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# Höhere Bankgebühren: Vorsicht bei Zustimmung am Geldautomat
Zahlreiche Sparkassen versuchen zurzeit, die Zustimmung zu höheren Bankgebühren von ihren Kund:innen über Geldautomaten einzuholen. Warum die Banken so vorgehen und worauf Sie hier unbedingt achten sollten, erfahren Sie hier.

## Warum holen die Sparkassen eine Zu­stimmung über ihre Geld­automaten ein?
Ende April 2021 kam der Bundesgerichtshof (BGH) zu der grundlegenden Entscheidung, dass Kund:innen etwaigen **Gebührenänderungen explizit zustimmen** müssen (Az. [XI ZR 26/20](/bankrecht-privat/bankgebuehren-zurueckholen-jetzt-erstattung-sichern)). Seitdem reicht es nicht mehr aus, Kund:innen lediglich über Gebührenänderungen schriftlich zu informieren und ein anschließendes „Stillschweigen“ als Zustimmung zu werten.
Um an die erforderliche Zustimmung von 1,3 Millionen Kund:innen zu kommen, nutzt beispielsweise die Berliner Sparkasse seit Neuestem auch ihre Bankautomaten. Wer lediglich Geld abheben möchte, stimmt durch einen falschen „Touch“ **am Automat schnell mal erhöhten Bankgebühren** zu. Ohne zu wissen, was genau dahintersteckt und ohne die rechtlichen Konsequenzen zu kennen.

## Vorsicht: Bei Zu­stimmung verlieren Sie wo­möglich Geld
Bis zum BGH-Urteil war es **gängige Praxis**, das Banken die Gebühren erhöhten **ohne die ausdrückliche Zustimmung** Ihrer Kund:innen einzuholen. Dadurch, dass der BGH entschieden hat, dass dieses Vorgehen nicht rechtens ist, können **auf diese Weise erhöhte [Kontogebühren zurückverlangt ](/bankrecht-privat/bankgebuehren-so-gibts-das-geld-zurueck)**werden. Und zwar alle Gebühren, die Sie **innerhalb der letzten zehn Jahre** unrechtmäßig zahlten.
**Aber Vorsicht:** Durch eine Zustimmung per Post, online oder auch Geldautomat treten Sie diesen Anspruch möglicherweise ab und verzichten auf Ihr zustehendes Geld.

## Muss ich zustimmen und kann ich mein Geld zurück­fordern?
Wenn Sie der Aufforderung der Sparkassen nachkommen und den Gebührenerhöhungen zustimmen, verlieren Sie unter Umständen Geld. Deswegen raten unsere Expert:innen im Bankrecht dazu, zunächst zu prüfen, ob und wie viel Geld Ihnen zusteht, um diese Summe [von der Sparkasse zurückzuholen](/bankrecht-privat/sparkasse-gebuehren-zurueck).

## Unsere Anwälte
- ![Thomas Röske*, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht](assets/images/2/Thomas%20Ro%CC%88ske%20_%202021-qjz5gn4mzhxdw48.png)
    

### [Thomas Röske*](/mitarbeiter/thomas-roeske)
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte

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