Künstliche Befruchtung – Kosten­über­nahme der PKV bei Risiko­schwanger­schaft

Über 40 Jahre und Mutter werden? Heutzutage keine Seltenheit, dennoch mit ein paar Risiken verbunden. Aber darf die private Krankenversicherung aus diesem Grund die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung verweigern? Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt: Nein (Az. IV ZR 323/18).

Über 40 Jahre und Mutter werden? Heutzutage keine Seltenheit, dennoch mit ein paar Risiken verbunden. Aber darf die private Krankenversicherung aus diesem Grund die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung verweigern? Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt: Nein (Az. IV ZR 323/18).

Künstliche Befruchtung: Wann ist Frau zu alt, um Mutter zu werden?

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine 44-Jährige Frau, die auf natürlichem Wege nicht von ihrem Mann schwanger werden konnte. Er selbst leidet unter einer Kryptozoospermie, was bedeutet, dass er zu wenig Spermien produziert, um eine Eizelle zu befruchten.

Deswegen kam für das Paar nur eine künstliche Befruchtung in Frage. Die Rechnung für die Behandlung belief sich nach vier Anläufen auf rund 17.500 Euro.

Die Kosten wollte die private Krankenversicherung des Mannes aber nicht übernehmen, da die Voraussetzungen für eine „medizinisch notwendige Behandlung“ nicht erfüllt gewesen seien. Außerdem wurde das Alter der Frau – und das damit einhergehende Risiko einer möglichen Fehlgeburt – als weitere Begründung angeführt.

Ihr Mann zog deshalb vor ein Bremer Gericht und forderte die Kostenübernahme ein. Der Fall landete schlussendlich vor dem BGH.

Die Entscheidung der BGH-Richter

Entgegen der Auffassung der Versicherung stuften die Richter des BGH die Behandlung als "medizinisch notwendig" ein. Als Rechtfertigung reiche allein die Tatsache, dass das Paar auf natürlichem Wege keine gemeinsamen Kinder bekommen kann.

Entscheidend sei nicht, wie alt die Frau ist, sondern ob eine hinreichende Aussicht darauf bestehe, dass die künstliche Befruchtung zu einer Schwangerschaft führen kann. Der weitere Verlauf einer Schwangerschaft, also die Frage, ob es am Ende auch zu einer Geburt kommt, dürfte hier grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Die Versicherung wurde deshalb dazu verurteilt, die Kosten für die notwendigen Behandlungen zur übernehmen.

Das Selbstbestimmungsrecht der Ehegatten umfasst grundsätzlich auch die Entscheidung, sich den Kinderwunsch in fortgeschrittenem Alter unter Inkaufnahme altersspezifischer Risiken zu erfüllen.

Urteil des BGH vom 4. Dezember 2019 Az. IV ZR 323/18

Was tun, wenn man von der privaten Krankenkasse im Stich gelassen wird?

Die künstliche Befruchtung ist für viele Menschen ein Segen, gleichzeitig aber auch eine emotionale Herausforderung, die zusätzlich mit viel Geld verbunden ist. Wenn die finanzielle Unterstützung von der privaten Krankenversicherung ausbleibt, ist die Belastung umso schwerer.

Dabei stehen die Chancen gut, dass die Versicherung die Kosten für einen unerfüllten Kinderwunsch übernehmen muss. Bei einer kostenfreien Erstberatung verraten wir Ihnen, wie Ihre individuellen Erfolgschancen auf Kostenübernahme aussehen. Im Anschluss können Sie gemeinsam mit uns Ihr weiteres Vorgehen planen.

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