Volvo im Abgasskandal: KBA ordnet Stilllegung von 1.700 XC60-Fahrzeugen an – Über 130.000 Dieselmodelle potenziell betroffen

Seit dem Bekanntwerden des Dieselskandals im Jahr 2015 steht die Automobilbranche unter intensiver Beobachtung – und ein Ende der Enthüllungen ist nicht in Sicht. Während zunächst vor allem Volkswagen im Fokus stand, rückten später auch Audi, Mercedes-Benz und BMW ins Visier der Ermittler. Nun gerät mit dem schwedischen Hersteller Volvo ein weiterer Fahrzeughersteller zunehmend unter Druck. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, in zahlreichen Dieselmodellen illegale Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Diese sorgen dafür, dass die Fahrzeuge zwar auf dem Prüfstand die Emissionsgrenzwerte einhalten, im realen Straßenverkehr jedoch deutlich mehr Schadstoffe ausstoßen als gesetzlich erlaubt.

Volvo-Rückruf: Jetzt Schadensersatz einfordern

Sollte Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen sein, können Sie Schadensersatz von Volvo einfordern. Wir prüfen Ihren Anspruch und setzen die Entschädigung für Sie durch.

Am 30. Juni 2025 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf von 1.700 Diesel-Fahrzeugen des Modells Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet, mit dem Ziel, diese aus dem Verkehr zu ziehen. Volvo wurde verpflichtet, in den nächsten zwei Monaten auf jeden einzelnen Halter zuzugehen und diesen über die bevorstehende Stilllegung zu informieren. Zudem prüft das KBA nach Medienberichten, ob weitere rund 130.000 Volvo-Dieselfahrzeuge von ähnlichen Manipulationen und Rechtsfolgen betroffen sind.

Illegale Software bei Volvo? Das Kraftfahrt-Bundesamt reagiert

Seit 2023 steht Volvo wegen möglicher Abgasmanipulationen im Fokus des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Mit dem am 30. Juni 2025 erlassenen Bescheid wurde nun die Stilllegung von 1.700 Fahrzeugen angeordnet.

Im Zentrum der Kritik steht das sogenannte „Thermofenster“: Die verbaute Software steuert die sog. Abgasrückführung (AGR) abhängig von der Umgebungstemperatur. Nur bei Temperaturen zwischen 15 °C und 30 °C ist die Abgasrückführung aktiv. Liegt die Temperatur außerhalb dieses Bereichs, wird die Abgasrückführung ganz oder teilweise abgeschaltet. Dies führt zu einer deutlich verringerten Reduktion der Stickoxid-Emissionen (NOx).

Das KBA sieht hierin eine unzulässige Abschalteinrichtung, die im normalen Fahrbetrieb zu einem erheblich erhöhten Ausstoß gesundheitsschädlicher Schadstoffe führt – mit gravierenden Folgen für Umwelt und Gesundheit.

Über 130.000 Fahrzeuge betroffen – droht nun das Zulassungsverbot?

Nach aktuellen Erkenntnissen vermuten die Behörden, dass sämtliche Dieselmodelle von Volvo mit unzulässiger Abschaltelektronik ausgestattet sein könnten. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wären in Deutschland mehr als 130.000 Fahrzeuge betroffen. Eine europaweite Zahl liegt bisher nicht vor.

Noch schwerwiegender: Wird die beanstandete Software nicht innerhalb von 18 Monaten entfernt und die Fahrzeuge nicht in einen gesetzeskonformen Zustand versetzt, droht auch diesen Fahrzeugen die Stilllegung. Das bedeutet im Klartext: Zulassungs- und Fahrverbot.

Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass Volvo konkrete Nachrüstmaßnahmen eingeleitet hat. Ein möglicher Grund könnte sein, dass sich Volvo bereits 2024 vollständig vom Diesel verabschiedet hat und die entsprechenden Ingenieurkapazitäten für technische Nachbesserungen abgebaut wurden.

Gesundheits- und Umweltfolgen: Der Skandal betrifft uns alle

Stickoxide (NOx), die in überhöhter Menge aus Dieselmotoren austreten, sind gesundheitsgefährdend. Laut der Deutschen Umwelthilfe tragen sie nachweislich zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Asthma und einer höheren Sterblichkeit in Städten bei. Auch Pflanzen, Tiere und Böden leiden unter der erhöhten Luftbelastung. Die betroffenen Fahrzeuge haben also nicht nur den Geldbeutel der Käufer geschädigt – sondern auch Umwelt und Gesundheit.

Ihre Rechte als Volvo-Fahrer: Schadensersatz ist möglich

Wenn Sie einen von den Manipulationen betroffenen Volvo fahren, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Dabei stehen Ihnen je nach Schwere der Verfehlungen des Fahrzeugherstellers verschiedene rechtliche Möglichkeiten offen:

      • Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises (abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer) – sog. großer Schadensersatz
      • Entschädigung in Höhe von ca. 15 % ursprünglichen Kaufpreises – sog. kleiner Schadensersatz

Auch wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr neu ist oder Sie es gebraucht gekauft haben, können Ansprüche bestehen. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug bereits weiteverkauft wurde. Wichtig ist, die Verjährungsfristen zu beachten: Wer zu lange wartet, riskiert, seine Rechte zu verlieren.

Das Verfahren gegen Volvo ist zwar bereits im Gange, doch erhalten Schadensersatz nur diejenigen, die selbst aktiv werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verfolgt keine individuellen Ansprüche. Daher sollten Fahrzeughalter sich frühzeitig informieren und handeln – nur so können sie Ihre Ansprüche sichern und durchsetzen. Lassen Sie sich nicht von Ihrem Fahrzeughersteller in die Irre führen.

Volvo-Rückruf: Jetzt Schadensersatz einfordern

Sollte Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen sein, können Sie Schadensersatz von Volvo einfordern. Wir prüfen Ihren Anspruch und setzen die Entschädigung für Sie durch.

Kanzlei Gansel Rechtsanwälte: Vorreiter im Kampf gegen Dieselbetrug

Seit fast einem Jahrzehnt kämpft die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte an vorderster Front für Diesel-Fahrer, die Opfer der illegalen Manipulation geworden sind. Zusammen mit Partnerkanzleien aus dem In- und Ausland hat sie für tausende Mandanten Schadensersatz erstritten und juristische Meilensteine gesetzt, die bis heute den rechtlichen Rahmen für den Dieselskandal definieren.

Als eine der führenden Verbraucherkanzleien führt Gansel Rechtsanwälte Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – mit dem Ziel, das Unrecht umfassend aufzuarbeiten und Geschädigte finanziell zu entschädigen.

Gerne helfen wir auch Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Vorab prüfen wir selbstverständlich kostenfrei, ob Ihr Volvo betroffen ist.