläger außerdem vorgeworfen, sein verbrieftes Rückgaberecht nicht in Anspruch genommen zu haben, weshalb der Schaden entfallen wäre. Auch dieser Ansicht widersprach das OLG vehement.

  • OLG Düsseldorf

    • Urteil vom 22. Juli 2021, Aktenzeichen 6 U 108/20

    • Modell: VW Touareg 3.0 TDI

    • Kurzbeschreibung: Erneut handelte es sich um einen Fall eines VW-Autos mit Audi-Motor. Das OLG bestätigte, dass die Klägerin ausreichend dargelegt hatte, dass für VW handelnde Personen über die Abschalteinrichtungen im von Audi gelieferten Motor Bescheid wussten. Trotz dieses Wissens habe VW die hergestellten Fahrzeuge mit diesem Motor versehen und in den Verkehr gebracht.

V-TDI EA896/EA897/EA898 (Audi, VW Touareg, Porsche) mit freiwilligem Rückruf

  • OLG Köln

    • Urteil vom 27. August 2021, Aktenzeichen 19 U 6/21

    • Modell: Porsche Cayenne 3.0 TDI

    • Kurzbeschreibung: Das OLG Köln verurteilte Audi als Motorherstellerin, und das, obwohl Audi das Vorliegen von Abschalteinrichtung abstritt. Auch ohne verpflichtenden Rückruf durch das Kraft­fahrt-Bundes­amt musste Audi Schadensersatz in Höhe von 3.345,45 Euro zahlen. Genauso unerheblich für die Verurteilung war die Tatsache, dass der Kläger das Fahrzeug inzwischen schon weiterverkauft hatte.

  • Landgericht Lüneburg

    • Urteil vom 17. Dezember 2019, Aktenzeichen 10 O 158/19

    • Modell: Audi SQ5 3.0 TDI mit EA896 Motor

    • Kurzbeschreibung: Das LG Lüneburg entschied, dass der Kläger seinen Audi SQ5 aufgrund einer unzu­lässigen Abschalt­einrichtung zurück­geben darf. Als der Kläger sein Fahrzeug 2018 gebraucht kaufte, legte Audi ein Schreiben bei: Es gebe Nachrüstprogramm zur „Verbesserung des Emissionsverhaltens“. Auf diesen freiwilligen Rückruf folgte bald der verpflichtende und der Kläger reichte daher im Februar 2019 den Rücktritt vom Kaufvertrag ein. Audi zufolge hätte der Kläger aber durch das erste Schreiben bei Kauf wissen müssen, dass das Auto mangelhaft sei. Dem widersprach das Gericht: Aus dem Schreiben gehe nicht hervor, dass Emissionsgrenz­werte nicht einge­halten werden oder ein Rück­ruf des Kraft­fahrt-Bundes­amts drohe. Audi musste den Kauf­preis abzüglich einer Nutzungs­entschädigung erstatten.

In welchen Modellen sind die 3,0l- und 4,2l-­Motoren verbaut?

Bei den Motorenmodellen EA896, EA897 und EA898 handelt es sich um die großen Motoren für hochpreisige Fahrzeuge von VW, Audi und Porsche. Konkret sind dabei folgende Modelle betroffen:

Motortypen EA896, EA897 und EA897evo

Modell

Norm

Baujahre

VW Touareg

Euro 5 und 6

2014 - 2017

VW Amarok

Euro 6

seit 2017

VW Phaeton

Euro 5

2013 - 2015

Porsche Cayenne

Euro 5 und 6

2010 - 2018

Porsche Macan

Euro 5 und 6

2014 - 2018

Porsche Panamera

Euro 5

2011 - 2015

Audi A4

Euro 5 und 6

2009 - 2015

Audi A5

Euro 5 und 6

2011 - 2017

Audi A6

Euro 5 und 6

2010 - 2018

Audi A7

Euro 5 und 6

2010 - 2018

Audi A8

Euro 5 und 6

2010 - 2017

Audi Q5

Euro 5 und 6

2013 - 2017

Audi Q7

Euro 5 und 6

2008 - 2018

Audi SQ5 plus

Euro 6

2015 - 2018

Motortyp EA898

Modell

Norm

Baujahre

Porsche Panamera II

Euro 6

2016 - 2017

VW Touareg III

Euro 6

2019 - 2020

Audi SQ7

Euro 6

2016 - 2020

Audi SQ8

Euro 6

2019 - 2020

Audi A8

Euro 6

2019 - 2020

So fordern Sie Schadens­ersatz

Bei den betroffenen V-TDI Modellen handelt es sich um Motoren, die primär in den größeren Fahrzeugen von VW, Audi und Porsche verbaut wurden. Damit handelt es sich gleichzeitig um oft sehr teure Modelle, weshalb die Wertverluste durch die illegalen Abschalteinrichtungen enorm sind.

Die einzig nachhaltige Möglichkeit, um diesen Wertverlust aufzuhalten, ist es, Schadensersatz zu fordern. Gehen Sie gegen VW, Audi oder Porsche vor, können Sie eines von zwei Ergebnissen erreichen:

#1 Rückgabe des Autos gegen Kaufpreis

Fordern Sie gegen Rückgabe des Autos den Kaufpreis zurück. Wir empfehlen diese Variante angesichts des hohen Wertverlusts Ihres Fahrzeuges.

#2 Auto behalten und Schadensersatz fordern

Sie möchten Ihr Fahrzeug lieber behalten? In diesem Fall können Sie im Gegenzug einen angemessenen Schadensersatz fordern. Diese beläuft sich in der Regel auf rund 20% des Kaufpreises.

Welche Option für Ihre Situation die beste ist, erfahren Sie in unserem kostenfreien und unverbindlichen Online-Check.

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