Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern: Verjährung droht

Viele Darlehensnehmer haben beim Verkauf ihrer Immobilie eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an ihre Bank gezahlt. Doch inzwischen steht fest: Ein erheblicher Teil dieser Entschädigungen war unrechtmäßig – und kann zurückverlangt werden.

 

Aber: Wer 2022 die Entschädigung gezahlt hat, muss bis 31.12.2025 handeln, um sein Geld zurückzubekommen. Der Anspruch auf Rückzahlung einer zu Unrecht geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung verjährt sonst.

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Wir erläutern Ihnen in einer Ersteinschätzung die Voraussetzungen und Erfolgschancen, die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzubekommen.

BGH stärkt Verbraucherrechte – Rückzahlung möglich

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den vergangenen Monaten mehrfach verbraucherfreundlich entschieden. Bereits mit Urteil vom 3. Dezember 2024 (Az. XI ZR 75/23) öffnete der BGH den Weg zur Rückerstattung von Vorfälligkeitsentschädigungen bei Genossenschaftsbanken. Ausgangspunkt war ein von unserer Kanzlei geführtes Verfahren.

Mit der weiteren Entscheidung vom 20. Mai 2025 (Az. XI ZR 22/24) bestätigte der BGH diese Linie – diesmal auch für Verträge mit Sparkassen und anderen Kreditinstituten.  

Der Grund: Die in vielen Darlehensverträgen verwendeten Klauseln zu Vorfälligkeitszinsen waren intransparent und damit unwirksam. Verbraucher, die auf dieser Grundlage gezahlt haben, können ihr Geld daher zurückfordern.

Wer kann die Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern?

Voraussetzungen für den möglichen Anspruch auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung sind:

  • Abschluss des Darlehens zwischen dem 21. März 2016 und Anfang 2020
  • Bank ist insbesondere eine Sparkasse, Volksbank, Raiffeisenbank, Spardabank, PSD-Bank, Apobank, die Commerzbank AG oder die Bausparkasse Mainz AG
  • Verkauf der Immobilie mit daraus folgender Vorfälligkeitsentschädigung
  • Zahlung der Entschädigung ab dem Jahr 2022

Erfolge in der Praxis

Unsere Kanzlei konnte bereits in zahlreichen Fällen außergerichtliche Rückzahlungen durchsetzen – oft im fünfstelligen Bereich. Beispiele aus der jüngeren Praxis:

  • Stadtsparkasse Wuppertal – 12.020 €
  • Sparkasse Vorpommern – 8.352 €
  • Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam – 22.338 €
  • Sparkasse Saarbrücken – 13.744 €

Diese Erfolge zeigen: Viele Banken erkennen die neue BGH-Rechtsprechung bereits an und erstatten freiwillig.

Warum Sie jetzt handeln sollten – Verjährung droht

Die Verjährungsfrist für Rückzahlungsansprüche beträgt 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wurde.

Wer also 2022 gezahlt hat, muss bis spätestens Ende 2025 tätig werden. Danach ist die Rückforderung nicht mehr möglich.

Gerade ältere Kredite, die vor der Niedrigzinsphase abgeschlossen wurden, betreffen oft besonders hohe Summen – hier kann es um mehrere zehntausend Euro gehen.

Unsere Empfehlung: Darlehensvertrag prüfen lassen

Lassen Sie jetzt prüfen, ob auch Sie Anspruch auf Rückzahlung haben. Wir übernehmen für Sie die kostenlose Ersteinschätzung und sagen Ihnen, ob sich ein Vorgehen gegen Ihre Bank lohnt.

Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, übernehmen wir gerne auch die Deckungsanfrage.

Warten Sie nicht zu lange – die Verjährungsfrist läuft. Eine kurze Anfrage genügt, und wir prüfen, ob Sie zu den Betroffenen gehören.

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Wir erläutern Ihnen in einer Ersteinschätzung die Voraussetzungen und Erfolgschancen, die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzubekommen.