Zu langsames Internet? Jetzt Geld sparen mit unseren kostenlosen Musterbriefen

Wer kennt’s nicht: Eingefrorene Gesichter in der virtuellen Teamkonferenz? Die wichtige Präsentation ruckelt im Zoom-Meeting? Webseiten laden ewig und die Live-Fussballübertragung hängt? Und das, obwohl der Anbieter schnelles Internet verspricht. Wir verraten, wie Sie sich jetzt dagegen wehren.

Neues Gesetz geht Deutschlands lang­sames Internet an

Das Internet in Deutschland ist schon seit langem Zielscheibe öffentlichen Spotts und Ärgernisses. Das soll sich endlich ändern. Dafür trat am 1. Dezember das Gesetz mit dem sperrigen Namen „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz“ (TKG) in Kraft. Dessen primäres Ziel ist zwar der Ausbau von Datennetzen, doch Verbraucher:innen können sich nun auf das „Recht auf schnelles Internet“ freuen.

Einfach gesagt: Sie müssen künftig nur noch dafür zahlen, was Sie auch tatsächlich an Breitbandgeschwindigkeit geliefert bekommen. Anbieter müssen also nachbessern, wenn das Internet nicht so funktioniert, wie vertraglich versprochen. Kommt der Anbieter einer solchen Aufforderung nicht nach, dürfen Sie den Preis reduzieren oder sogar den Anbieter wechseln und Ihren Vertrag außerordentlich kündigen.

Grundlage für Ihre Handlung müssen allerdings offizielle Messungen Ihrer Internetgeschwindigkeit (30 Messungen über zwei Tage) sein. Diese liefert der Speed-Test der Bundesnetzagentur.

Muster­briefe: Diese 5 Optionen haben Sie bei Problemen mit Ihrem Internet

Ihr Internetzugang läuft nicht, wie er soll? Das können Sie nun tun:

Prüfen Sie zunächst den Ist-Zustand: Welche Internetgeschwindigkeit wird Ihnen vertraglich zugesichert? Hierfür müssen Sie den Blick in das Produktinformationsblatt auf der Anbieterseite werfen. Die Angaben werden z. B. als „normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit“ bezeichnet.

Wie hoch Ihre Internetgeschwindigkeit tatsächlich ist, erfahren Sie anschließend im Speed-Test der Bundesnetzagentur. Stellen Sie einen Mangel fest, müssen Sie Ihrem Anbieter die Gelegenheit bieten, das Problem zu lösen: Nutzen Sie ganz einfach unseren ersten Musterbrief, um den Mangel anzuzeigen und eine Frist zur Behebung zu setzen.

Musterbrief #1 – Mängelanzeige: Hier kostenlos herunterladen.

Das neue TKG erlaubt es Ihnen, nur dafür zu bezahlen, was Sie auch geliefert bekommen. Wie das in der Praxis konkret aussieht, ist im Einzelfall zu entscheiden. Kommt bei Ihnen zu Hause etwa nur die Hälfte der vereinbarten Geschwindigkeit an, zahlen Sie dann beispielsweise 20 Euro anstatt 40 Euro monatlich.

Hinweis:

Bevor Sie den Preis Ihrer Internetverbindung reduzieren, sollten Sie gründlich prüfen, dass der Grund für eine schlechte Verbindung nicht bei Ihnen liegt. Kürzen Sie Ihre Rechnung voreilig, können Sie schnell in den Zahlungsrückstand kommen – und Ihr Anbieter darf Ihnen das Internet kappen, bis die Angelegenheit geklärt ist.

Falls Ihr Anbieter aber die versprochene Leistung gar nicht erbringen kann und Sie nicht wechseln können oder möchten, sollten Sie eine Vertragsanpassung fordern. Auch so passen Sie Ihren Internetbeitrag an die reduzierte Leistung an.

Musterbrief #2 – Vertragsanpassung: Hier kostenlos herunterladen.

Sie haben die Nase voll und möchten gerne den Anbieter wechseln? Dann haben wir hier einen dritten Musterbrief für Sie. Entspricht nämlich die vertraglich zugesicherte nicht der tatsächlichen Internetgeschwindigkeit, haben Sie die Option auf eine außerordentliche Kündigung.

Musterbrief #3 – Außerordentliche Kündigung: Hier kostenlos herunterladen

Wenn das Internet nicht nur langsamer ist als versprochen, sondern ganz seinen Geist aufgibt, dann können Sie gegebenenfalls sogar Schadensersatz fordern. Hier gilt, dass Sie zunächst eine Störung anmelden müssen – also z. B. den Totalausfall des Internets. Dafür können Sie sich unseren Musterbrief Nr. 4 herunterladen:

Musterbrief #4 – Störungsmeldung: Hier kostenlos herunterladen

Und wenn das alles nichts geholfen hat, dann fordern Sie Schadensersatz von Ihrem Anbieter. Ihnen sind Anschlusskosten beim neuen Anbieter entstanden oder Sie mussten mobiles Datenvolumen bezahlen? Auch diese Kosten können Sie zurückfordern.

Musterbrief #5 – Schadensersatzforderung: Hier kostenlos herunterladen

Fast jeder zweite Internet­anschluss fehler­behaftet

Wer profitiert denn vom modernisierten Telekommunikationsgesetz? Einer Umfrage des Vergleichsportals „Verivox“ zufolge sind die Internetprobleme in Deutschland nicht nur ein Mythos, sondern ziemlich real und umfangreich. So ergab die repräsentative Umfrage, dass rund 45 % der Internetnutzer:innen über Probleme im heimischen Netz klagen. Die Hauptbeschwerde: zu langsames Internet.

Bei 20 % ist der Internetanschluss gelegentlich gar nicht nutzbar – und insgesamt sind es nur 7 %, die sich über störungsfreies Internet freuen können.

Von denjenigen, die über Probleme mit ihrer Internetverbindung klagen, haben sich bislang circa 51 % bei ihrem Anbieter beschwert. Erheblich weniger hingegen haben sich an die Bundesnetzagentur oder andere öffentliche Stellen, wie die Verbraucherzentralen, gewandt.

Somit wird sich durch das TKG für Verbraucher:innen vieles zum Besseren entwickeln. Nicht zuletzt für die 40 % der Befragten, die sich die Möglichkeit eines Anbieterwechsels auch während der Vertragslaufzeit wünschten. Diese Option besteht nun seit dem 1. Dezember.

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