SCHUFA vor Gericht: Scoring-Verfahren auf dem Prüfstand

Ein ungünstiger SCHUFA-Score kann großen Einfluss auf wichtige Lebensentscheidungen haben: Er kann Kredite oder den Abschluss von Verträgen verhindern. Seit dem 26. Januar 2023 verhandelt der Europäische Gerichtshof darüber, ob das automatisierte Vorgehen der SCHUFA bei der Berechnung der Bonität einer Person mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung vereinbar ist.

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Streitfrage: Entscheidet SCHUFA-Score über Kredite?

Die SCHUFA mit Sitz in Wiesbaden ist Deutschlands bekannteste und gefürchtetste Auskunftei. Sie sammelt sensible Daten und errechnet auf Anfrage einer Bank oder eines Unternehmens einen Wert, der die Kreditwürdigkeit einer Person abbilden soll. Das Verfahren ist automatisiert und die Berechnungsmethode geheim. Der EuGH soll nun klären, ob die SCHUFA ihr Geschäftsmodell in Zukunft verändern und für mehr Transparenz sorgen muss.

Die wichtigste Frage ist dabei, ob der automatisierte Score, also indirekt die SCHUFA, über Kredite und Verträge, entscheidet. In diesem Fall verstieße das gegen geltendes EU-Recht.

Unzulässige Vorratsdatenspeicherung?

Geklagt hatte eine Frau, der ein Kredit aufgrund einer ungünstigen SCHUFA-Auskunft verweigert worden war. Möchte ein Kunde einen Kredit, etwa für einen Hauskauf, aufnehmen, prüft die Bank die Vermögenssituation. Das Einholen der SCHUFA-Auskunft ist oft Teil dieses Verfahrens. Und obwohl sich die Bank vorbehält, selbst eine umfassende Einschätzung vorzunehmen, hat der SCHUFA-Score regelmäßig großes Gewicht. Die SCHUFA stützt sich bei der Verhandlung nun darauf, dass manche Banken Kredite auch ohne SCHUFA-Auskunft vergeben und sie ihr Geschäftsmodell deshalb nicht wesentlich verändern müsste.  

Im Falle der Klägerin hatte sich zunächst das Landgericht Wiesbaden mit dem Fall beschäftigt, ihn jedoch an den EuGH weitergeleitet. Der EuGH soll nun auch klären, wie lange die SCHUFA ihre gesammelten Daten speichern darf. Denn anders als etwa das Insolvenzregister, in dem Daten zu Privatinsolvenzen veröffentlicht und nach sechs Monaten wieder gelöscht werden, hält die SCHUFA solche Daten für ganze drei Jahre vor. Selbst wenn die betreffende Person längst schuldenfrei ist, sagt ihr SCHUFA-Score noch über einen längeren Zeitraum etwas anderes. Welche Macht die SCHUFA auch künftig über Entscheidungen und Weichenstellungen im Leben von Konsumenten haben wird, wird der EuGH nun klären.