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# Mit dem Online-Rechner den Wert Ihrer Lebensversicherung berechnen
Wollen auch Sie Ihre Lebensversicherung beenden und so viel Geld wie möglich zurück erhalten? Doch Sie wissen weder wie hoch Ihr Anspruch ist, noch wie Sie ihn durchsetzen können? Dann nutzen Sie zunächst unseren [Online-Rechner](https://www.gansel-rechtsanwaelte.de) und dann unser Angebot zur kostenfreien Prüfung Ihres Vertrages auf die für Sie vorteilhafteste Beendigung. Beide Leistungen sind für Sie kostenfrei!

## Was ist meine Lebensversicherung wert?
Es gibt viele Gründe, eine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen. Während die einen das Geld aus der Versicherung benötigen bzw. kein Geld mehr für die Versicherung ausgeben wollen oder können, sind die anderen Versicherten unsicher, ob die einst prognostizierte Auszahlungssumme ihrer Kapital-Lebensversicherung noch gilt. Allen ist gemeinsam, dass sie über ein vorzeitiges Ende ihrer Lebensversicherung nachdenken und gleichzeitig den [Wert ihrer Lebensversicherung](https://www.gansel-rechtsanwaelte.de) wissen wollen. Dabei vermuten bereits die meisten Verbraucher, dass die Kündigung des Vertrages mit Verlusten verbunden ist. Was also tun?

## Mit Online-Rechner Klarheit schaffen und den Wert der Lebensversicherung berechnen
Die Versicherung teilt jährlich den aktuellen Rückkaufswert der Lebensversicherung mit. Das ist die Summe, die bei einer Kündigung ausgezahlt wird. Je jünger der Vertrag, desto geringer der Rückkaufswert, der sogar niedriger als die Summe der bereits gezahlten Beiträge sein kann.
Möchte man **mehr als den Rückkaufswert von der Versicherung erhalten**, dann muss man den Vertrag über einen [Widerspruch](/widerspruch-lebensversicherung) beenden, ihn rückabwickeln und seinen Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge nebst Zinsen durchsetzen. Dieser Anspruch liegt zumeist deutlich über dem Rückkaufswert. Prüfen Sie das für sich mit unserem [Online-Rechner](https://www.gansel-rechtsanwaelte.de)!

## Vertrag anwaltlich prüfen lassen: So ermitteln Sie den Wert Ihrer Lebensversicherung
Weist unser [Lebensversicherungs-Rechner](https://www.gansel-rechtsanwaelte.de) einen deutlich höheren Anspruchs- als den Rückkaufswert aus, dann sollte man den Vertrag einem versierten Anwalt zur Widerspruchsprüfung geben. Denn stellt sich bei dieser Prüfung heraus, dass der Versicherte falsch, unzureichend oder gar nicht über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde, dann gilt für ihn ein unbegrenztes Widerspruchsrecht. Und das wiederum eröffnet den Weg, erheblich mehr Geld bei einer Kündigung zu erhalten.

## Widerspruch bei laufenden Lebensversicherungsverträgen erklären
Wer nach wie vor entschlossen ist, seinen Versicherungsvertrag vorzeitig zu beenden und von seinem Anwalt eine Widerspruchsmöglichkeit „bescheinigt“ bekommt, der sollte ihn auch beauftragen, den Widerspruch gegenüber dem Versicherer auszuüben und den ermittelten Wert der Lebensversicherung zu fordern.

## Widerspruch bei bereits beendeten Verträgen
Der Spruch „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“ gilt nicht beim [Widerspruch von Lebensversicherungsverträgen](/widerspruch-lebensversicherung). Mit anderen Worten: Wer bereits seinen Vertrag gekündigt hat und den von der Versicherung ermittelten Rückkaufswert ausgezahlt bekam, der kann bei einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung über sein Widerspruchsrecht **nachträglich ebenso den Widerruf erklären** und Geld nachfordern. Also auch hier empfiehlt es sich, seinen Vertrag prüfen zu lassen.

#### Unser Angebot

## Online-Rechner und kostenfreie Ersteinschätzung: Widerspruch von Lebens- und Rentenversicherungen
Unser **Kooperationspartner helpcheck** **prüft Ihren Vertrag kostenfrei** auf Fehler in den Widerrufsinformationen und **teilt Ihnen die Höhe Ihres Anspruchs mit.** Danach können Sie entscheiden, ob Sie den Widerruf Ihrer Versicherung durchsetzen möchten. Dafür fällt **nur im Erfolgsfall** ein Honorar zwischen 29,75 % und 39,75 % des für Sie erzielten Mehrwerts an.
Hier finden Sie weitere Informationen

## Unsere Anwälte
- Nils Rotermund*
    Rechtsanwalt
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte

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