Die Bundestagswahl 2021: Das müssen Verbraucher:innen wissen

Die Bundestagswahl 2021 findet am 26. September 2021 statt und das Volk kann nach vier Jahren einmal mehr die Regierung mitbestimmten. Doch wie genau funktioniert die Wahl? Wählen wir eigentlich die/den neuen Bundeskanzler:in? Und wie stehen die Parteien zum Thema Verbraucherschutz? Wir fassen für Sie das Wichtigste zusammen.

So funktioniert die Bundestagswahl

Alle vier Jahre werden alle volljährigen Staatsbürger per Wahlbenachrichtigung zur Stimmabgabe aufgerufen. Im zugewiesenen Wahllokal oder auch per Briefwahl können wir dann bei der Erst- und Zweitstimme unser Kreuz setzen.

Was ist die Erststimme?

Mit der Erststimme wählen wir die direkt kandidierende Person aus unserem eigenen Wahlkreis. Diese muss nicht zwangsläufig einer Partei angehören und kann so auch völlig parteilos ins Rennen gehen. Die Kandidierenden mit den meisten Stimmen erhalten nach der Wahl ein sogenanntes Direktmandat und ziehen als Abgeordnete in den Bundestag ein.

Was ist die Zweitstimme?

Mit der Zweitstimme wählen wir eine Partei. In dieser personalisierten Verhältniswahl bestimmen wir ihren prozentualen Sitzanteil im Bundestag. Die Partei muss dabei bundesweit mindestens 5 Prozent der Wählerstimmen einsammeln oder in drei Wahlkreisen ein Direktmandat gewinnen, um ins Parlament einzuziehen.

Was sind Ausgleichs- und Überhangmandate?

Hat eine Partei in einem Bundesland besonders viele Erststimmen erhalten und dadurch mehr Direktmandate erkämpft, als ihr durch die prozentuale Verteilung der Zweitstimmen zusteht, handelt es sich dabei um die sogenannten Überhangmandate. Diese müssen durch die sogenannten Ausgleichsmandate für die anderen Parteien ausgeglichen werden. Das heißt, die anderen Parteien bekommen zusätzliche Sitze im Bundestag. Dadurch kann sich die Zahl der Sitze im Bundestag von Wahl zu Wahl verändern.

Wer wählt die/der Bundeskanzler:in?

Sind die Stimmen und damit die Sitze im Bundestag vergeben, beginnt die Regierungsbildung. Um regierungsfähig zu sein, benötigt man die Mehrheit im Parlament. Dafür kommt es oft zu Koalition zwischen mehreren Parteien. Anschließend wählen alle Abgeordneten des deutschen Bundestages in geheimer Wahl die/den neuen Bundeskanzler:in. Die Regierungspartei oder Koalition hat dabei die größte Chance ihr:e Kandidat:in durchzusetzen.

Was planen die großen Parteien im Verbraucherschutz?

Politiker:innen wollen für die Interessen des Volkes eintreten. Verbraucherschutz ist dabei ein großes Thema für alle Parteien. Doch für welche Pläne stehen dabei die jeweiligen Fraktionen?

CDU/CSU

Die Union möchte Verbraucherrecht vereinfachen. Zum Beispiel soll bei unverschuldet stornierten Flugreisen eine Entschädigung automatisiert auf das Kundenkonto überwiesen werden. Zudem planen die Schwesterparteien die Einführung eines Identitätsdiebstahlsregister für bessere Abgleiche bei Versandhändlern und Inkasso-Dienstleistern.

SPD

Konkrete Aussagen zum Verbraucherschutz werden im Wahlprogramm der SPD nicht getroffen. Jedoch möchte die Partei Finanzdienstleistungen kostengünstig machen und Investitionen in nachhaltige, umweltfreundliche Projekte fördern.

Die Grünen

Um Müllberge für jegliche Elektrogeräte zu vermeiden, wollen die Grünen ein “Recht auf Reparatur” einführen. Elektrowaren sollen langlebiger, reparierbar und recyclingfähig werden. Zudem soll die Gewährleistungsfrist auf vier Jahre angehoben werden. Eine reduzierte Mehrwertsteuer von sieben Prozent soll auch für Reparaturdienste gelten.

FDP

Die Liberalen lehnen “bevormundende Verbraucherpolitik” strikt ab. Verbraucherrechte sollen in sogenannte “Smart Contracts” personalisiert werden. Darin sollen zum Beispiel Verspätungen automatisch entschädigt werden.

Die Linke

Die Linke fordert eine eigenständige Behörde für Verbraucherschutz. Inkassogebühren sollen künftig gedeckelt werden und 15 Euro nicht übersteigen. Schufa-Anfragen sollen nur noch bei Kreditgeschäften nötig sein und somit bei Miet-, Strom- oder Handy-Verträgen entfallen. Vertragslaufzeiten und automatische Verlängerungen sollen reguliert werden. Die Gewährleistungsfrist von technischen Geräten soll auf fünf Jahre angehoben werden.

AfD

Die AfD möchte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einer Behörde für Verbraucherschutz erweitern. Verbraucher:innen sollen künftig umfassender informiert werden und eigenverantwortlich Kaufentscheidungen treffen können. Durch vereinfachte Sprache sollen Herstellerangaben und Vertragsklauseln zudem verständlicher und transparenter werden.

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