Werden Casino- und Ebay-Einkünfte auf Sozialleistungen angerechnet?

Der Wunsch nach mehr Geld führt Verbraucher:innen oftmals über Online-Casinos und Ebay-Verkäufe. Aber wie sieht es aus, wenn man Sozialleistungen, wie das Bürgergeld (ehemals Hartz 4), bezieht? Muss zusätzliches Einkommen dann den Leistungen angerechnet werden? Und welche Strafen drohen, wenn die Einnahmen verschwiegen werden?

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Sie möchten sich Ihre Verluste aus Online-Glücksspiel zurückholen? Dann beantworten Sie uns bequem online ein paar Fragen zu Ihrem Fall. In einer anschließenden Ersteinschätzung erfahren Sie, ob sich ein Vorgehen lohnt. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bieten wir Ihnen ohne jegliches Kostenrisiko an.

Zusätzliches Einkommen muss ge­meldet werden

Bürgergeld-Empfänger:innen müssen grundsätzlich jedes zusätzliche Einkommen an das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit melden. Darunter fallen auch Einkünfte aus Online-Casino-Gewinnen und Ebay-Verkäufen. Je nach Höhe der erwirtschafteten Beträge wird das Geld dann den Leistungen angerechnet.

Von einem Verschweigen zusätzlicher Einkommen sollte dringend abgesehen werden. Denn rein rechtlich können Sie als Bürgergeld-Empfänger:in dazu verpflichtet werden, Ihre Kontoauszüge und alle Einkünfte lückenlos offenzulegen. Wer hier größere Summen verschweigt, sieht sich schnell mit dem Vorwurf des Sozialbetrugs konfrontiert. Infolgedessen können eine Sperre der Leistungen, Rückforderungen oder sogar ein Strafverfahren drohen.

Außerdem sorgt das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) dafür, dass Privat-Verkäufer:innen nunmehr noch viel schneller ins Visier des Finanzamtes geraten. Der Grund hierfür: Nach dem Gesetz sind seit Anfang Januar 2023 Online-Portale wie Ebay, Etsy, Vinted  & Co. dazu verpflichtet, bestimmte Verkaufserlöse automatisch an das Finanzamt weiterzuleiten. Eine Meldung an das Finanzamt wird aber erst dann erforderlich, wenn ein Nutzer auf einer Plattform innerhalb eines Jahres mindestens 30 Verkäufe tätigt oder wenn seine Einnahmen im Jahr 2.000 Euro übersteigen.

Verlorenes Geld beim Online-Casino mit uns wieder zurück­ge­winnen

Nun bringt es die Natur des Spiels mit sich, das Spieler:innen nicht nur Einkünfte generieren, sondern auch verlieren. Oftmals summieren sich die einzelnen Verluste auf ordentliche Beträge, die sogar in die zehntausende gehen können.  Jedoch lässt sich dieses Geld in vielen Fällen zurückholen.

Warum? Bis Mitte 2022 war Online-Glücksspiel in Deutschland verboten. Und auch danach ist es nur mit einer gültigen Lizenz des Anbieters legal. Diese haben aber nach wie vor die wenigsten Online-Casinos. Spieler:innen haben dadurch einen grundsätzlichen Anspruch auf Rückzahlung des verlorenen Geldes. Die Rechtsprechung ist so eindeutig, dass bislang eine Erfolgsquote von über 85 % gegen die Online-Casinos zu verzeichnen ist. Sie als betroffene:r Spieler:in müssen für ein erfolgreiches Vorgehen grundsätzlich nur folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Online-Glücksspiel erfolgte ohne gültige Lizenz
  • Sie wohnen in Deutschland – aber außerhalb Schleswig-Holsteins
  • Der Verlust des Geldes liegt nicht mehr als 10 Jahre zurück

Wenn Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, müssen Sie kein Kostenrisiko fürchten. Entweder Ihre vorhandene Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für ein Verfahren oder wir beauftragen einen Prozesskostenfinanzierer mit der Übernahme der Kosten.